Rechtliches · B2B

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    AGB für Plattformpartner · Stand: Mai 2026 · Version 1.1

    Inhalt

    Geltungsbereich B2B

    Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Die Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist nicht gestattet. Mit der Registrierung bestätigen Sie, im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

    § 1 — Geltungsbereich und Vertragsparteien

    1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OMMM GmbH, Geschäftsführer Markus Laue, Kranichweg 5, 04420 Markranstädt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 32382 (nachfolgend „Ventorio"), und registrierten Plattformpartnern (nachfolgend „Partner").

    1.2Ventorio richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Partner ausdrücklich, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist nicht gestattet.

    1.3Diese AGB gelten für alle Leistungen von Ventorio im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, Ventorio stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

    1.4Die Registrierung stellt ein Angebot des Partners zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Freischaltung des Partnerkontos durch Ventorio zustande. Ventorio ist berechtigt, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

    1.5Im Rahmen der Registrierung ist der Partner verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere: Firmenname und Rechtsform, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer oder Handelsregisternummer, Geschäftsadresse, geschäftliche E-Mail- Adresse sowie die Bestätigung, als Unternehmer zu handeln. Bei falschen Angaben ist Ventorio zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt.

    § 2 — Leistungen von Ventorio

    2.1 Grundlegende Plattformleistung

    2.1.1Ventorio betreibt einen digitalen Vermittlungsmarktplatz für strukturierten Flächenzugang (nachfolgend „Project Access") in den Kategorien Freiflächen-Photovoltaik, Agri-PV, Windenergie und Batteriespeicher (BESS) im DACH-Raum. Der Begriff „Lead" bezeichnet intern eine einzelne, verwertbare Kontaktanbahnung zu einem Flächeneigentümer.

    2.1.2Ventorio vermittelt Kontaktdaten und Objektinformationen von Flächeneigentümern an registrierte Partner. Ventorio ist dabei ausschließlich als Vermittler tätig und wird nicht selbst Vertragspartei zwischen Eigentümer und Projektierer.

    2.1.3Jeder Project-Access-Datensatz wird exklusiv an genau einen Partner verkauft. Ein Mehrfachverkauf desselben Datensatzes an verschiedene Partner findet nicht statt. Es gilt das Prinzip „First Come, First Served": Der Partner, der einen verfügbaren Datensatz zuerst erwirbt, erhält den exklusiven Zugang. Bereits erworbene Datensätze werden für andere Partner gesperrt.

    2.1.4Die Qualität und Vollständigkeit der von Eigentümern bereitgestellten Informationen liegt — soweit sie über die in § 2.3 definierten Mindestmerkmale hinausgehen — außerhalb des Einflussbereichs von Ventorio. Ventorio übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Genehmigungsfähigkeit, Netzanschlussmöglichkeit oder den Projekterfolg.

    2.2 Partnerstufen und Zugangssystem

    2.2.1Ventorio betreibt ein mehrstufiges Zugangssystem. Je nach Partnerstufe erhalten Partner Zugang zu unterschiedlichen Informationsebenen und Leistungsmerkmalen der Plattform.

    2.2.2Die konkret verfügbaren Partnerstufen, deren Leistungsmerkmale sowie die jeweils gültigen Preise werden auf der Plattform ventorio.de veröffentlicht und sind Bestandteil dieser AGB.

    2.2.3Ventorio ist berechtigt, das Stufenmodell und die zugehörigen Leistungsmerkmale weiterzuentwickeln. Änderungen werden dem Partner gemäß § 13 dieser AGB mitgeteilt.

    2.3 Mindestmerkmale je Produktkategorie

    2.3.1Ventorio gewährleistet, dass jeder verkaufte Project-Access-Datensatz die nachfolgenden Mindestmerkmale erfüllt. Unterschreitet ein Datensatz diese Mindestmerkmale, liegt ein reklamationsfähiger Mangel gemäß § 4.3 vor.

