Förderung für Agri-Photovoltaik: Programme, EEG, GAP
Wie sich Agri-Photovoltaik 2026 fördern lässt: EEG-Ausschreibung besondere Solaranlagen, GAP-Direktzahlungen, KfW-Kredite, Landesprogramme.

Das Wichtigste in Kürze
Für Agri-PV-Anlagen gibt es drei Förder-Bausteine: die EEG-Vergütung (Ausschreibung besondere Solaranlagen), die GAP-Direktzahlungen für die weiterhin landwirtschaftlich genutzte Fläche und Zinsvergünstigungen über KfW-Programme.
Der Höchstwert in der EEG-Ausschreibung "besondere Solaranlagen" liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für hochaufgeständerte Anlagen kommt ein Bonus von 2,5 Cent hinzu. Beides steht 2026 noch unter Vorbehalt der EU-Beihilfegenehmigung. [1]
Für Anlagen bis 1 Megawatt Peak gibt es eine feste Einspeisevergütung von rund 7,09 Cent pro Kilowattstunde (inklusive Agri-PV-Bonus). [2]
Die GAP-Direktzahlungen bleiben für 85 Prozent der Bruttofläche erhalten, wenn die Anlage nach DIN SPEC 91434 (Kategorie I oder II) gebaut ist. [3]
Die drei Bausteine im Überblick
Agri-PV wird nicht über ein einziges Förderprogramm bezahlt, sondern kombiniert Einnahmen aus:
Strom-Vergütung über das EEG (feste Vergütung oder Ausschreibungs-Zuschlag)
Landwirtschafts-Förderung über die GAP-Direktzahlungen
Finanzierungs-Vergünstigung über KfW-Programme und Landesförderinstitute
Jede der drei Ebenen hat eigene Bedingungen und Fristen. Für den Betreiber entsteht daraus ein Puzzle, das aber inzwischen weitgehend etabliert ist.
EEG-Vergütung: der Kern-Baustein
Für Freiflächen-PV-Anlagen sind zwei Wege möglich:
Feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 1 Megawatt Peak. Der Vergütungssatz ist gesetzlich festgelegt und wird für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt. Für Agri-PV liegt er bei rund 7,09 Cent pro Kilowattstunde (6,59 Cent Grundvergütung + 0,50 Cent Bonus für hochaufgeständerte Bauart). [2]
Ausschreibung besondere Solaranlagen für Anlagen ab 1 Megawatt Peak. Zweimal pro Jahr schreibt die Bundesnetzagentur ein bestimmtes Volumen aus. Der Höchstwert liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde, plus 2,5 Cent Bonus für hochaufgeständerte Anlagen. [1] Die Ausschreibungsrunde vom 01. März 2026 hat 59 Zuschläge über 439 Megawatt vergeben. [4]
Wichtig zu wissen: Der volle Höchstwert und die höheren Ausschreibungsvolumen stehen 2026 noch unter Vorbehalt der EU-Beihilfegenehmigung. Bis zur endgültigen Freigabe bleibt das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen bei 20 MW pro Termin. [1] Prüfen Sie mit Ihrem Projektierer den aktuellen Stand.
GAP-Direktzahlungen: die Landwirtschafts-Förderung
Bis Ende 2025 war umstritten, ob Agri-PV-Flächen noch Anspruch auf GAP-Direktzahlungen haben. Mit der 5. Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 10. Dezember 2025 (in Kraft ab 01. Januar 2026) ist die Sache klar: [5]
Agri-PV-Flächen nach DIN SPEC 91434 (Kategorien I und II) sind beihilfefähig
85 Prozent der Bruttofläche werden als förderfähige landwirtschaftliche Fläche gewertet [3]
Voraussetzung: maximaler Flächenverlust 15 Prozent (Kategorie II) oder 10 Prozent (Kategorie I)
Bei einer Direktzahlung von rund 250 Euro pro Hektar und Jahr (Standard-Basispraemie, Stand 2026, ohne Öko-Regelungen) bringen 100 Hektar Bruttofläche etwa 21.250 Euro Direktzahlung pro Jahr (85 Prozent × 100 ha × 250 EUR).
Bei klassischer Freiflächen-PV entfallen diese Zahlungen komplett.
