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    Stromtrasse über dem eigenen Grundstück: Rechte, Entschädigung, Pflichten 2026

    Was Sie als Eigentümer wissen müssen, wenn eine Stromtrasse über Ihr Grundstück verläuft. Rechtsstellung, Entschädigung, Beschleunigungszuschlag.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 16 Minuten Lesezeit
    Stromtrasse über dem eigenen Grundstück: Rechte, Entschädigung, Pflichten 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wenn eine Stromtrasse über Ihr Grundstück verlaufen soll, haben Sie keine echte Wahl. Trassen sind nach § 45 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enteignungsfähig. Wer nicht zustimmt, wird über die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG oder § 27 NABEG oder das förmliche Enteignungsverfahren überstimmt. [1]

    • Sie können aber die Höhe der Entschädigung und den Zeitpunkt der Einigung beeinflussen. Beides ist bares Geld. Wer die Acht-Wochen-Frist der Rahmenvereinbarungen einhält, bekommt einen Beschleunigungszuschlag von bis zu 75 Prozent der Dienstbarkeitsentschädigung, mindestens 0,50 und höchstens 2 Euro je Quadratmeter Schutzstreifenfläche. [2]

    • Die konkreten Sätze der großen HGÜ-Projekte (SuedLink, A-Nord, SuedOstLink) sind nicht im Gesetz, sondern in Rahmenvereinbarungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Landesbauernverbänden geregelt. Die Kernsätze: 25 Prozent des Bodenrichtwerts der Schutzstreifenfläche bei Freileitungen, 35 Prozent bei Erdkabeln. [2]

    • Nach dem Bau bleibt Ihre Fläche in Ihrem Eigentum, ist aber im Grundbuch mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit belastet. Versiegeln, Bebauen und tief wurzelnde Bäume sind im Schutzstreifen dauerhaft ausgeschlossen. Landwirtschaftliche Nutzung bleibt möglich.

    • Für Freileitungen an privaten Grundstücken hat der Bundesfinanzhof entschieden: Die Einmalentschädigung ist nicht einkommensteuerbar (BFH IX R 31/16 vom 02.07.2018). Für Betriebsvermögen gelten andere Regeln.

    Inhaltsübersicht

    1. Wie eine Trasse zustande kommt

    2. Ihre Rechtsstellung als Eigentümer

    3. Welche Entschädigungspositionen es gibt

    4. Der Beschleunigungszuschlag und die Acht-Wochen-Frist

    5. Was nach dem Bau noch erlaubt ist

    6. Abgrenzung: Trasse gegen Standortfläche

    7. Wie Ventorio Ihnen hilft

    1. Wie eine Trasse zustande kommt

    Der Netzausbau in Deutschland folgt einem gesetzlich klar geregelten Verfahren. Vom ersten politischen Beschluss bis zum Baubeginn vergehen typisch acht bis zwölf Jahre. Als Eigentümer werden Sie erst spät im Verfahren angesprochen, meist im Rahmen der Planfeststellung.

    Bundesbedarfsplan

    Alle vier Jahre beschließen Bundestag und Bundesrat den Bundesbedarfsplan (BBPlG), zuletzt geändert am 16. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 239). [3] Darin sind die konkreten Trassen mit Anfangs- und Endpunkt aufgeführt. Ist ein Vorhaben im Bundesbedarfsplan, gilt die energiewirtschaftliche Notwendigkeit als festgestellt.

    Bundesfachplanung

    Für BBPlG-Vorhaben legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Bundesfachplanungsverfahren einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor fest. Rechtsgrundlage: Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025. [4] In diesem Schritt können Betroffene Einwendungen erheben. Grundlage sind Antragsunterlagen und Umweltberichte des Netzbetreibers.

    Planfeststellung

    Der eigentliche Trassenverlauf wird im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Auch hier ist die BNetzA für die HGÜ-Vorhaben zuständig. Der Planfeststellungsbeschluss enthält den genauen Trassenverlauf, die Ausführungsart und die Auflagen zu Bodenschutz, Ausgleichsmaßnahmen und Rekultivierung. Ab diesem Zeitpunkt sind die betroffenen Grundstücke feststehend. Die BNetzA hat Ende 2025 vier von fünf großen HGÜ-Projekten vollständig genehmigt (Details in den Projektseiten). [5]

    Grundstückszugriff

    Nach der Planfeststellung sucht der Netzbetreiber den Kontakt zu den Eigentümern. Er bietet den Abschluss eines Grundstücksvertrags mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch nach § 1090 BGB an. [6] Verweigern Sie die Zustimmung, beginnt der Weg über die vorzeitige Besitzeinweisung und, wenn das nicht reicht, die Enteignung. Details in Duldungspflicht und Enteignung nach EnWG.