    ProduktMindestmerkmale
    Project Access RohKontaktdaten Einreicher, grobe Lage (Gemeinde/PLZ), Projektkategorie, Flächeninteresse, dokumentiertes Einverständnis zur Kontaktaufnahme
    Project Access Standard
    (≤ 5 ha / 5–10 ha / > 10 ha)
    Bestätigte Eigentümer-Kontaktdaten, Flächengröße, Gemeinde/PLZ, Nutzungsart, Verwertungsinteresse, Entwicklungsstufe, dokumentierte Einwilligung zur Datenweitergabe
    Project Access PremiumZusätzlich: Flurstückdaten, Eigentümerstatus/Vertretungsnachweis, Unterlagen soweit vorhanden, NDA-Pflicht vor Zugang
    BESSBestätigte Kontaktdaten, Grundstücksgröße, Netzdistanz (soweit bekannt), Verwertungsinteresse, Einwilligung zur Datenweitergabe

    2.3.2Unverwertbarkeit aufgrund von Ablehnung durch den Eigentümer, fehlenden Genehmigungen, Netzanschlussproblematiken oder dem Scheitern einer Projektanbahnung aus wirtschaftlichen Gründen stellt keinen Mangel dar und begründet keinen Reklamationsanspruch.

    2.4 First-Access-System

    2.4.1Ventorio betreibt ein First-Access-System, im Rahmen dessen ein exklusiver Erstprioritätspartner (nachfolgend „First-Access-Partner") das Recht hat, alle neu freigegebenen Project-Access-Datensätze für einen Zeitraum von 96 Stunden vor allen anderen Partnern einzusehen und zu erwerben.

    2.4.2Die 96-Stunden-Frist beginnt mit der vollständigen Anlage und internen Freigabe des Datensatzes durch Ventorio. Der genaue Freigabezeitpunkt wird im Datensatz dokumentiert.

    2.4.3Der First-Access-Partner kann einen Datensatz innerhalb des First-Access-Fensters annehmen oder ablehnen. Erfolgt innerhalb von 96 Stunden nach Freigabe keine Entscheidung, wird der Datensatz automatisch für alle berechtigten Partner freigegeben.

    2.4.4Die Identität des First-Access-Partners ist vertraulich, sofern dieser nicht ausdrücklich und öffentlich als Partnerschaft kommuniziert wird. Andere Partner werden über die Existenz des First-Access-Systems informiert; über die Identität des First-Access-Partners erhalten sie keine Auskunft.

    2.4.5Datensätze, die das First-Access-Fenster durchlaufen haben, werden bei allgemeiner Freigabe nicht als „neu" ausgewiesen. Das First-Access-Fenster und sein Ablauf werden transparent in der Datensatzinformation dokumentiert.

    2.4.6Das First-Access-System ist ein strukturelles Merkmal der Plattform. Kein Partner — mit Ausnahme des designierten First-Access-Partners — hat Anspruch auf einen vergleichbaren Erstprioritätszugang. Die Existenz des First-Access-Systems begründet keinen Schadensersatzanspruch gegenüber Ventorio.

    Grundsatz der Exklusivität

    Jeder Project-Access-Datensatz auf Ventorio wird ausschließlich an einen einzigen Partner verkauft (First Come, First Served). Ein Mehrfachverkauf findet nicht statt. Datensätze, die das First-Access-Fenster durchlaufen haben, sind deutlich als solche gekennzeichnet.

    § 3 — Registrierung und Vertragsschluss

    3.1Die Registrierung als Plattformpartner erfolgt ausschließlich über das Registrierungsformular auf ventorio.de. Der Partner ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Unternehmensangaben gemäß § 1.5 zu machen.

    3.2Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Freischaltung des Partnerkontos durch Ventorio zustande (vgl. § 1.4). Bis zur Freischaltung besteht kein Anspruch auf Plattformnutzung.

    3.3Jeder Partner darf nur ein Konto führen. Die Übertragung eines Kontos auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ventorio untersagt.

    3.4Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Ventorio unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) zu informieren, wenn er Kenntnis von einer unberechtigten Nutzung seines Kontos erlangt.

    3.5Ventorio ist berechtigt, die Angaben des Partners zu überprüfen und Nachweise zu verlangen. Bei falschen oder unvollständigen Angaben ist Ventorio zur sofortigen Kündigung berechtigt.

    § 4 — Erwerb von Project-Access-Datensätzen

    4.1 Kaufvorgang

    4.1.1Der Erwerb eines Project-Access-Datensatzes erfolgt durch Auswahl und Kaufabschluss über die Plattform. Mit dem Kaufabschluss kommt ein verbindlicher Kaufvertrag über den jeweiligen Datensatz zustande.

    4.1.2Jeder Datensatz wird exklusiv an genau einen Partner verkauft. Mit Kaufabschluss durch einen Partner wird der Datensatz für alle anderen Partner gesperrt. Es gilt das Prinzip „First Come, First Served".

