Agri-Photovoltaik: Doppelte Flächennutzung für Landwirte und Eigentümer
Was Agri-Photovoltaik heute wirklich bringt: DIN SPEC 91434, EEG-Vergütung, GAP-Direktzahlungen, Pachtspannen und der Steuervorteil gegenüber Freiflächen-PV.

Das Wichtigste in Kürze
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) verbindet Stromerzeugung mit fortlaufender landwirtschaftlicher Nutzung derselben Fläche. Die Module stehen entweder hochaufgeständert über den Kulturen (Kategorie I nach DIN SPEC 91434) oder vertikal-bifazial zwischen den Bewirtschaftungszeilen (Kategorie II).
Der zentrale wirtschaftliche Unterschied zur klassischen Freiflächen-PV: Bei Agri-PV nach Kategorie I oder II bleibt die Fläche land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Das erhält die Grundsteuer A und die erbschaftsteuerliche Verschonung nach §§ 13a und 13b ErbStG. [1]
Die Pachten liegen bei 1.000 bis 3.500 Euro pro Hektar und Jahr, deutlich unter klassischen Freiflächen-PV-Pachten (3.000 bis 5.000 Euro). [2] Dafür können Sie parallel weiter Landwirtschaft betreiben und die GAP-Direktzahlungen für 85 Prozent der Bruttofläche behalten. [3]
Die Investitionskosten für den Betreiber sind höher: 900 bis 1.700 Euro pro Kilowatt Peak bei Standard-Anlagen, bis 2.000 Euro bei Sonderkulturen. [2] Deshalb sind die EEG-Vergütungssätze höher: bis 9,5 Cent pro Kilowattstunde in der Ausschreibung "besondere Solaranlagen", plus 2,5 Cent Bonus für hochaufgeständerte Bauart (Stand August 2026 unter Vorbehalt der EU-Beihilfegenehmigung). [4]
Der Markt ist klein, aber wächst. Die Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen steigen: 300 MW 2024, 800 MW 2025, 1.200 MW 2026, 1.500 MW 2027. [5] Die größte deutsche Anlage ging im September 2025 in Tützpatz (Mecklenburg-Vorpommern) ans Netz: 76 Megawatt Peak auf 93 Hektar. [6]
Warum Agri-PV gerade jetzt interessant wird
Agri-Photovoltaik ist keine neue Idee, sondern seit 2011 erforscht und seit den 2010er Jahren in Deutschland pilotiert. Neu ist der wirtschaftliche und regulatorische Rahmen, der ab 2023 und verstärkt ab 2026 die Technologie aus der Nische holt.
Vier Entwicklungen kommen zusammen:
EU-rechtliche Klarstellung zu GAP-Direktzahlungen. Die 5. Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 10. Dezember 2025 (in Kraft seit 01. Januar 2026) sichert die Beihilfefähigkeit von Agri-PV-Flächen nach DIN SPEC 91434 ab. [7]
Steuerliche Klarheit durch den Ländererlass vom 15. Juli 2022. Agri-PV nach Kategorie I oder II bleibt land- und forstwirtschaftliches Vermögen. [1]
Wachsende Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur. [5]
Politischer Druck auf Flächenkonkurrenz. Wo klassische Freiflächen-PV wegen des Ackerland-Verlusts abgelehnt wird, wird Agri-PV als Kompromiss immer öfter genehmigt.
Für Sie als Flächeneigentümer oder Landwirt bedeutet das: Wenn Ihre Fläche für eine reine Freiflächen-PV politisch schwer durchsetzbar ist, kann Agri-PV der Weg sein. Wenn Sie einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb erhalten wollen, ist Agri-PV oft die einzige PV-Nutzung, die dazu passt.
Was Agri-PV technisch ist
Der Kern von Agri-PV ist die räumliche Kombination von Stromerzeugung und Landwirtschaft auf derselben Fläche. Die Norm DIN SPEC 91434 (erstveröffentlicht Mai 2021) unterscheidet zwei Kategorien: [8]
Kategorie I: hochaufgeständert. Die Module stehen auf Trägern mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern über dem Boden. Darunter kann mit landwirtschaftlichen Maschinen gearbeitet werden. Ideal für Sonderkulturen (Obstbau, Wein, Hopfen, Beeren), aber auch für Ackerbau und Grünland möglich. Der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche darf höchstens 10 Prozent betragen. [9]
Kategorie II: bodennah. Die Module stehen zwischen den Bewirtschaftungszeilen, meist als vertikale bifaziale Reihen (Nord-Süd-Ausrichtung, Ost-West-Seiten) oder als niedrige Modul-Streifen. Zwischen den Modulen wird konventionell bewirtschaftet. Der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche darf höchstens 15 Prozent betragen. [9]
In beiden Kategorien muss die landwirtschaftliche Hauptnutzung erhalten bleiben. Der Nachweis erfolgt über die Anlagenplanung und wird bei der Genehmigung geprüft.