    2. Ihre Rechtsstellung als Eigentümer

    Dies ist der wichtigste Abschnitt. Er ist unbequem, aber ehrlich.

    Keine echte Wahl bei der Trasse

    Wenn eine Trasse im Planfeststellungsbeschluss über Ihr Grundstück verläuft, können Sie das nicht verhindern. Die Duldungspflicht nach § 44 EnWG und die Enteignungsfähigkeit nach § 45 EnWG sind der rechtliche Rahmen. [1] Widerspruch gegen die Planfeststellung ist möglich, aber das Verwaltungsgericht prüft nur formale und materielle Rechtsfehler. Es prüft nicht, ob Ihre Fläche persönlich betroffen sein soll.

    Ein Artikel, der Ihnen suggeriert, Sie könnten die Trasse aufhalten, wenn Sie nur genügend Druck machen, ist unehrlich.

    Beeinflussbar: Höhe und Zeitpunkt

    Was Sie sehr wohl beeinflussen können:

    Höhe der Entschädigung. Wenn Sie ein Sachverständigengutachten beauftragen und dieses einen höheren Verkehrswert der Schutzstreifenfläche ergibt als der pauschale Ansatz des Netzbetreibers, tragen bei allen großen HGÜ-Projekten die Netzbetreiber die Kosten des Gutachtens. Details in Sachverständigengutachten beim Leitungsbau.

    Zeitpunkt der Einigung. Bei fristgerechter Einigung mit dem Netzbetreiber innerhalb einer bestimmten Frist (bei A-Nord und SuedLink acht Wochen ab Angebot) erhalten Sie einen Beschleunigungszuschlag. Bei A-Nord sind das konkret 2 Euro pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche zusätzlich zur Dienstbarkeitsentschädigung. [2]

    Vertragsdetails. Regeln zu Bodenschutz, Rekultivierungszeiträumen, Aufwuchsersatz, Nachvermessungen und Ansprechpartnern für Nachbesserungen sind in der Regel individuell nachverhandelbar, auch wenn die Grundsätze in der Rahmenvereinbarung stehen.

    Tonalität

    Ventorio bedient keine Stimmung gegen den Netzausbau. Wir sind eine Plattform, die von der Energiewende lebt. Wir erklären Ihre Rechte offen, ohne die Infrastruktur zu bekämpfen, die die Wende trägt.

    3. Entschädigungspositionen im Überblick

    Die Entschädigung für ein Leitungsrecht setzt sich aus mehreren Positionen zusammen. Sie kommen alle zusammen zur Auszahlung, aber sie haben unterschiedliche Rechtsgründe.

    Dienstbarkeitsentschädigung

    Der Grundbaustein. Sie wird für die dauerhafte dingliche Belastung Ihres Grundstücks mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gezahlt. Höhe nach den aktuellen Rahmenvereinbarungen zwischen Netzbetreibern und Landesbauernverbänden:

    • Freileitung: 25 Prozent des Bodenrichtwerts pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche (SuedLink-Rahmenvertrag 22.12.2022 zwischen TransnetBW/TenneT und Bauernverbänden BW, BY, TH und Landvolk Niedersachsen; vorher 20 Prozent) [2]

    • Erdkabel: 35 Prozent des Bodenrichtwerts pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche (A-Nord-Rahmenvertrag August 2022 zwischen Amprion und Bauernverbänden Rheinland, Westfalen-Lippe, Emsland, Ostfriesland; vorher 30 Prozent) [2]

    Die Sätze sind Rahmenvereinbarungen, keine gesetzlichen Vorgaben. Das heißt: Sie sind für den Netzbetreiber verbindlich, wenn die jeweilige Rahmenvereinbarung anwendbar ist, aber nicht bundesweit einheitlich für alle Projekte. Details in Entschädigung bei Erdkabeln und Entschädigung bei Freileitungen und Maststandorten.

    Beschleunigungszuschlag

    Zusätzlich zur Dienstbarkeitsentschädigung, wenn Sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist mit dem Netzbetreiber einigen. Bei A-Nord bestätigt: 2 Euro pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. [2] Bei SuedLink ist ein Beschleunigungszuschlag ebenfalls Teil der Rahmenvereinbarung, die konkrete Betragsstruktur wurde in den öffentlich gesichteten Quellen nicht mit Wert publiziert. Details in Beschleunigungszuschlag.