    4.1.3Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Datensatz zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses noch verfügbar ist. Ventorio haftet nicht dafür, dass ein Datensatz zwischen Anzeige und Kaufabschluss durch einen anderen Partner erworben wurde.

    4.1.4Der Datensatz umfasst die zum Zeitpunkt des Kaufs verfügbaren Informationen gemäß der gewählten Produktkategorie und den in § 2.3 definierten Mindestmerkmalen.

    4.2 Produktkategorien und Preise

    4.2.1Die auf der Plattform angebotenen Project-Access-Datensätze sind in folgende Kategorien eingeteilt:

    • Project Access Roh (erste Kontaktdaten, unqualifiziert)
    • Project Access Standard ≤ 5 ha (qualifiziert)
    • Project Access Standard 5–10 ha (qualifiziert)
    • Project Access Standard > 10 ha (qualifiziert)
    • BESS (Batteriespeicher, alle Größen)

    4.2.2Die jeweils aktuellen Preise je Kategorie werden auf ventorio.de veröffentlicht. Preisänderungen werden dem Partner gemäß § 7.4 mitgeteilt. Für bereits erworbene Datensätze gilt der zum Kaufzeitpunkt gültige Preis.

    4.2.3Für Partner mit einem monatlichen Fixum (First-Access-Partner) gelten die im gesonderten Partnerschaftsvertrag vereinbarten Konditionen vorrangig vor diesen AGB.

    4.3 Reklamation und Mängel

    4.3.1Ein Mangel liegt vor, wenn ein Datensatz die in § 2.3 definierten Mindestmerkmale objektiv nicht erfüllt. Reklamationen sind innerhalb von 48 Stunden nach Zugang des Datensatzes in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber Ventorio geltend zu machen.

    4.3.2Als Mangel gilt insbesondere: nicht vorhandene oder unzustellbare Kontaktdaten, fehlende Pflichtangaben gemäß § 2.3, nachweislich fehlende Einwilligung des Eigentümers zur Datenweitergabe, offensichtliche Falschkategorisierung des Datensatzes.

    4.3.3Bei nachgewiesenem Mangel hat der Partner Anspruch auf eine Gutschrift für den nächsten Rechnungszeitraum oder — nach Wahl von Ventorio — auf einen gleichwertigen Ersatzdatensatz. Eine Barauszahlung findet nicht statt.

    4.3.4Kein Reklamationsanspruch besteht bei: Ablehnung durch den Eigentümer, mangelnder Kooperationsbereitschaft des Eigentümers, Scheitern der Projektanbahnung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen (z. B. Netzanschluss, Genehmigung), Unzufriedenheit mit dem Ergebnis.

    4.4 Kein Widerruf

    4.4.1Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Parteien sind ausschließlich Unternehmer; das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher findet keine Anwendung.

    4.4.2Mit Kaufabschluss und Zugang des Datensatzes ist die Leistung von Ventorio vollständig erbracht.

    § 5 — Nutzungsrechte und Zweckbindung

    5.1Mit dem Erwerb eines Datensatzes erhält der Partner ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den übermittelten Daten ausschließlich zum Zweck der direkten Anbahnung eines konkreten Projekts mit dem betreffenden Eigentümer.

    5.2Der Partner darf Datensatz-Informationen ausschließlich solchen Mitarbeitern, Organmitgliedern, verbundenen Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG), Beratern und Dienstleistern zugänglich machen, die diese Informationen für die konkrete Projektprüfung benötigen und die zuvor zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.

    5.3Untersagt sind insbesondere: Weiterverkauf oder Übertragung der Datensätze an Dritte außerhalb von § 5.2; Nutzung für andere als den im Datensatz genannten Standort oder das darin beschriebene Projekt; Verwendung für Marktanalysen, Datenbanken oder ähnliche Zwecke; jede Form der kommerziellen Weiterverwertung.

    5.4Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Zweckbindung nach § 5.1 bis 5.3 ist Ventorio berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe Ventorio nach billigem Ermessen festsetzt und die vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.

    5.5Der Partner ist berechtigt, Ventorio gegenüber Dritten als Plattformpartner zu benennen (z. B. „Wir sind Partner auf ventorio.de"). Vertrauliche Informationen über Konditionen, Preise, andere Partner oder die Plattformstruktur dürfen nicht veröffentlicht werden.

