Freiflächen-Photovoltaik: Der komplette Leitfaden für Flächeneigentümer
Was Flächeneigentümer über Freiflächen-Photovoltaik wissen müssen: aktuelle Pachtspannen, § 35 BauGB, EEG-Ausschreibungen 2026, typischer Prozessablauf.

Das Wichtigste in Kürze
Der Zubau bei der Freiflächen-Photovoltaik hat in Deutschland eine neue Marke gesetzt: Im ersten Halbjahr 2026 sind rund 4,1 Gigawatt Freiflächen-PV ans Netz gegangen. Erstmals stammt die Mehrheit des PV-Zubaus (54 Prozent) aus Solarparks, nicht mehr aus Dachanlagen.
Die Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur sind weiter deutlich überzeichnet. In der Runde vom 01. März 2026 lagen 4.622 Megawatt Gebotsvolumen für 2.295 Megawatt Ausschreibungsmenge vor. Zuschlagswerte im mengengewichteten Mittel: 4,94 Cent pro Kilowattstunde.
Für Sie als Eigentümer bedeutet dieser Wettbewerbsdruck: Projektierer suchen aktiv nach Flächen mit guter Netzanbindung und klarer baurechtlicher Lage. Die üblichen Pachten liegen bei 2.500 bis 4.500 Euro pro Hektar und Jahr, in Premiumlagen darüber.
Seit Januar 2023 sind Freiflächen-PV-Projekte im 200-Meter-Streifen entlang Autobahnen und mehrgleisiger Schienenstrecken baurechtlich privilegiert (§ 35 Absatz 1 Nummer 8b BauGB). Die EEG-Förderkulisse reicht sogar 500 Meter weit.
Nicht jeder Standort ist geeignet. Die Netzsituation entscheidet, ob ein Projekt überhaupt zustande kommt. Ohne Zusage des Netzbetreibers gibt es keinen Solarpark, egal wie attraktiv die Fläche sonst wirkt.
Warum Freiflächen-Photovoltaik gerade jetzt Flächen sucht
Der deutsche Photovoltaik-Markt hat 2026 einen Wendepunkt erreicht. Bis vor Kurzem kam der Löwenanteil des Zubaus von Dachanlagen. Seit dem ersten Halbjahr 2026 ist das anders: 4,1 der insgesamt 7,4 Gigawatt neu installierten PV-Leistung stammen aus Freiflächenanlagen. [1] [2]
Der Grund liegt in einer Kombination aus wirtschaftlichem Druck, politischem Rückenwind und knapper Flächenverfügbarkeit. Die Kosten für Freiflächen-Photovoltaik sind auf ein Niveau gesunken, das Betreiber bei den Ausschreibungen Zuschlagswerte unter fünf Cent pro Kilowattstunde bieten lässt. Gleichzeitig will die Bundesregierung bis 2030 rund 215 Gigawatt PV-Leistung insgesamt am Netz haben. Ein Großteil davon muss ins offene Land, weil die Dachflächen dafür nicht ausreichen.
Für Sie als Flächeneigentümer heißt das konkret: Die Nachfrage nach geeigneten Standorten ist real und wird die nächsten Jahre nicht abflauen. Gleichzeitig ist der Wettbewerb bei Projektierern hoch. Sie können also zwischen mehreren Angeboten wählen, wenn Ihre Fläche die Grundvoraussetzungen erfüllt.
Was ein Freiflächen-Solarpark technisch ist
Ein Solarpark auf einer Freifläche besteht aus vier Kernkomponenten. Die Photovoltaik-Module fangen das Sonnenlicht ein und wandeln es in Gleichstrom um. Wechselrichter transformieren diesen Gleichstrom in netzkompatiblen Wechselstrom. Eine Trafostation hebt die Spannung auf Mittelspannungsebene. Und ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz leitet den Strom in die Verteilnetze weiter.
Moderne Anlagen kommen mit einer Süd-Aufständerung auf etwa einen Megawatt Peak-Leistung pro Hektar. Wenn ein Projektierer bifaziale Module in Ost-West-Ausrichtung verbaut, sinkt der Flächenbedarf auf 0,7 bis 0,8 Hektar pro Megawatt. Der Jahresertrag liegt in Deutschland im Durchschnitt bei rund 1.000 Kilowattstunden pro installiertem Kilowatt und Jahr. In Süddeutschland sind 1.000 bis 1.150 Kilowattstunden realistisch, in Norddeutschland eher 850 bis 1.000. [3]
Zwischen den Modul-Reihen bleibt Vegetation stehen. Blühstreifen, Schafbeweidung oder eine extensive Grünlandnutzung sind bei modernen Anlagen die Regel, nicht die Ausnahme. Das reduziert die Nutzungskonflikte und wird von vielen Genehmigungsbehörden inzwischen erwartet.