Welche Anforderungen an Ihre Fläche
Fünf Prüfschritte laufen bei jedem seriösen Projekt durch. Details je Punkt stehen in Voraussetzungen und DIN SPEC 91434.
1. Landwirtschaftliche Nutzung möglich und geplant
Agri-PV ist nur sinnvoll, wenn die Fläche tatsächlich landwirtschaftlich weiter genutzt werden soll. Reine "Alibi-Bewirtschaftung" (Blühstreifen ohne Ertrag) genügt weder der DIN SPEC noch den GAP-Regeln. Sie brauchen entweder einen aktiven Landwirt (sich selbst oder einen Pächter), oder Sie akzeptieren, dass die Bewirtschaftung Teil des Vertrags wird.
2. Netzabstand
Wie bei klassischer Freiflächen-PV entscheidet die Entfernung zum nächsten Netzanschlusspunkt über die Wirtschaftlichkeit. Bis 1.500 Meter Trassenlänge ist meist tragbar, darüber wird es teuer. Nutzen Sie unseren Netzabstandscheck.
3. Baurechtliche Situation
Agri-PV ist im Außenbereich nicht per se privilegiert. Für die Genehmigung braucht der Projektentwickler in der Regel einen Bebauungsplan mit der Gemeinde. Dauer typisch 12 bis 24 Monate. Einige Bundesländer haben eigene Vereinfachungen eingeführt. Details zum Verfahren finden Sie in Genehmigung von Agri-PV-Anlagen.
4. Flächengröße und Zuschnitt
Wirtschaftlich sinnvoll ab etwa fünf Hektar für hochaufgeständerte Kategorie-I-Anlagen, ab drei Hektar für vertikal-bifaziale Kategorie-II-Anlagen. Ein kompakter Zuschnitt ist einfacher bebaubar als schmale Streifen.
5. Kulturart und Bodenzustand
Ackerbau, Grünland und Sonderkulturen sind alle grundsätzlich mit Agri-PV vereinbar. Sonderkulturen (Obst, Wein, Hopfen) profitieren am stärksten von der Beschattung, weil sie vor Hitze und Starkregen geschützt werden. Klassischer Ackerbau erfordert mehr Höhe der Modulreihen (Erntemaschinen). Grünland ist am einfachsten kombinierbar.
Der zentrale Steuervorteil
Der wirtschaftliche Unterschied zur klassischen Freiflächen-PV ist steuerlich. Bei klassischer Freiflächen-PV wechselt die Fläche typisch vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ins Grundvermögen. Das hat zwei Konsequenzen:
Grundsteuer B statt A (in der Regel höher)
Wegfall der Verschonungsregeln nach §§ 13a und 13b ErbStG bei Erbschaft oder Schenkung
Der zweite Punkt kann in der Übergabe an die nächste Generation eine erhebliche Steuerbelastung auslösen, die die Pachtvorteile mehrerer Jahre auffrisst.
Bei Agri-PV nach Kategorie I oder II bleibt die Fläche land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Das ist im gleich lautenden Ländererlass vom 15. Juli 2022 festgeschrieben und weiter gültig. [1] Die Grundsteuer A bleibt bestehen, die Erbschaftsteuer-Verschonung greift weiter.
Für viele Familienbetriebe ist genau das der Grund, sich für Agri-PV statt Freiflächen-PV zu entscheiden, auch wenn die laufende Pacht niedriger ist. Prüfen können Sie den Effekt mit unserem Grundsteuer-Einordnungs-Tool.
GAP-Direktzahlungen bleiben erhalten
Bis Ende 2025 war umstritten, ob eine Agri-PV-Fläche noch als landwirtschaftliche Nutzfläche im Sinne der EU-Beihilferegeln zählt. Mit der 5. Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 10. Dezember 2025 (in Kraft ab 01. Januar 2026) ist die Sache klar: [7]
Agri-PV-Flächen nach DIN SPEC 91434 Kategorie I oder II sind beihilfefähig
Die zulässige Reduktion der landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt maximal 15 Prozent
85 Prozent der Bruttofläche werden als förderfähige LF gewertet [3]
Das ist wirtschaftlich bedeutend. Bei einer Direktzahlung von rund 250 Euro pro Hektar und Jahr bleiben Ihnen bei 100 Hektar Grundstück rund 21.250 Euro Direktzahlung erhalten (85 Prozent × 100 ha × 250 EUR). Bei klassischer Freiflächen-PV entfallen diese Zahlungen komplett.
