Entschädigung bei Erdkabeln: Sätze, Berechnung, Beispiele 2026
Was Sie bei einer Erdkabeltrasse bekommen. Dienstbarkeitsentschädigung 35 Prozent des Bodenrichtwerts, Beschleunigungszuschlag, Flurschäden.

Das Wichtigste in Kürze
Die Dienstbarkeitsentschädigung für ein HGÜ-Erdkabel liegt nach den aktuellen Rahmenvereinbarungen bei 35 Prozent des Bodenrichtwerts der Schutzstreifenfläche. Vorher waren es 30 Prozent, seit den Rahmenvereinbarungen 2022 (A-Nord, SuedLink) sind es 35 Prozent. [1]
Dazu kommt der Beschleunigungszuschlag bei fristgerechter Einigung: bei A-Nord konkret 2 Euro pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Das ist häufig die größte Einzelposition. [1]
Aufwandsentschädigung von 200 bis 500 Euro pro Eintragung (projektabhängig).
Flur- und Aufwuchsschäden während der Bauphase können wertmäßig größer sein als die Dienstbarkeitsentschädigung, weil der Kabelgraben zwei bis vier Ernten kostet.
Der Betriebsschutzstreifen einer 525-kV-HGÜ-Erdkabelverbindung liegt bei 20 bis 30 Meter, der Bauschutzstreifen bei 40 bis 50 Meter. Nur der Betriebsschutzstreifen wird dauerhaft belastet.
Kurzantwort auf die Preisfrage
Für 500 Meter 525-kV-HGÜ-Erdkabelverbindung durch ein Ackerland-Grundstück mit einem Bodenrichtwert von 4 Euro pro Quadratmeter (typisch Norddeutschland) fließen bei fristgerechter Einigung nach der A-Nord-Rahmenvereinbarung rund 42.000 bis 45.000 Euro Grundentschädigung. Hinzu kommen die Flur- und Aufwuchsschäden während der Bauphase, die sich häufig auf 20.000 bis 40.000 Euro belaufen.
Details dazu im Rechenbeispiel weiter unten.
Die drei Bestandteile der Grundentschädigung
1. Dienstbarkeitsentschädigung
Der Grundbaustein: 35 Prozent des Bodenrichtwerts pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Gezahlt für die dauerhafte Belastung Ihres Grundstücks mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch nach § 1090 BGB.
Rechtsgrundlage: Die Sätze sind nicht im Gesetz festgelegt. Sie stammen aus Rahmenvereinbarungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Landesbauernverbänden:
A-Nord-Rahmenvertrag August 2022 zwischen Amprion und Bauernverbänden Rheinland, Westfalen-Lippe, Emsland, Ostfriesland: 35 Prozent Bodenrichtwert plus 2 EUR/m² Beschleunigungszuschlag. [1]
SuedLink-Rahmenvertrag 22.12.2022 zwischen TenneT/TransnetBW und Bauernverbänden (Landvolk Niedersachsen, Bauernverband Baden-Württemberg, Bayerischer Bauernverband, Thüringer Bauernverband): 35 Prozent Bodenrichtwert, Mindestbetrag 100 Euro pro Eigentümer, TenneT/TransnetBW übernehmen Notar- und Grundbuchkosten. [2]
Amprion-Master-Rahmenvereinbarung vom 14.10.2025 für alle zukünftigen Erdkabelprojekte inkl. Korridor B, Rhein-Main-Link, Windader West, BalWin1/BalWin2: konkrete Sätze in der Pressemitteilung nicht offengelegt. [3]
2. Beschleunigungszuschlag
Zusätzliche Zahlung bei fristgerechter Einigung mit dem Netzbetreiber. Bei A-Nord: 2 Euro pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Rahmen: bis 75 Prozent der Dienstbarkeitsentschädigung, mindestens 0,50 und höchstens 2 Euro pro Quadratmeter.
Details in Beschleunigungszuschlag: Was die Acht-Wochen-Frist bedeutet.
