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    Förderung für Agri-Photovoltaik: Programme, EEG, GAP

    Wie sich Agri-Photovoltaik 2026 fördern lässt: EEG-Ausschreibung besondere Solaranlagen, GAP-Direktzahlungen, KfW-Kredite, Landesprogramme.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    Förderung für Agri-Photovoltaik: Programme, EEG, GAP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Für Agri-PV-Anlagen gibt es drei Förder-Bausteine: die EEG-Vergütung (Ausschreibung besondere Solaranlagen), die GAP-Direktzahlungen für die weiterhin landwirtschaftlich genutzte Fläche und Zinsvergünstigungen über KfW-Programme.

    • Der Höchstwert in der EEG-Ausschreibung "besondere Solaranlagen" liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für hochaufgeständerte Anlagen kommt ein Bonus von 2,5 Cent hinzu. Beides steht 2026 noch unter Vorbehalt der EU-Beihilfegenehmigung. [1]

    • Für Anlagen bis 1 Megawatt Peak gibt es eine feste Einspeisevergütung von rund 7,09 Cent pro Kilowattstunde (inklusive Agri-PV-Bonus). [2]

    • Die GAP-Direktzahlungen bleiben für 85 Prozent der Bruttofläche erhalten, wenn die Anlage nach DIN SPEC 91434 (Kategorie I oder II) gebaut ist. [3]

    Die drei Bausteine im Überblick

    Agri-PV wird nicht über ein einziges Förderprogramm bezahlt, sondern kombiniert Einnahmen aus:

    • Strom-Vergütung über das EEG (feste Vergütung oder Ausschreibungs-Zuschlag)

    • Landwirtschafts-Förderung über die GAP-Direktzahlungen

    • Finanzierungs-Vergünstigung über KfW-Programme und Landesförderinstitute

    Jede der drei Ebenen hat eigene Bedingungen und Fristen. Für den Betreiber entsteht daraus ein Puzzle, das aber inzwischen weitgehend etabliert ist.

    EEG-Vergütung: der Kern-Baustein

    Für Freiflächen-PV-Anlagen sind zwei Wege möglich:

    Feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 1 Megawatt Peak. Der Vergütungssatz ist gesetzlich festgelegt und wird für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt. Für Agri-PV liegt er bei rund 7,09 Cent pro Kilowattstunde (6,59 Cent Grundvergütung + 0,50 Cent Bonus für hochaufgeständerte Bauart). [2]

    Ausschreibung besondere Solaranlagen für Anlagen ab 1 Megawatt Peak. Zweimal pro Jahr schreibt die Bundesnetzagentur ein bestimmtes Volumen aus. Der Höchstwert liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde, plus 2,5 Cent Bonus für hochaufgeständerte Anlagen. [1] Die Ausschreibungsrunde vom 01. März 2026 hat 59 Zuschläge über 439 Megawatt vergeben. [4]

    Wichtig zu wissen: Der volle Höchstwert und die höheren Ausschreibungsvolumen stehen 2026 noch unter Vorbehalt der EU-Beihilfegenehmigung. Bis zur endgültigen Freigabe bleibt das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen bei 20 MW pro Termin. [1] Prüfen Sie mit Ihrem Projektierer den aktuellen Stand.

    GAP-Direktzahlungen: die Landwirtschafts-Förderung

    Bis Ende 2025 war umstritten, ob Agri-PV-Flächen noch Anspruch auf GAP-Direktzahlungen haben. Mit der 5. Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 10. Dezember 2025 (in Kraft ab 01. Januar 2026) ist die Sache klar: [5]

    • Agri-PV-Flächen nach DIN SPEC 91434 (Kategorien I und II) sind beihilfefähig

    • 85 Prozent der Bruttofläche werden als förderfähige landwirtschaftliche Fläche gewertet [3]

    • Voraussetzung: maximaler Flächenverlust 15 Prozent (Kategorie II) oder 10 Prozent (Kategorie I)

    Bei einer Direktzahlung von rund 250 Euro pro Hektar und Jahr (Standard-Basispraemie, Stand 2026, ohne Öko-Regelungen) bringen 100 Hektar Bruttofläche etwa 21.250 Euro Direktzahlung pro Jahr (85 Prozent × 100 ha × 250 EUR).

    Bei klassischer Freiflächen-PV entfallen diese Zahlungen komplett.