    Aufwandsentschädigung

    Für den Aufwand des Notartermins, der Grundbucheintragung und ähnlicher Formalien. Bei A-Nord: 200 bis 300 Euro. Bei SuedLink: bis 500 Euro. Die Sätze sind projektabhängig.

    Flur- und Aufwuchsschäden

    Für Ernteausfälle und Bodenschäden während der Bauphase. Diese Position ist bei Erdkabeln wertmäßig oft bedeutender als die Dienstbarkeitsentschädigung selbst, weil der Kabelgraben zwei bis vier Ernten kostet. Bewertung nach Landwirtschaftskammer-Sätzen der jeweiligen Region. Details in Flurschäden und Aufwuchsentschädigung beim Leitungsbau.

    Nachträgliche Bodenverdichtungsschäden

    Neben der Flurschadenregulierung während des Baus können Bodenverdichtungen im Untergrund noch Jahre nach Bauabschluss zu Ertragsminderungen führen. Ein sorgfältig geführtes bodenschutzrechtliches Baubegleitverfahren (BBB) nach DIN 19639 dokumentiert die Ausgangslage und ist Voraussetzung, um Ansprüche später durchzusetzen. Details in Bodenschutz und bodenkundliche Baubegleitung.

    Rechenbeispiel für ein 500 Meter langes Erdkabelstück

    Beispielhafte Situation:

    Ihre Fläche wird von einer 525-kV-Erdkabelverbindung im Rahmen der A-Nord-Rahmenvereinbarung überbaut. Das Grundstück liegt in einem Landkreis mit Bodenrichtwert von 4 Euro pro Quadratmeter (typischer Wert für Ackerland Norddeutschland).

    • Trassenlänge auf Ihrem Grundstück: 500 Meter

    • Schutzstreifenbreite (Betriebsphase): 25 Meter (Bandbreite laut BMWi-Studie 20 bis 30 m)

    • Schutzstreifenfläche: 12.500 m²

    • Bodenrichtwert Ackerland: 4 Euro pro Quadratmeter

    • Dienstbarkeitsentschädigung (35 Prozent von 12.500 × 4 Euro): 17.500 Euro

    • Beschleunigungszuschlag bei fristgerechter Einigung (2 Euro pro m² × 12.500): 25.000 Euro

    • Aufwandsentschädigung: ca. 300 Euro

    • Zwischensumme: rund 42.800 Euro

    Hinzu kommen die Flurschäden während der Bauphase (typisch mehrere zehntausend Euro bei 500 Metern Kabelgraben in Bewirtschaftung) und mögliche Nachträglichkeitsansprüche für Bodenverdichtung. Alle Zahlen sind Beispielrechnung nach den aktuellen A-Nord-Sätzen (August 2022), Bodenrichtwerte variieren regional erheblich.

    4. Der Beschleunigungszuschlag und die Acht-Wochen-Frist

    Der Beschleunigungszuschlag ist der wichtigste Handlungshebel für die Höhe Ihrer Zahlung.

    Wie er funktioniert

    Der Netzbetreiber legt Ihnen einen Grundstücksvertrag vor. Ab dem Zeitpunkt des Angebots läuft eine Frist von in der Regel acht Wochen. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist mit dem Netzbetreiber einig werden (das heißt: notarielle Beurkundung bis zum Fristablauf), wird der Beschleunigungszuschlag ausgezahlt. Nach Ablauf der Frist entfällt er, auch wenn Sie später zustimmen.

    Der Zweck: Der Netzbetreiber will Planungssicherheit, der Eigentümer bekommt einen materiellen Anreiz für frühe Zustimmung.

    Höhe

    Zuschlag bis 75 Prozent der Dienstbarkeitsentschädigung, mindestens 0,50 Euro und höchstens 2 Euro pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Bei A-Nord ausdrücklich mit 2 Euro pro Quadratmeter vereinbart. [2]

    Wann Sie die Frist nicht ausschöpfen sollten

    Wenn ein Sachverständigengutachten den Verkehrswert erheblich höher ansetzt als der Netzbetreiber, kann sich eine spätere Einigung wirtschaftlich lohnen, obwohl der Beschleunigungszuschlag entfällt. Rechenbeispiel: Verdoppelt der Sachverständige den Verkehrswert der Schutzstreifenfläche, verdoppelt sich die Dienstbarkeitsentschädigung. Das kann den entgangenen Zuschlag überkompensieren.