3. Aufwandsentschädigung
Für den Notartermin, die Grundbucheintragung und ähnlichen Formalaufwand. Projektabhängig:
A-Nord: 200 bis 300 Euro
SuedLink: bis 500 Euro
Der Bauschutzstreifen: Flurschäden
Neben der Grundentschädigung entstehen erhebliche Kosten während der Bauphase. Der Kabelgraben ist ein tiefer Eingriff (typisch 1,5 bis 2 Meter). Er kostet Ihnen typisch zwei bis vier Ernten auf dem gesamten Bauschutzstreifen.
Bauschutzstreifen bei 525-kV-HGÜ: 40 bis 50 Meter (breiter als der spätere Betriebsschutzstreifen von 20 bis 30 Meter).
Die Flur- und Aufwuchsschäden werden separat bewertet. Grundlage sind die Sätze der Landwirtschaftskammer der jeweiligen Region. Details in Flurschäden und Aufwuchsentschädigung beim Leitungsbau.
Bei Ackerland Norddeutschland typisch:
Aufwuchsentschädigung 1.500 bis 3.500 Euro pro Hektar (je Ernte)
Bodenschadenentschädigung 1.000 bis 3.000 Euro pro Hektar
Nachnutzungsverzicht bei Wintersaat und Zwischenfrucht
Bei einem Bauschutzstreifen von 40 Meter × 500 Meter (= 2 Hektar) und einer Bauphase von zwei bis drei Ernten liegen die Flurschäden häufig bei 20.000 bis 40.000 Euro.
Rechenbeispiel
Beispielhafte Situation:
Eine 500 Meter lange HGÜ-Erdkabelverbindung (525 kV Gleichspannung) überquert Ihr Ackerland im Emsland. Der Landkreis weist einen Bodenrichtwert von 4 Euro pro Quadratmeter für Ackerland aus. Die Rahmenvereinbarung A-Nord ist anwendbar.
Grunddaten:
Trassenlänge: 500 Meter
Betriebsschutzstreifen: 25 Meter (Mittelwert 20 bis 30 m für 525 kV)
Betriebsschutzstreifenfläche: 12.500 m²
Bauschutzstreifen: 45 Meter (Mittelwert 40 bis 50 m)
Bauschutzstreifenfläche: 22.500 m² (davon 12.500 m² dauerhaft belastet, 10.000 m² temporär)
Bodenrichtwert: 4 Euro pro Quadratmeter
Grundentschädigung (dauerhaft):
Position | Berechnung | Betrag
Dienstbarkeitsentschädigung — 35 % × 12.500 m² × 4 EUR — 17.500 EUR
Beschleunigungszuschlag — 2 EUR × 12.500 m² — 25.000 EUR
Aufwandsentschädigung — pauschal — 300 EUR
Zwischensumme dauerhaft — 42.800 EUR
Zusätzlich in der Bauphase (nicht dauerhaft):
Position | Berechnung | Betrag
Aufwuchsentschädigung 2 Ernten — 22.500 m² × 0,25 EUR × 2 — 11.250 EUR
Bodenschadenentschädigung — 22.500 m² × 0,15 EUR — 3.375 EUR
Nachwirkungsentschädigung (angenommen) — 5.000 EUR
Zwischensumme Bauphase — 19.625 EUR
Gesamtsumme bei Beispiel: rund 62.000 Euro.
Alle Zahlen sind Illustration nach den aktuellen A-Nord-Sätzen (August 2022) und typischen Landwirtschaftskammer-Werten. Bodenrichtwerte variieren regional erheblich. Der konkrete Betrag für Ihre Fläche ergibt sich aus dem individuellen Verkehrswert, der Fristerfüllung und der Bauphase.