    § 6 — Pflichten des Partners

    6.1Der Partner verpflichtet sich, erworbene Datensätze ausschließlich gemäß § 5 zu nutzen und alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

    6.2Der Partner kontaktiert Eigentümer ausschließlich im Rahmen eines konkreten, ernsthaften Projektinteresses in Bezug auf den erworbenen Datensatz. Massenansprachen, Werbung für Drittprodukte oder sonstige nicht vereinbarte Kontaktaufnahmen sind unzulässig.

    6.3Der Partner behandelt alle über die Plattform erhaltenen Informationen — insbesondere Eigentümerdaten, Preiskonditionen, Plattformstrukturen und Partnerkonditionen — vertraulich.

    6.4Der Partner informiert Ventorio unverzüglich in Textform, wenn er Kenntnis von einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Plattform erlangt oder wenn ein Eigentümer nachweislich unrichtige Angaben gemacht hat.

    6.5Der Partner hält seine Registrierungsdaten aktuell. Änderungen an Firma, Adresse, Kontaktdaten oder Rechnungsempfänger sind unverzüglich über die Plattform oder per E-Mail an Ventorio zu melden.

    6.6Der Partner gibt sich bei der Kontaktaufnahme mit Eigentümern als Projektierer zu erkennen und erläutert auf Nachfrage den Vermittlungskontext.

    § 7 — Preise, Abrechnung und Zahlung

    7.1Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen; der Partner ist in diesem Fall für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Für Partner mit Sitz in der Schweiz gelten die dort anwendbaren steuerlichen Vorschriften.

    7.2Die Abrechnung erfolgt monatlich über Rechnungsstellung. Ventorio stellt dem Partner bis zum 5. Werktag des Folgemonats eine Rechnung über alle im Vormonat erworbenen Datensätze sowie etwaige monatliche Fixgebühren aus. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf Basis der ausgestellten Rechnung. Automatische Abbuchungen oder Zahlungsdienstleister werden nicht eingesetzt.

    7.3Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Ventorio berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

    7.4Ventorio ist berechtigt, Preise für künftige Einzelkäufe jederzeit anzupassen. Preisänderungen für monatliche Fixgebühren oder Abonnements werden dem Partner mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; der Partner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung. Für bereits erworbene Datensätze gilt stets der Preis zum Kaufzeitpunkt.

    7.5Bei Zahlungsverzug ist Ventorio berechtigt, den Plattformzugang des Partners ohne vorherige Abmahnung sofort zu sperren. Die Sperrung hebt bestehende Zahlungspflichten nicht auf.

    7.6Aufrechnungen gegen Forderungen von Ventorio sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

    § 8 — Datenschutz und Eigentümerdaten

    8.1Ventorio verarbeitet personenbezogene Daten der Flächeneigentümer im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO sowie — bei Daten aus der Schweiz — dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, in Kraft seit 1. September 2023). Eigentümer werden über die Weitergabe ihrer Daten an Partner informiert und haben dieser zugestimmt.

    8.2Ventorio unterscheidet im Einreichungsprozess zwischen: (a) Eigentümern, die selbst einreichen; (b) bevollmächtigten Vertretern; (c) sonstigen Hinweisgebern. Datensätze, bei denen kein Eigentümer selbst eingereicht hat, werden erst nach dokumentierter Bestätigung oder Zustimmung des Eigentümers an Partner verkauft. Der Verifizierungsstatus ist im Datensatz ausgewiesen.

    8.3Der Partner wird mit Erhalt von Datensatz-Informationen selbst Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist verpflichtet, die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß § 5 und den anwendbaren Datenschutzvorschriften zu verarbeiten, insbesondere: die Daten nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen; geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu implementieren; eigene Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen nach Art. 14 DSGVO zu erfüllen; Daten nach Abschluss der Projektprüfung oder bei Aufgabe des Projektinteresses zu löschen.

    8.4Der Partner stellt Ventorio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutzwidrigen Verarbeitung durch den Partner entstehen.

    8.5Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Partners durch Ventorio ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

    § 9 — Haftungsbeschränkung

    9.1Ventorio übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Genehmigungsfähigkeit, Netzanschlussmöglichkeit, Rentabilität oder den Projekterfolg. Ein bestimmter Projekterfolg oder eine Mindestanzahl verwertbarer Datensätze wird nicht geschuldet.

    9.2Ventorio haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Eigentümer oder Einreicher unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat, sofern Ventorio dies nicht kannte und auch nicht grob fahrlässig hätte erkennen müssen.

    9.3Ventorio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Ventorio oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.

    9.4Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Partner in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Gebühren.

