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    Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen: Befristete Vergütung 2026

    Fläche für Baustelleneinrichtung beim Netzausbau anbieten. Befristet 2 bis 4 Jahre, anschließende Rekultivierung.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen: Befristete Vergütung 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Baustellenflächen sind eine oft übersehene Einnahmequelle: Für die Errichtung eines HGÜ-Kabels oder eines Umspannwerks braucht der Netzbetreiber temporäre Flächen für Kabellagerung, Baustelleneinrichtung, Kranaufstellung und Mannschaftsunterbringung.

    • Nutzungsdauer typisch 2 bis 4 Jahre. Danach vollständige Rekultivierung.

    • Vergütung als Pacht: 500 bis 2.500 Euro pro Hektar und Jahr, zusätzlich Flurschadensregelung und Bodenschutzkonzept.

    • Flächenbedarf: pro Kabelabschnitt oder Umspannwerk-Baustelle 1 bis 5 Hektar.

    • Vertragsdetails wie Rekultivierungsstandard, Bodenschutzmaßnahmen und Nachverdichtungsansprüche sind entscheidend für den Wert nach Vertragsende.

    Warum Baustellenflächen relevant sind

    Bei einem HGÜ-Erdkabel oder einer Umspannwerk-Errichtung entsteht ein erheblicher temporärer Flächenbedarf:

    • Kabellagerung: Kabelrollen mit 20-Tonnen-Gewicht und 5 Meter Durchmesser

    • Baustelleneinrichtung: Container, Sanitäranlagen, Materiallager

    • Kranaufstellung: für Mastmontage bei Freileitungen oder Transformatorenaufstellung

    • Zufahrtsflächen: Fahrzeug- und Maschinenabstellplätze

    • Mannschaftsunterkünfte: bei entlegenen Bauabschnitten

    Der Netzbetreiber sucht diese Flächen häufig zusätzlich zur eigentlichen Trasse oder Standortfläche. Für Sie als angrenzenden Eigentümer eröffnet sich eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit.

    Typische Flächenbedarfe

    Bei HGÜ-Erdkabelabschnitten (SuedLink, A-Nord, SuedOstLink, Korridor B):

    • Alle 2 bis 5 Kilometer: eine Kabelzugstelle (0,5 bis 1 Hektar) für die Muffenmontage

    • Alle 10 bis 20 Kilometer: eine Materialumschlagstation (1 bis 3 Hektar)

    • Pro Bauabschnitt (typisch 20 bis 40 Kilometer): eine Hauptbaustelle (2 bis 5 Hektar)

    Details in Kabelzugstellen und Muffenstandorte.

    Bei Umspannwerk-Baustellen:

    • Kernbaustelle (auf der eigentlichen Standortfläche): keine zusätzliche Fläche

    • Erweiterungsflächen für Kran- und Lagerbedarf: 0,5 bis 2 Hektar außerhalb der Kernanlage

    Bei Konverterstationen:

    • Deutlich größere Baustellen wegen Trafo-Größe und Halle: 3 bis 8 Hektar zusätzlich zur Kernanlage

    • Bauzeit: 24 bis 36 Monate

    Vergütung

    Pacht ist die übliche Vertragsform:

    • 500 bis 2.500 Euro pro Hektar und Jahr, projektspezifisch

    • Bei zentralen Baustellen mit guter Zufahrt eher am oberen Ende

    • Bei kleineren Kabelzugstellen eher am unteren Ende

    Zusätzlich zur Pacht:

    • Flurschadenspauschale für die Nutzungszeit (Aufwuchsausfall, Bodenverdichtung)

    • Rekultivierungsverpflichtung des Netzbetreibers

    • Nachverdichtungsansprüche für die 3 bis 5 Jahre nach Baubeendigung (siehe Bodenschutz)

    Rechenbeispiel:

    Ihre 2-Hektar-Fläche wird für 3 Jahre als Baustellenlagerplatz genutzt.

    • Grundpacht: 1.500 EUR pro Hektar × 2 Hektar × 3 Jahre = 9.000 EUR

    • Flurschadenspauschale (3 Ernten Aufwuchsausfall): 15.000 EUR

    • Nachverdichtungsanspruch (5 Jahre Ertragsminderung): 5.000 EUR

    • Rekultivierung durch Netzbetreiber: kostenlos

    • Gesamt: rund 29.000 EUR

    Zahlen sind Illustration. Konkrete Sätze bilateral verhandelt.

    Der Rekultivierungsstandard

    Der wichtigste Vertragspunkt neben der Pacht:

    Was der Netzbetreiber leisten muss:

    • Vollständige Entfernung aller Container, Fundamente, Wege

    • Rückführung der Fläche in den Ausgangszustand (Boden, Vegetation)

    • Bodenqualität-Prüfung durch bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639

    • Ausgleich für Bodenverdichtungen (Lockerung, Zwischenfrucht, mehrjährige Rekultivierungsphase)

    Was Sie im Vertrag festhalten sollten:

    • Konkreter Rekultivierungsplan mit Zeitplan

    • Endzustand-Definition (Bodenkennwerte, Vegetation)

    • Nachverdichtungsansprüche bei bleibenden Schäden

    • Kostenverteilung für Nachbesserungen

    Details in Rekultivierung nach dem Kabelbau und Bodenschutz und bodenkundliche Baubegleitung.