KfW-Programme
Wie bei klassischer Freiflächen-PV können Agri-PV-Anlagen über KfW-Programme finanziert werden:
KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien - Standard): Kredit für Errichtung von PV-Anlagen, zinsvergünstigt, Laufzeit bis 20 Jahre
KfW-Programm 293 (Umweltprogramm für Unternehmen): Für Unternehmen mit gewerblicher Solar-Investition
Die Zinsvorteile sind aktuell kleiner als noch vor drei Jahren. Trotzdem: Die Programme spielen in der Bankprüfung eine Rolle.
Landesprogramme
Einige Bundesländer haben eigene Fördertöpfe für Agri-PV, häufig für die Beratungsphase oder die Vorbereitung von Pilotprojekten:
Bayern: LfA-Programme für Erneuerbare-Energien-Investitionen, teilweise mit Agri-PV-Schwerpunkt
Baden-Württemberg: Beratungsförderung über die LEL (Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume) mit spezifischem Merkblatt Agri-PV [3]
Nordrhein-Westfalen: NRW.Bank mit Kredit- und teilweise Zuschussprogrammen
Sonderfonds Agrar-PV: Einzelne Bundesländer haben spezifische Sonderprogramme aufgesetzt, die sich jährlich ändern
Aktueller Stand am besten direkt bei der Landwirtschaftskammer Ihres Bundeslands abfragen.
EU-Fördermittel
Die Europäische Union fördert Agri-PV indirekt über:
REPowerEU: Rahmenprogramm, aus dem nationale Programme kofinanziert werden
EIB-Kreditlinien: Für sehr große Projekte, meist über Weiterleitung durch nationale Banken
Für Standard-Agri-PV-Projekte in Deutschland sind diese Instrumente meist nicht direkt greifbar, aber sie ermöglichen es Banken, Kredite zu attraktiven Konditionen zu vergeben.
Was nicht gefördert wird
Machbarkeitsstudien werden nicht direkt gefördert. Der Projektentwickler trägt diese Kosten aus seiner Marge.
Netzanschlusskosten sind grundsätzlich vom Betreiber zu tragen.
Rückbau-Kosten sind vom Betreiber zu tragen und über Bürgschaft abzusichern.
Was das für Ihre Rendite heißt
Rechnen wir eine typische Agri-PV-Anlage über 25 Jahre für 10 Hektar durch:
Pacht: 10 ha × 2.500 EUR/ha × 25 Jahre × Indexierung 2 Prozent = rund 800.000 Euro
Erhaltene GAP-Direktzahlungen: 8,5 ha × 250 EUR/ha × 25 Jahre × Anpassung = rund 60.000 bis 80.000 Euro
Erhaltene Erbschaftsteuer-Verschonung: stark einzelfallabhängig, bei einer Übergabe an die nächste Generation aber häufig sechsstellig
Zum Vergleich klassische Freiflächen-PV auf denselben 10 Hektar:
Pacht: 10 ha × 3.500 EUR/ha × 25 Jahre × 2 Prozent Indexierung = rund 1.100.000 Euro
GAP-Direktzahlungen: entfallen komplett = 0 Euro
Erbschaftsteuer-Verschonung: entfällt in der Regel
Die Rechnung zeigt: Der Pachtunterschied wird für viele Betriebe durch den GAP-Anteil und den Steuervorteil deutlich reduziert. Prüfen Sie Ihre Situation mit dem Opportunitätskosten-Rechner.
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Die zentralen Voraussetzungen: Voraussetzungen und DIN SPEC 91434
Details zu GAP: Agri-PV und GAP-Direktzahlungen
Kostenseite: Kosten und Vergütung
Quellen
[1] Bundesnetzagentur: Höchstwerte besondere Solaranlagen (9,5 ct/kWh + 2,5 ct/kWh Bonus), Stand 2026 (unter Vorbehalt EU-Beihilfegenehmigung)
[2] Logic Energy: EEG-Vergütung Agri-PV bis 1 MW, Stand August 2026
[3] LEL Baden-Württemberg: Merkblatt Agri-PV, 08/2025, 85 Prozent der Bruttofläche förderfähige LF
[4] Bundesnetzagentur / top agrar: Ausschreibung besondere Solaranlagen 01.03.2026, 59 Zuschläge, 439 MW
[5] gesetze-im-internet.de: 5. Änderungsverordnung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung, 10.12.2025

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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