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    Photovoltaik unter einer Freileitung: Was möglich ist 2026

    Ist PV unter einer Freileitung möglich? Sicherheitsabstände nach VDE 0210, Zustimmung Netzbetreiber, PV-Freifläche mit Trassenbelastung.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    Photovoltaik unter einer Freileitung: Was möglich ist 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Freiflächen-Photovoltaik unter einer Höchstspannungs-Freileitung ist grundsätzlich möglich, wenn Sicherheitsabstände nach VDE 0210 eingehalten werden und der Netzbetreiber zustimmt.

    • Für 380-kV-Leitungen empfehlen Praxishinweise einen Vertikalabstand von mindestens 5 bis 13 Metern zwischen Modul und Leiterseil (VDE 0210). [1]

    • Direkt unter der Leitung ist Aufständerung wegen Wartungszugängen häufig ausgeschlossen. Praktikabel sind PV-Module an den Rändern des Schutzstreifens oder in parallelen Streifen zur Trasse.

    • Wer die Fläche unter einer Freileitung als PV-Standort verwertet, kann die Wertminderung durch die Trasse teilweise kompensieren. Sie erhalten die Leitungsentschädigung UND die PV-Pacht.

    • Bei Erdkabeln ist PV im Schutzstreifen praktisch nicht umsetzbar (Fundamentkonflikt).

    Warum die Frage relevant ist

    Wer eine Höchstspannungs-Freileitung über sein Grundstück hat, verliert nicht die Nutzung. Landwirtschaft läuft in aller Regel unverändert weiter. Photovoltaik ist ein anderer Fall: Die Sicherheitsabstände und die Zustimmungspflicht des Netzbetreibers machen die Umsetzung anspruchsvoller.

    Wenn Sie eine geeignete Fläche unter oder neben einer 380-kV-Freileitung besitzen, die für einen Solarpark grundsätzlich in Frage käme (Größe, Netzanbindung, baurechtliche Kulisse), ist die PV-Nutzung eine echte Option. Der Vorteil: Sie erhalten die Leitungsentschädigung und die PV-Pacht.

    Rechtliche Grundlagen

    Sicherheitsabstände: Definiert in der Norm VDE 0210 (Freileitungen über 1 kV). Für 380 kV Höchstspannung typisch 5 bis 13 Meter Vertikalabstand zwischen Leiterseil und höchstem Punkt einer Anlage im Bereich unter der Leitung. [1]

    Zustimmungspflicht: Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch verpflichtet Sie, Bauwerke im Schutzstreifen nur mit Zustimmung des Netzbetreibers zu errichten. Eine PV-Anlage ist ein Bauwerk in diesem Sinne.

    Elektromagnetische Felder: Regulierung nach 26. BImSchV. Für PV-Module unter einer Freileitung nicht direkt relevant, wohl aber für die Wechselrichter-Standorte.

    Baurechtliche Privilegierung: Freiflächen-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (200-Meter-Streifen an Autobahn und Bahn) oder nach FFÖ-VO der Länder. Die Freileitung selbst führt nicht zu einer PV-Privilegierung.

    Was praktisch möglich ist

    Aufständerung außerhalb des unmittelbaren Trassenverlaufs

    Am einfachsten: PV auf der Fläche neben, aber nicht direkt unter der Leitung. Bei einer 70 Meter breiten Schutzstreifenfläche bleibt jenseits davon in der Regel Platz für einen Solarpark.

    PV im Schutzstreifen mit reduzierter Modulhöhe

    Möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden. Praxis: Module mit niedriger Aufständerung (1,5 bis 2 Meter statt üblichen 2,5 bis 3 Meter). Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich, meist mit Auflagen zu Wartungszugang.

    Parallelstreifen zur Trasse

    Zwischen den Masten Streifen von Modulen, die den Wartungsweg unter der Leitung selbst freilassen. Wartungszugänge quer zur Trasse werden dabei berücksichtigt.

    Agri-PV unter Freileitung

    Für Agri-PV mit hoher Aufständerung (5 bis 6 Meter Modulunterkante) sind Sicherheitsabstände oft nicht einhaltbar. Meist ausgeschlossen unter Höchstspannungsleitungen. Bei 110-kV-Freileitungen ggf. möglich.

    Was praktisch nicht geht

    • Freileitungen ohne Zustimmung des Netzbetreibers: Verstoß gegen Dienstbarkeit

    • Erdkabel im Schutzstreifen: Fundamentkonflikt, praktisch ausgeschlossen

    • Wechselrichter direkt unter Leitung: Störungsempfindlichkeit, Sicherheitsabstände

    • Wartungsfahrzeuge in unzugänglichem Trassenverlauf: Kritisch bei Netzbetreiber-Wartung

    Der Anbahnungsprozess

    1. Prüfung der Fläche durch PV-Projektierer: Statik, Sonneneinstrahlung, Netzanbindung

    2. Anfrage beim Netzbetreiber wegen Zustimmung

    3. Simulation Sicherheitsabstände durch Fachbüro

    4. Auflagen und Vertragsgestaltung mit Netzbetreiber

    5. Genehmigungsverfahren bei Baurechtsbehörde

    6. PV-Pachtvertrag mit Projektierer parallel

    Dauer: 18 bis 36 Monate.