Der Vorteil ist besonders klar für Betriebe, die den Verlust der Direktzahlungen nicht durch andere Bewirtschaftung ausgleichen können. Die Details zur Beihilfefähigkeit und zum Antragsverfahren finden Sie in GAP-Direktzahlungen.
Wirtschaftliche Perspektive: Pacht, Vergütung, Rendite
Die Pachten für Agri-PV liegen unter denen klassischer Freiflächen-PV. Aktuelle Bandbreiten: [2]
Agri-PV klassisch: 1.000 bis 3.500 Euro pro Hektar und Jahr, typisch 1.000 bis 3.000
Sonderkulturen (Wein, Obst, Hopfen): bis 5.000 Euro pro Hektar und Jahr
Klassische Freiflächen-PV zum Vergleich: 2.500 bis 4.500 Euro, Premium bis 5.500
Die niedrigere Pacht kommt aus der teureren Anlagentechnik. Investitionskosten pro Kilowatt Peak: [2]
Vertikal-bifazial (Kategorie II, Next2Sun-Bauart): 700 bis 1.000 Euro
Hochaufgestaendert (Kategorie I, ≥ 2,10 m): 1.500 bis 1.700 Euro
Sonderkulturen mit Sonderabmessung: bis 2.000 Euro plus
Zum Vergleich klassische Freiflächen-PV: 700 bis 900 Euro pro Kilowatt Peak. Ausführliche Kostenrechnung und Vergleich zu den EEG-Vergütungssätzen: Kosten und Vergütung. Zu den Fördermöglichkeiten: Agri-PV Förderung.
Auf der Einnahmeseite gleicht der höhere EEG-Vergütungssatz einen Teil dieser Kostenaufschläge aus:
Feste EEG-Vergütung bis 1 MW für Agri-PV (hochaufgeständert): rund 7,09 Cent pro Kilowattstunde (6,59 Cent Grundvergütung + 0,50 Cent Bonus) [10]
Ausschreibung besondere Solaranlagen: Höchstwert 9,5 Cent pro Kilowattstunde, plus 2,5 Cent Bonus für hochaufgeständerte Anlagen (unter Vorbehalt EU-Beihilfegenehmigung, Stand August 2026 noch nicht endgültig erteilt) [4]
Die Ausschreibungsrunde vom 01. März 2026 bei der Bundesnetzagentur hat für besondere Solaranlagen 59 Zuschläge über 439 Megawatt vergeben. [11]
Zum Vergleich Solar 1 (klassische Freiflächen-PV): Zuschlagswerte im Juli 2026 mengengewichtet 4,79 Cent pro Kilowattstunde. Der Vergütungs-Aufschlag von Agri-PV kompensiert also einen erheblichen Teil der teureren Bauart.
Der Prozess vom Erstkontakt bis zum Netzanschluss
Der Ablauf ähnelt dem der klassischen Freiflächen-PV, mit einer zusätzlichen landwirtschaftlichen Prüfschicht:
Erstkontakt und Standortprüfung (2 bis 4 Wochen)
Netzvoranfrage (2 bis 6 Monate)
Optionsvertrag mit Reservierungsgebühr
Landwirtschaftliches Konzept (Nachweis DIN SPEC 91434, Bewirtschaftungsplan, Ertragsprognose)
Bebauungsplanverfahren oder Sondergenehmigung (12 bis 24 Monate)
Umweltverfahren (parallel)
EEG-Ausschreibung Solar 1 (besondere Solaranlagen) oder feste Vergütung bei kleineren Anlagen
Bau der Anlage (4 bis 10 Monate, hochaufgeständerte Bauart aufwendiger)
Netzanschluss und Inbetriebnahme
Realistische Gesamtdauer: 3 bis 5 Jahre. In dieser Zeit fließt für Sie eine Reservierungsgebühr, die volle Pacht erst mit Baubeginn oder Inbetriebnahme.
Wo Agri-PV-Projekte scheitern
Landwirtschaftliches Konzept nicht tragfähig. Wenn die verbleibende Bewirtschaftung wirtschaftlich unrentabel wird, wird die DIN-SPEC-Prüfung schwierig.