Sätze bei den fünf großen HGÜ-Projekten
Projekt | Netzbetreiber | Ausführung | Rahmenvereinbarung | Dienstbarkeit | Beschleunigungszuschlag
SuedLink — TenneT / TransnetBW — Erdkabel 525 kV DC — 22.12.2022 — 35 % Bodenrichtwert — in Vereinbarung, Betragsstruktur nicht öffentlich publiziert
SuedOstLink — 50Hertz / TenneT — Erdkabel 525 kV DC — keine bundesweite Vereinbarung bestätigt — nicht öffentlich — nicht öffentlich
A-Nord — Amprion — Erdkabel 525 kV DC — August 2022 — 35 % Bodenrichtwert — 2 EUR/m²
Ultranet — Amprion / TransnetBW — Hybrid-Freileitung 380 kV — keine spezifische Vereinbarung (überwiegend Bestandsmasten) — siehe Freileitungssätze — siehe Freileitungssätze
Korridor B — Amprion — Erdkabel 525 kV DC — Master-Rahmenvertrag 14.10.2025 — in Vereinbarung, Sätze nicht öffentlich publiziert — nicht öffentlich
Details in HGÜ-Projekte im Überblick und den einzelnen Projektseiten.
Was Sie beeinflussen können
Sie können die Trasse nicht verhindern. Sie können aber die Höhe optimieren:
1. Sachverständigengutachten
Wenn der Bodenrichtwert des Katasters den tatsächlichen Verkehrswert Ihres Grundstücks unterschätzt, kann ein Sachverständigengutachten den Ansatz erhöhen. Bei den großen HGÜ-Projekten übernimmt der Netzbetreiber die Kosten des Gutachtens, wenn es einen höheren Verkehrswert ergibt als der pauschale Ansatz. Details in Sachverständigengutachten beim Leitungsbau: Wann es sich lohnt.
2. Fristerfüllung für Beschleunigungszuschlag
Der Zuschlag ist meist die größte Einzelposition. Wenn Sie sich innerhalb der Frist einigen, bekommen Sie ihn zusätzlich zur Dienstbarkeitsentschädigung.
3. Verhandlung der Vertragsdetails
Rekultivierungszeitraum, Aufwuchsersatz, Bodenschutzkonzept, Nachvermessungspflichten, Ansprechpartner für Nachbesserungen sind meist individuell verhandelbar.
4. Dokumentation Ausgangszustand
Vor Baubeginn sollte der Ausgangszustand des Bodens dokumentiert werden. Nur so können Sie später Bodenverdichtungsschäden nachweisen. Details in Bodenschutz und bodenkundliche Baubegleitung.
Was Sie nicht beeinflussen können
Ob die Trasse kommt: Ja, sie kommt, wenn die Planfeststellung sie ausweist.
Wo genau sie verläuft: Der Verlauf steht mit dem Planfeststellungsbeschluss fest.
Ob die Zahlung wiederkehrend ist: Nein, ist Einmalzahlung. Wiederkehrende Zahlungen wurden vom BMWi als nicht durchsetzbar eingeschätzt.
Details zur Rechtsstellung in Duldungspflicht und Enteignung nach EnWG.
Steuerliche Behandlung
Bei Privatvermögen: Die Einmalentschädigung ist nicht einkommensteuerbar. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil IX R 31/16 vom 02.07.2018 entschieden, dass die Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks des Privatvermögens mit einer Hochspannungsleitung nicht steuerbar ist. [4]
Bei Betriebsvermögen (Landwirtschaft): Betriebseinnahme nach § 13 EStG. Bilanzierende Landwirte müssen einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden (Finanzministerium Schleswig-Holstein, Erlass 23.05.2023 VI 309 - 2134 - 080). Der Ertrag wird über die Nutzungsdauer verteilt.
Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG (Durchschnittssätze): analog EÜR nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG.
Umsatzsteuer: Bei der Bestellung einer Dienstbarkeit kommt es auf die Ausgestaltung an. Für pauschalierende Landwirte häufig § 24 UStG anwendbar. Details in Grundsteuer und Steuern bei Leitungsrechten.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkret gehört der Fall zum Steuerberater.
FAQ
Wann fließt die Entschädigung?
Meist nach notarieller Beurkundung und Grundbucheintragung, typisch mehrere Wochen bis wenige Monate. Bei A-Nord haben Bauernverbände in Ostfriesland 2025 mehrmonatige Verzögerungen kritisiert.