    Vergütung: Zusatzeinnahme

    Wenn PV unter der Freileitung realisiert wird, erhalten Sie zwei Einnahmequellen:

    Aus der Freileitung (einmalig):

    Aus der PV-Fläche (laufend):

    • Jährliche Pacht typisch 2.500 bis 5.500 Euro pro Hektar (Freiflächen-PV Marktrahmen)

    • Über 20 bis 30 Jahre Vertragslaufzeit

    Details in Pachtpreise für Photovoltaik-Flächen.

    Rechenbeispiel

    Beispielhafte Situation:

    Sie besitzen 5 Hektar Ackerland in NRW, davon 2 Hektar im 70-Meter-Schutzstreifen einer 380-kV-Freileitung. Bodenrichtwert 4 EUR/m².

    Aus der Freileitung (einmalig, Rahmenvereinbarung):

    • Dienstbarkeitsentschädigung: 25 % × 20.000 m² × 4 EUR = 20.000 EUR

    • Beschleunigungszuschlag: 2 EUR × 20.000 m² = 40.000 EUR

    • Zwischensumme Freileitung: 60.000 EUR

    Aus PV auf allen 5 Hektar (mit Netzbetreiber-Zustimmung teilweise unter Leitung):

    • Pacht 4.000 EUR pro Hektar × 5 Hektar = 20.000 EUR pro Jahr

    • Über 25 Jahre: 500.000 EUR

    Gesamt (Freileitung + PV nominal): 560.000 EUR

    Ohne PV wäre die Freileitung einmalige 60.000 EUR gewesen. Die PV-Kombination steigert den Wert um das Neunfache.

    Zahlen sind Illustration. Konkrete PV-Pacht bilateral, konkreter Netzbetreiber-Zustimmungsumfang variiert.

    Praktische Hürden

    1. Sonneneinstrahlung reduziert

    Die Leiterseile werfen Schatten auf einen Teil der Modulfläche. Ertragsminderung typisch 3 bis 8 Prozent bei einer Fläche direkt unter der Leitung. Projektierer kalkulieren das ein.

    2. Wartungszugänge

    Der Netzbetreiber braucht regelmäßig Zugang für Inspektionen (halbjährlich vom Boden, alle 5-10 Jahre bodennah). Diese Zeiten müssen im PV-Vertrag berücksichtigt werden (temporäre Freigabe von Wegen).

    3. Wechselrichter-Position

    Wechselrichter dürfen nicht unter der Leitung stehen (Sicherheitsabstände). Sie werden an den Rändern platziert.

    4. Versicherung

    Standard-Betreiberhaftpflicht der PV-Anlage berücksichtigt selten Trassenkonflikte. Prüfen Sie zusätzliche Deckung für Ausfälle durch Wartungsarbeiten.

    FAQ

    Muss ich den Netzbetreiber zustimmen lassen?

    Ja. Die Dienstbarkeit verpflichtet Sie zur Anfrage. Zustimmung wird bei Einhaltung der Sicherheitsabstände normalerweise erteilt, aber mit Auflagen.

    Wer bezahlt die Wartungsausfälle?

    Regelbar im PV-Pachtvertrag. Häufig Pauschale des PV-Betreibers, weil die Wartung des Netzbetreibers Standard-Vorgabe der Dienstbarkeit ist.

    Kann ich die Fläche im Schutzstreifen als volle Modulfläche nutzen?

    Nein, meist nur teilweise. Freihaltezonen unter der Leitung und Wartungswege reduzieren die nutzbare Fläche typisch um 30 bis 50 Prozent.

    Was ist mit Blindstrom-Auswirkungen?

    Bei sehr großen PV-Anlagen unter Höchstspannungsleitungen können Blindstrom-Wechselwirkungen auftreten. Netzbetreiber prüfen das im Rahmen der Zustimmung.

    Was bei 110-kV-Verteilnetzleitungen?

    Deutlich kleinere Sicherheitsabstände. PV unter 110-kV-Leitungen ist einfacher umsetzbar, teilweise auch als Agri-PV.

    Was, wenn ich später umsatteln will?

    Bei bestehender PV-Anlage ist eine spätere Neuverhandlung mit dem Netzbetreiber möglich, aber komplex. Frühzeitige Planung besser.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Ventorio prüft, ob Ihre Fläche unter oder neben einer Freileitung als Freiflächen-PV-Standort geeignet ist. Wir kennen die Voraussetzungen für Netzbetreiber-Zustimmungen und vermitteln PV-Projektierer, die Trassenkonstellationen realisieren.

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    Quellen

    [1] VDE 0210 (Freileitungen bis 1 kV, Sicherheitsabstände); Bundestag WD-7-015-19 (Sicherheitsabstand Hochspannungsfreileitungen 2019)

    [2] § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (Privilegierung Freiflächen-PV im 200-Meter-Streifen an Autobahn und Bahn)

    [3] Rahmenvereinbarungen SuedLink 22.12.2022 und A-Nord August 2022 zu Freileitungsentschädigung

    [4] Marktkenntnis Freiflächen-PV Pachten 2.500 bis 5.500 EUR pro Hektar

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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