Baurechtlicher Widerstand der Gemeinde. Ohne baurechtliche Privilegierung braucht es die Kommune. Wenn dort der politische Wille fehlt, ist das Projekt tot.
Ausschreibungs-Zuschlag verpasst. Das Segment "besondere Solaranlagen" ist klein und wettbewerbsintensiv. Wer nicht scharf kalkuliert, bekommt keinen Zuschlag.
EU-Beihilfe-Genehmigung noch nicht erteilt. Bis zur endgültigen Freigabe durch die EU-Kommission bleiben die höheren Ausschreibungsvolumen (mehr als 20 MW pro Termin) für besondere Solaranlagen mit dem Vorbehalt versehen. [4]
Marktentwicklung 2026
Der Agri-PV-Markt in Deutschland ist noch klein, aber im Aufbau. Zahlen aus der Recherche:
Installierte Leistung: bislang wenige Prozent der gesamten PV-Kapazität, dominiert von einzelnen Pilotanlagen. Die Vattenfall-Anlage in Tützpatz allein bringt 76 Megawatt Peak (Inbetriebnahme 10. September 2025, 93 Hektar, 146.000 Module, Direktabnahme über 10-jährigen PPA mit der Deutschen Telekom, ohne EEG-Förderung). [6]
Wachsende Ausschreibungsvolumen: 300 MW 2024, 800 MW 2025, 1.200 MW 2026, 1.500 MW 2027 (jeweils Sonder-Volumen "besondere Solaranlagen" bei der BNetzA). [5]
Technisches Potenzial in Deutschland: rund 500 Gigawatt Peak nach einer Fraunhofer-ISE-Studie vom 08. Juli 2025, bezogen auf besonders geeignete landwirtschaftliche Flächen. [12]
Führende Anbieter: Next2Sun (Marktführer vertikal-bifazial, 10-jähriges Jubiläum September 2025), Sunfarming, BayWa r.e., Vattenfall als Projektentwickler. [13] [14] [15] Ausführliche Anbieter-Übersicht mit Referenzen: Anbieter und Hersteller.
Sicherheit und Nachbarschaft
Agri-PV wird gesellschaftlich in der Regel besser akzeptiert als klassische Freiflächen-PV, weil die landwirtschaftliche Nutzung sichtbar erhalten bleibt. Nachbarschaftskonflikte drehen sich meist um:
Landschaftsbild: Vertikale bifaziale Module (Kategorie II) fügen sich weniger auffällig ein als große hochaufgeständerte Konstruktionen.
Sicherheitszone bei Erntearbeiten: Große Maschinen unter hochaufgeständerten Modulen brauchen sorgfältige Höhen- und Abstandsplanung.
Verkehr während der Bauphase: Kurzfristig relevant, danach nicht mehr.
Wann sich Agri-PV lohnt, wann eher etwas anderes
Agri-PV passt wenn:
Sie einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb haben oder erhalten wollen
Die erbschaftsteuerliche Verschonung für Sie wichtig ist
Ihre Fläche für klassische Freiflächen-PV politisch schwierig ist
Sonderkulturen (Wein, Obst, Beeren) profitieren würden
Wenn Sie zwischen Verpachten und Selbstbetreiben abwägen oder wissen wollen, welche Pacht in Ihrer Region realistisch ist, hilft Ihnen Fläche für Agri-PV verpachten. Die Kehrseite behandelt Was gegen Agri-PV spricht.
Klassische Freiflächen-Photovoltaik passt besser wenn:
Sie keinen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb betreiben und keinen erhalten wollen
Die höhere Pacht wichtiger ist als die steuerliche Zuordnung
Die Fläche im privilegierten Autobahn-/Bahnstreifen liegt
Batteriegroßspeicher ist die Option, wenn:
Ihre Fläche im 200-Meter-Radius zu einem Umspannwerk liegt
Sie sehr hohe Pachten anstreben (bis zu 120.000 Euro pro Hektar sind bei Batteriespeichern möglich)
Haeufige Fragen
Wie unterscheidet sich Agri-PV von klassischer Freiflächen-PV? Bei Agri-PV wird die Fläche parallel landwirtschaftlich weiter bewirtschaftet. Das erhält den steuerlichen Status als land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die Pacht ist niedriger, dafür bleiben GAP-Direktzahlungen und Erbschaftsteuer-Verschonung erhalten.