    Aber Vorsicht: Wenn der Sachverständige nur eine geringe Erhöhung erreicht, ist der Beschleunigungszuschlag wertvoller. Rechnen Sie den Fall vor der Zustimmung mit spitzem Bleistift durch. Details in Sachverständigengutachten beim Leitungsbau: Wann es sich lohnt.

    5. Was nach dem Bau noch erlaubt ist

    Ihre Fläche bleibt in Ihrem Eigentum. Aber im Grundbuch steht eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Netzbetreibers. Sie regelt, was auf der Schutzstreifenfläche noch möglich ist.

    Grundsätzlich erlaubt

    • Landwirtschaftliche Nutzung in bisheriger Intensität (Ackerbau, Grünland, extensive Beweidung)

    • Wegeführung unverändert

    • Feldwirtschaft (Mahd, Ernte, Ausbringung mit üblichen Geräten)

    Nicht mehr erlaubt

    • Versiegeln oder Aufbringung fester Beläge

    • Bebauen (Gebäude aller Art, auch temporär)

    • Tief wurzelnde Bäume pflanzen (typisch: Ausschluss von Bäumen mit tiefer Pfahlwurzel über 2,5 Meter)

    • Grabungen über die vertraglich zugelassene Tiefe hinaus

    Eingeschränkt erlaubt

    • Photovoltaikanlagen unter Freileitungen sind grundsätzlich möglich, wenn die Sicherheitsabstände nach VDE 0210 eingehalten werden. Details in Photovoltaik unter einer Freileitung.

    • Neupflanzungen flach wurzelnder Gehölze mit Zustimmung des Netzbetreibers

    • Ausgleichsmaßnahmen: Eine im Schutzstreifen belastete Fläche kann für Kompensationsmaßnahmen weiter genutzt werden. Details in Ausgleichsflächen für Netzausbauprojekte.

    Vollständige Übersicht in Was im Schutzstreifen erlaubt ist.

    6. Abgrenzung: Trasse gegen Standortfläche

    Dieser Abschnitt ist für den Rest Ihrer Überlegungen entscheidend.

    Trasse: kein Verhandlungsspielraum, Einmalzahlung

    Bei einer Trasse gibt es keine Standortkonkurrenz. Der Netzbetreiber braucht genau Ihre Fläche, und Sie können nicht ausweichen. Die Zahlung ist eine Einmalentschädigung. Wiederkehrende Zahlungen wurden vom Gesetzgeber trotz Forderung der Bauernverbände nicht eingeführt. Sie gelten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als rechtlich nicht durchsetzbar.

    Das ist Fakt, kein Ventorio-Geschäftsmodell.

    Standortfläche: aktive Suche, wiederkehrende Zahlungen

    Umspannwerke, Konverterstationen und Schaltanlagen brauchen Standortflächen. Hier sucht der Netzbetreiber aktiv nach mehreren möglichen Standorten. Es gibt Standortkonkurrenz. Vertragsformen: Grundstückskauf oder langfristige Pacht mit laufender Vergütung.

    Diese Konstellation ist grundlegend anders. Details in Was Netzbetreiber für Standortflächen zahlen und Fläche für ein Umspannwerk verpachten oder verkaufen.

    Auch relevant: Baustellenflächen

    Für Kabelzugstellen, Baustelleneinrichtung und Muffenstandorte werden Flächen über zwei bis vier Jahre benötigt. Befristete Vergütung, anschließend Rekultivierung. Häufig übersehene Einnahmequelle für Landwirte an HGÜ-Trassen. Details in Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen.

    FAQ

    Kann ich die Trasse verhindern?

    Nach Rechtskraft der Planfeststellung nicht. Rechtsmittel gegen die Planfeststellung sind möglich, aber nur bei formalen oder materiellen Rechtsfehlern erfolgreich. Sie können den Trassenverlauf nicht per Widerspruch von Ihrem Grundstück wegverlagern.

    Wann fließt die Entschädigung?

    Die Dienstbarkeitsentschädigung fließt in der Regel nach notarieller Beurkundung und Grundbucheintragung, meist mehrere Wochen bis wenige Monate nach Vertragsschluss. Bei A-Nord haben Bauernverbände 2025 mehrmonatige Verzögerungen kritisiert.

    Wie hoch ist meine Wertminderung?