    KfW-Programme

    Wie bei klassischer Freiflächen-PV können Agri-PV-Anlagen über KfW-Programme finanziert werden:

    • KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien - Standard): Kredit für Errichtung von PV-Anlagen, zinsvergünstigt, Laufzeit bis 20 Jahre

    • KfW-Programm 293 (Umweltprogramm für Unternehmen): Für Unternehmen mit gewerblicher Solar-Investition

    Die Zinsvorteile sind aktuell kleiner als noch vor drei Jahren. Trotzdem: Die Programme spielen in der Bankprüfung eine Rolle.

    Landesprogramme

    Einige Bundesländer haben eigene Fördertöpfe für Agri-PV, häufig für die Beratungsphase oder die Vorbereitung von Pilotprojekten:

    • Bayern: LfA-Programme für Erneuerbare-Energien-Investitionen, teilweise mit Agri-PV-Schwerpunkt

    • Baden-Württemberg: Beratungsförderung über die LEL (Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume) mit spezifischem Merkblatt Agri-PV [3]

    • Nordrhein-Westfalen: NRW.Bank mit Kredit- und teilweise Zuschussprogrammen

    • Sonderfonds Agrar-PV: Einzelne Bundesländer haben spezifische Sonderprogramme aufgesetzt, die sich jährlich ändern

    Aktueller Stand am besten direkt bei der Landwirtschaftskammer Ihres Bundeslands abfragen.

    EU-Fördermittel

    Die Europäische Union fördert Agri-PV indirekt über:

    • REPowerEU: Rahmenprogramm, aus dem nationale Programme kofinanziert werden

    • EIB-Kreditlinien: Für sehr große Projekte, meist über Weiterleitung durch nationale Banken

    Für Standard-Agri-PV-Projekte in Deutschland sind diese Instrumente meist nicht direkt greifbar, aber sie ermöglichen es Banken, Kredite zu attraktiven Konditionen zu vergeben.

    Was nicht gefördert wird

    • Machbarkeitsstudien werden nicht direkt gefördert. Der Projektentwickler trägt diese Kosten aus seiner Marge.

    • Netzanschlusskosten sind grundsätzlich vom Betreiber zu tragen.

    • Rückbau-Kosten sind vom Betreiber zu tragen und über Bürgschaft abzusichern.

    Was das für Ihre Rendite heißt

    Rechnen wir eine typische Agri-PV-Anlage über 25 Jahre für 10 Hektar durch:

    • Pacht: 10 ha × 2.500 EUR/ha × 25 Jahre × Indexierung 2 Prozent = rund 800.000 Euro

    • Erhaltene GAP-Direktzahlungen: 8,5 ha × 250 EUR/ha × 25 Jahre × Anpassung = rund 60.000 bis 80.000 Euro

    • Erhaltene Erbschaftsteuer-Verschonung: stark einzelfallabhängig, bei einer Übergabe an die nächste Generation aber häufig sechsstellig

    Zum Vergleich klassische Freiflächen-PV auf denselben 10 Hektar:

    • Pacht: 10 ha × 3.500 EUR/ha × 25 Jahre × 2 Prozent Indexierung = rund 1.100.000 Euro

    • GAP-Direktzahlungen: entfallen komplett = 0 Euro

    • Erbschaftsteuer-Verschonung: entfällt in der Regel

    Die Rechnung zeigt: Der Pachtunterschied wird für viele Betriebe durch den GAP-Anteil und den Steuervorteil deutlich reduziert. Prüfen Sie Ihre Situation mit dem Opportunitätskosten-Rechner.

    Weiterlesen

    Quellen

    [1] Bundesnetzagentur: Höchstwerte besondere Solaranlagen (9,5 ct/kWh + 2,5 ct/kWh Bonus), Stand 2026 (unter Vorbehalt EU-Beihilfegenehmigung)

    [2] Logic Energy: EEG-Vergütung Agri-PV bis 1 MW, Stand August 2026

    [3] LEL Baden-Württemberg: Merkblatt Agri-PV, 08/2025, 85 Prozent der Bruttofläche förderfähige LF

    [4] Bundesnetzagentur / top agrar: Ausschreibung besondere Solaranlagen 01.03.2026, 59 Zuschläge, 439 MW

    [5] gesetze-im-internet.de: 5. Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung, 10.12.2025

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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