Muss ich selbst Landwirt sein, um Agri-PV zu machen? Nein. Wenn Sie einen Pächter haben, der die Fläche unter den Modulen bewirtschaftet, reicht das. Wichtig ist, dass die landwirtschaftliche Nutzung real und nach DIN SPEC 91434 nachweisbar ist.
Wie viel Prozent der Fläche darf ich für die Anlage verlieren? Maximal 10 Prozent bei Kategorie I (hochaufgeständert), maximal 15 Prozent bei Kategorie II (bodennah). Bei Überschreitung fällt die Fläche aus der Agri-PV-Klassifizierung.
Bekommt der Betrieb weiter Direktzahlungen? Ja, für 85 Prozent der Bruttofläche. Das gilt seit dem 01. Januar 2026 durch die 5. Änderungsverordnung zur GAPDZV.
Ist Agri-PV auch für Weinbau geeignet? Ja. Sonderkulturen profitieren besonders, weil die Modul-Beschattung vor Hitzestress und Sonnenbrand schützt und die Rebe vor Starkregen und Hagel abschirmt. Deutsche Referenzprojekte bestehen bereits.
Was kostet eine Agri-PV-Anlage im Vergleich zur klassischen Freiflächen-PV? Vertikal-bifazial (Kategorie II) 700 bis 1.000 EUR/kWp, hochaufgeständert (Kategorie I) 1.500 bis 1.700 EUR/kWp, Sonderkulturen bis 2.000+. Klassische Freiflächen-PV: 700 bis 900 EUR/kWp. Der Aufpreis ist der Preis der doppelten Nutzung.
Wer sind die wichtigsten Anbieter in Deutschland? Next2Sun (vertikal-bifazial, Marktführer), Sunfarming, BayWa r.e., Vattenfall (als Projektentwickler). Details unter Anbieter und Hersteller.
Wie lange läuft ein Agri-PV-Vertrag? 20 bis 30 Jahre mit Verlängerungsoption, wie bei klassischer Freiflächen-PV.
Wie Ventorio Ihnen hier hilft
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Netzsituation
Baurechtliche Lage
Eignung für Kategorie I oder II
Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu klassischer Freiflächen-PV
GAP-Direktzahlungs-Effekt für Ihren Betrieb
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Quellen
[1] BBH-Blog / agrarheute: Gleich lautender Ländererlass vom 15.07.2022 (BStBl I 2022, 1226), Agri-PV bleibt land- und forstwirtschaftliches Vermögen, weiter gültig 2025
[2] Logic Energy: Investitionskosten und Pachtspannen Agri-PV 2026
[3] LEL Baden-Württemberg: Merkblatt Agri-PV, 08/2025, 85 Prozent der Bruttofläche als förderfähige LF
[4] Bundesnetzagentur: Höchstwerte besondere Solaranlagen und Bonus für hochaufgeständerte Bauart, Stand 2026 (unter Vorbehalt EU-Beihilfegenehmigung)
[5] Solarserver: Ausschreibungsziele besondere Solaranlagen 2024 bis 2027 (300, 800, 1.200, 1.500 MW)
[6] Vattenfall / Solarserver / top agrar: Inbetriebnahme Agri-PV-Park Tützpatz, 10.09.2025, 76 MWp / 93 ha, 146.000 Module
[7] gesetze-im-internet.de: 5. Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung, 10.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
[8] Clearingstelle EEG/KWKG: DIN SPEC 91434 (Erstveröffentlichung Mai 2021), Stand 2025 unverändert
[9] Feldwerke Agri-PV-Lexikon / DIN-Kurzfassung: Kategorien I (10 Prozent max Flächenverlust, ≥ 2,10 m lichte Höhe) und II (15 Prozent max Flächenverlust)
[10] Logic Energy: EEG-Vergütung Agri-PV bis 1 MW, Stand August 2026 (~7,09 ct/kWh inkl. Bonus)
[11] Bundesnetzagentur / top agrar: Ausschreibung besondere Solaranlagen 01.03.2026, 59 Zuschläge, 439 MW
[12] pv magazine / Fraunhofer ISE: Technisches Agri-PV-Potenzial 500 GWp in Deutschland, 08.07.2025
[13] Solarserver: Next2Sun, 10-jähriges Firmenjubiläum, 01.09.2025
[14] agrarheute: Anbieter-Übersicht Agri-PV Systeme, 2025
[15] solarbranche.de: Sunfarming, Agri-Solar-Systeme, 2024/2025
Stand: 30. August 2026. Rechtsgrundlagen und Marktzahlen ändern sich schnell. Nächste geplante Prüfung: Februar 2027.

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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