Was ist mit den Flurschäden nach der Bauphase?
Nachträglich auftretende Bodenverdichtungsschäden werden separat reguliert, wenn ein bodenschutzrechtliches Baubegleitverfahren (BBB) den Ausgangszustand dokumentiert hat. Details in Bodenschutz und bodenkundliche Baubegleitung.
Kann ich mehr als 35 Prozent verhandeln?
In der Regel nicht. Die Rahmenvereinbarungen sind für den Netzbetreiber verbindlich, für die Bauernverbände empfohlen. Verhandlungsspielraum besteht meist bei Details, nicht am Grundsatz.
Was ist bei kleinen Betroffenheiten?
Der SuedLink-Vertrag sieht einen Mindestbetrag von 100 Euro pro Eigentümer vor. Auch für kleine Grundstückspartien wird also mindestens etwas gezahlt.
Wie prüfe ich, ob mein Grundstück betroffen ist?
Über die Bundesnetzagentur-Plattform netzausbau.de können Sie die aktuellen Planfeststellungsdokumente einsehen. Details in Wie erfahre ich, ob mein Grundstück betroffen ist.
Was, wenn ich mich nicht einige?
Nach Ablauf der Fristen können vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren folgen. Sie verlieren dann den Beschleunigungszuschlag, aber nicht die Dienstbarkeitsentschädigung. Details in Vorzeitige Besitzeinweisung: Ablauf und Folgen.
Ist der Beschleunigungszuschlag steuerpflichtig?
Er teilt das steuerliche Schicksal der Dienstbarkeitsentschädigung. Für Privatvermögen entsprechend nicht einkommensteuerbar, für Betriebsvermögen Betriebseinnahme.
Wie Ventorio Ihnen hilft
Ventorio vermittelt keine Trassen. Bei Erdkabeltrassen gibt es keine Standortkonkurrenz und keine wiederkehrenden Zahlungen. Wir helfen aber bei einer ehrlichen Einordnung: Wie hoch ist die zu erwartende Zahlung im Verhältnis zum Verkehrswert Ihrer Fläche? Ist eine ergänzende Nutzung (Batteriespeicher am nahen Umspannwerk, Ausgleichsfläche) denkbar?
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Quellen
[1] A-Nord-Rahmenvereinbarung August 2022 zwischen Amprion und Bauernverbänden Rheinland (RLV), Westfalen-Lippe (WLV), Emsländisches Landvolk, Ostfriesischer Hauptverein: 35 % Bodenrichtwert plus 2 EUR/m² Beschleunigungszuschlag. Quellen: agrarheute.com "A-Nord: länderübergreifende Entschädigung für Erdkabel"; topagrar.com "Neue Vereinbarung: Mehr Geld für Erdkabel im Westen"
[2] SuedLink-Rahmenvereinbarung vom 22.12.2022 zwischen TenneT/TransnetBW und Bauernverbänden Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen sowie Landvolk Niedersachsen: 35 % Bodenrichtwert, Mindestbetrag 100 EUR pro Eigentümer. Quellen: TransnetBW-Pressemitteilung 10.12.2022; Landvolk Niedersachsen; Thüringer Bauernverband
[3] Amprion-Pressemitteilung 14.10.2025: Master-Rahmenvereinbarung mit Landwirtschaftsverbänden aus NI, NRW und HE für zehn HGÜ-Erdkabelverbindungen (Korridor B, Rhein-Main-Link, Windader West, BalWin1/BalWin2)
[4] BFH IX R 31/16 vom 02.07.2018: Einmalentschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung bei Privatvermögen nicht einkommensteuerbar; Finanzministerium Schleswig-Holstein Erlass VI 309 - 2134 - 080 vom 23.05.2023 (Betriebsvermögen)
[5] § 1090 BGB (beschränkte persönliche Dienstbarkeit); §§ 44, 44b, 45 EnWG (Duldung, Besitzeinweisung, Enteignung); § 27 NABEG
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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