    Für die Bewertung ist der Verkehrswert Ihres Grundstücks maßgeblich. Bei Freileitungen gilt nach BGH-Rechtsprechung eine Wertminderung von 15 bis 20 Prozent des unbelasteten Bodenwerts als Ausgangspunkt (BGH III ZR 93/80, 1982; BGH III ZR 187/83, 1984). Aktuellere OLG-Rechtsprechung nennt teils höhere Werte (25 bis 30 Prozent). Details in Wertminderung eines Grundstücks durch eine Stromleitung.

    Muss ich die Einmalentschädigung versteuern?

    Für Privatvermögen: Nein. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil IX R 31/16 vom 02.07.2018 entschieden, dass die Einmalentschädigung für die Überspannung eines Grundstücks des Privatvermögens mit einer Hochspannungsleitung nicht einkommensteuerbar ist. [7] Für Betriebsvermögen (Landwirtschaft) gelten andere Regeln (Betriebseinnahme nach § 13 EStG mit passivem Rechnungsabgrenzungsposten). Details in Grundsteuer und Steuern bei Leitungsrechten.

    Wer ist mein Ansprechpartner beim Netzbetreiber?

    Bei den fünf HGÜ-Projekten sind das die vier Übertragungsnetzbetreiber (TenneT, TransnetBW, Amprion, 50Hertz). Jedes Projekt hat regionale Referenten und meist ein eigenes Grundstücksbüro. Kontaktdaten finden Sie in den Projektseiten.

    Kann ich auf meiner Fläche parallel Photovoltaik betreiben?

    Bei Erdkabeltrassen nach dem Bau grundsätzlich nein (Wurzel- und Fundamenttiefen konfligieren). Bei Freileitungen im Prinzip ja, wenn Sicherheitsabstände eingehalten sind und der Netzbetreiber zustimmt. Details in Photovoltaik unter einer Freileitung.

    Was, wenn nach fünf Jahren Bodenverdichtungsschäden auftreten?

    Ansprüche sind möglich, wenn ein bodenschutzrechtliches Baubegleitverfahren dokumentiert wurde. Ohne BBB ist der Nachweis später schwer. Details in Bodenschutz und bodenkundliche Baubegleitung.

    7. Wie Ventorio Ihnen hilft

    Ventorio ist eine neutrale Plattform für Flächeneigentümer im DACH-Raum. Für Trassen-Betroffene ist unsere Rolle bewusst zurückhaltend: Wir vermitteln keine Trassen, weil es dort nichts zu vermitteln gibt. Aber wir helfen mit einer Ersteinschätzung, wie Ihre Fläche im Umfeld einer Trasse anders genutzt werden kann.

    Wenn Ihre Fläche neben oder in der Nähe eines geplanten Umspannwerks, einer Konverterstation oder einer Schaltanlage liegt, sind die Chancen anders. Dort gibt es echte Standortkonkurrenz, laufende Zahlungen und Verhandlungsspielraum. Genau dort setzt unser Modell an.

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    Quellen

    [1] § 44 EnWG (Duldung Vorarbeiten); § 44b EnWG (Vorzeitige Besitzeinweisung); § 45 EnWG (Enteignung); § 27 NABEG (Vorzeitige Besitzeinweisung für NABEG-Vorhaben); gesetze-im-internet.de

    [2] SuedLink-Rahmenvereinbarung vom 22.12.2022 zwischen TenneT/TransnetBW und Bauernverbänden (Landvolk Niedersachsen, Bauernverband Baden-Württemberg, Bayerischer Bauernverband, Thüringer Bauernverband); A-Nord-Rahmenvereinbarung August 2022 zwischen Amprion und Bauernverbänden Rheinland, Westfalen-Lippe, Emsland und Ostfriesland. Quellen: transnetbw.de/de/newsroom, agrarheute.com, topagrar.com

    [3] Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), zuletzt geändert Art. 1 des Gesetzes vom 16.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 239); Bundestag Drucksache 20/12145

    [4] Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), zuletzt geändert Art. 3 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 351)

    [5] BNetzA-Pressemitteilungen 2025 zur vollständigen Genehmigung von SuedLink (Dezember 2025), SuedOstLink (Juli 2025), Ultranet (Oktober 2025); netzausbau.de

    [6] § 1090 BGB (beschränkte persönliche Dienstbarkeit)

    [7] BFH IX R 31/16 vom 02.07.2018 (Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung ist bei Privatvermögen nicht steuerbar)

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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