    9.5Im Übrigen ist die Haftung von Ventorio für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangene Gewinne, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

    9.6Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Ventorio.

    § 10 — Plattformverfügbarkeit

    10.1Ventorio strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab in Textform angekündigt.

    10.2Höhere Gewalt, technische Störungen, Cyberangriffe oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von Ventorio liegende Ereignisse befreien Ventorio von der Leistungspflicht für die Dauer der Störung.

    10.3Ventorio ist berechtigt, die Plattform jederzeit technisch weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern oder einzustellen, sofern die Kernfunktionalität — die Vermittlung von Project-Access-Datensätzen — erhalten bleibt.

    § 11 — Laufzeit und Kündigung

    11.1Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Laufzeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

    11.2Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

    11.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ventorio insbesondere vor bei: (a) Zahlungsverzug des Partners; (b) schuldhaftem Verstoß gegen die Zweckbindung gemäß § 5; (c) Verstoß gegen datenschutzrechtliche Pflichten gemäß § 8; (d) Falschangaben bei der Registrierung; (e) Schädigung von Ventorio, anderen Partnern oder Eigentümern.

    11.4Bei Zahlungsverzug ist Ventorio berechtigt, den Plattformzugang des Partners sofort und ohne Abmahnung zu sperren. Kündigung und Sperrung sind unabhängig voneinander und können gleichzeitig oder gesondert ausgesprochen werden.

    11.5Nach Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht an der Plattform sofort. Für bereits erworbene Datensätze gilt das Nutzungsrecht fort, beschränkt auf laufende, nachweislich bereits initiierte Projektgespräche mit dem jeweiligen Eigentümer.

    § 12 — Sperrung

    12.1Ventorio ist berechtigt, den Plattformzugang eines Partners ohne vorherige Abmahnung sofort zu sperren, wenn: (a) Zahlungsverzug vorliegt; (b) ein schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB vorliegt oder begründet vermutet wird; (c) der begründete Verdacht auf Betrug oder Datenmissbrauch besteht.

    12.2Im Falle einer Sperrung werden keine Gebühren für den Sperrzeitraum erstattet. Bereits fällige Zahlungen bleiben bestehen.

    12.3Ventorio informiert den Partner über die Sperrung in Textform und gibt ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme, sofern kein unmittelbarer Missbrauchsverdacht vorliegt.

    § 13 — Änderungen der AGB

    13.1Ventorio ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies wegen technischer Weiterentwicklungen, neuer Funktionen, Änderungen der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder Anpassungen des Geschäftsmodells erforderlich ist und der Partner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Partner in Textform mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Folgen wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

    13.2Widerspricht der Partner den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen.

    13.3Widerspricht der Partner fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort. Ventorio ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu kündigen. Der Partner kann den Vertrag ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kündigen.

    13.4Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf ventorio.de abrufbar.

    § 14 — Vertraulichkeit

    14.1Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Preiskonditionen, Plattformstrukturen, Partnerkonditionen und Datensatz-Inhalte — streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung in Textform an Dritte weiterzugeben.

    14.2Als vertraulich gelten insbesondere: die Existenz und Identität des First-Access-Partners (sofern nicht öffentlich kommuniziert); die konkreten Konditionen einzelner Partnerverträge; sämtliche Datensatz-Inhalte und Eigentümerinformationen; interne Preislisten und Sonderkonditionen.

    14.3Der Partner ist berechtigt, Ventorio als Plattformpartner zu benennen. Die Veröffentlichung vertraulicher Details über Konditionen, Preise oder andere Partner ist nicht gestattet.

    14.4Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

    § 15 — Schlussbestimmungen

    15.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Partner oder betroffene Personen ihren Sitz haben, bleiben unberührt, soweit sie vertraglich nicht abbedungen werden können. Für Datenschutzfragen bei Daten aus der Schweiz ist zusätzlich das revidierte Schweizer DSG zu beachten.

    15.2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Leipzig, Deutschland, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    15.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden sich bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

    15.4Ventorio ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Partner wird hierzu vorab in Textform informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung.

    15.5Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.

    15.6Betreiber der Plattform ventorio.de: OMMM GmbH, Kranichweg 5, 04420 Markranstädt, Deutschland. Geschäftsführer: Markus Laue. Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 32382. E-Mail: markus.laue@ommm.de. Umsatzsteuer-ID: DE318929831.

    ventorio.de · OMMM GmbH · Stand: Mai 2026 · Version 1.1

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    Schreiben Sie uns an markus.laue@ommm.de.

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