    Bodenschutzkonzept

    Bei größeren Baustellen (über 3.000 m²) ist eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach § 4 Abs. 5 BBodSchV Standard. Sie:

    • Dokumentiert den Ausgangszustand vor Baubeginn

    • Überwacht die Bautätigkeit auf Bodenschutz

    • Erstellt einen Abschlussbericht mit Empfehlungen für Rekultivierung

    Bei HGÜ-Trassen ist BBB de facto verbindlicher Standard, gefordert in den Planfeststellungsbeschlüssen der BNetzA.

    Für Sie als Eigentümer: BBB ist Ihre Grundlage für spätere Nachverdichtungsansprüche. Ohne BBB ist der Nachweis Jahre später sehr schwer.

    Der Anbahnungsprozess

    Deutlich kürzer als bei permanenten Standortflächen:

    1. Erstansprache durch Netzbetreiber, meist Monate vor Baubeginn

    2. Prüfung Ihrer Fläche (Zufahrt, Bodenverhältnisse): 2 bis 6 Wochen

    3. Vertragsabschluss: einfacher Pachtvertrag mit BBB-Anhang

    4. Aufbau der Baustelleneinrichtung: 2 bis 6 Wochen

    5. Nutzung: 2 bis 4 Jahre

    6. Rückbau und Rekultivierung: 3 bis 12 Monate

    7. Nachverdichtungsphase: 3 bis 5 Jahre mit reduzierter Ertragserwartung

    Vertragspunkte

    • Pachtdauer und Verlängerungsoption bei Bauverzögerungen

    • Pachthöhe und Zahlungsmodalitäten (jährlich, quartalsweise)

    • Flurschadenspauschale separat

    • Rekultivierungspflicht mit konkreten Endzustand-Kriterien

    • BBB nach DIN 19639 vertraglich fixiert

    • Nachverdichtungsansprüche für 3 bis 5 Jahre nach Rückbau

    • Zugangsrechte und Nutzungseinschränkungen während Bauphase

    • Haftung für Bodenverunreinigungen durch Bautätigkeit

    Steuerliche Grundeinordnung

    Ertragsteuer: Bei aktiven Landwirten Betriebseinnahme nach § 13 EStG. Pacht wird typisch als sonstige Einkünfte gewertet.

    Umsatzsteuer: Bei Pauschalierung nach § 24 UStG einbezogen. Bei Regelbesteuerung 19 Prozent.

    Grundsteuer: Ändert sich in der Regel nicht, weil die Widmung nicht dauerhaft ist.

    Details mit Steuerberater.

    FAQ

    Wie erfahre ich, dass eine Baustelle in meiner Nähe geplant ist?

    Über die Projektwebsites der Netzbetreiber. Bei den fünf großen HGÜ-Projekten gibt es Ansprechpartner für Bauabschnitte, die Sie kontaktieren können.

    Was ist mit Lärm und Verkehrsbelastung?

    Bauarbeiten laufen typisch werktags. Nachtruhe und Wochenendruhe werden eingehalten. Verkehrsbelastung durch Baufahrzeuge wird über die vereinbarten Zufahrten geregelt.

    Was, wenn die Baustelle länger dauert als vereinbart?

    Vertragsvereinbarung mit Verlängerungsoption und ggf. erhöhter Pacht. Ohne Verlängerungsoption kann eine gerichtliche Klärung nötig sein.

    Was passiert, wenn nach dem Rückbau doch noch Schäden auftreten?

    Wenn ein bodenkundliches Baubegleitverfahren (BBB) den Ausgangszustand dokumentiert hat, sind Nachverdichtungsansprüche über die vereinbarte Nachwirkungsphase (3 bis 5 Jahre) durchsetzbar. Ohne BBB deutlich schwerer.

    Kann ich die Fläche parallel bewirtschaften?

    Auf der Baustellenfläche nein. Die Fläche wird für die Bauzeit vollständig übergeben.

    Was ist mit Zufahrten über meinen Feldweg?

    Wird im Vertrag geregelt. Separate Vergütung für Wegeschäden möglich.

    Wer trägt die Kosten der Bodenuntersuchung?

    Der Netzbetreiber im Rahmen der BBB.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Ventorio vermittelt Baustellenflächen entlang der aktuellen HGÜ-Trassenbaumaßnahmen. Wir kennen die Bedarfe der Netzbetreiber und wissen, welche Fläche für welche Bauphase passt.

    Vier Argumente für Ventorio:

    1. Strukturierte Bewertung. Ihre Fläche wird nach Zufahrt, Bodenverhältnissen und Nutzungspotenzial bewertet.

    2. Neutralität. Wir sind an keinem Netzbetreiber beteiligt.

    3. Datenschutz. Kontaktdaten erst nach Ihrer Einwilligung weitergegeben.

    4. Kostenlose Ersteinschätzung. Prüfung, ob Ihre Fläche für aktuelle Bauabschnitte in Frage kommt.

    Fläche kostenlos einschätzen lassen

    Quellen

    [1] Rahmenvereinbarungen SuedLink und A-Nord (2022) mit Regelungen zur Bauphase und Rekultivierung

    [2] DIN 19639 (Bodenschutz bei Bauvorhaben); § 4 Abs. 5 BBodSchV (Bundes-Bodenschutzverordnung)

    [3] Projektwebsites der Netzbetreiber (TenneT, Amprion, TransnetBW, 50Hertz)

    [4] Marktkenntnis und Anbieterangaben (keine amtliche Statistik)

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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