Welche Anforderungen auf Ihre Fläche zukommen
Bevor ein Projektierer eine Fläche seriös prüft, laufen fünf Standardfragen durch. Diese Kriterien entscheiden fast immer über Zusage oder Absage.
Entfernung zum Netz
Der Anschluss an das Stromnetz ist der teuerste Einzelposten eines Projekts. Je weiter der Trassenweg zum nächsten passenden Netzpunkt ist, desto teurer wird es. Realistische Erfahrungswerte: Bis 1.500 Meter Trassenlänge ist das für die meisten Projekte tragbar. Bei mehr als 3.000 Metern werden nur noch sehr große Anlagen wirtschaftlich, weil die Fixkosten des Netzanschlusses über mehr Kilowattstunden verteilt werden können.
Baurechtliche Situation
Freiflächen-PV ist im Außenbereich nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne Bebauungsplanverfahren zulässig. Seit Januar 2023 sind Anlagen im 200-Meter-Streifen entlang Autobahnen und mehrgleisiger Bahnstrecken nach § 35 Absatz 1 Nummer 8b BauGB privilegiert. [4] Für die EEG-Förderfähigkeit gilt sogar ein Korridor von 500 Metern. [5] Für alle anderen Standorte braucht der Projektentwickler ein Bebauungsplanverfahren mit der Gemeinde. Das dauert typisch 12 bis 24 Monate.
Flächengröße und Zuschnitt
Unter ein Hektar Nutzfläche fangen die meisten Projektierer gar nicht erst an, weil die Fixkosten eines Projekts pro Kilowatt bei kleinen Anlagen zu hoch werden. Wirtschaftlich sinnvoll wird es meistens ab etwa fünf Hektar. Größer ist besser, aber auch ein Grundstück von zehn Hektar mit ungeschickter Form (schmale, langgezogene Streifen) wird schwerer bebaubar als ein kompakter Fünf-Hektar-Block.
Bodenqualität und Vornutzung
Klassische Ackerflächen mit hoher Bodengüte sind aus Sicht vieler Gemeinden problematisch, weil hier die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion sichtbar wird. Deutlich einfacher sind Konversionsflächen, ehemalige Deponien, Gewerbebrachen oder benachteiligte Gebiete im Sinne der EU-Definition. Für letztere gilt ein spezielles Segment im EEG mit einem eigenen Ausschreibungsverfahren.
Saubere Eigentums- und Rechtsverhältnisse
Ein bestehender Pachtvertrag mit einem Landwirt ist kein Ausschlussgrund, aber ein Faktor. Grundstücke mit ungeklärten Erbgemeinschaften, laufenden Rechtsstreitigkeiten oder eingetragenen Vorkaufsrechten Dritter sind für Projektentwickler oft nicht interessant, weil die Rechtsklärung Jahre dauern kann.
Die neue Rechtslage 2026
Der rechtliche Rahmen für Freiflächen-PV hat sich in den letzten drei Jahren mehrfach geändert. Zwei aktuelle Punkte sind wichtig.
§ 35 Absatz 1 Nummer 8b BauGB
Seit Januar 2023 sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen im 200-Meter-Streifen entlang Autobahnen und zweigleisiger Schienenstrecken baurechtlich privilegiert. Das heisst: Kein Bebauungsplan nötig, die Anlage darf im Außenbereich errichtet werden. Die Gemeinde ist zwar zu beteiligen, kann das Projekt aber nicht mit denselben Instrumenten blockieren wie im nicht-privilegierten Bereich. [4]
Wenn Ihre Fläche in diesem Korridor liegt, ist das ein erheblicher Wertfaktor. Der Bundestag hat mit dieser Regelung bewusst einen Kanal geschaffen, der PV-Ausbau an weniger konflikträchtigen Standorten beschleunigt.
EEG-Förderkulisse 500 Meter
Für die Teilnahme an den EEG-Ausschreibungen ist die Förderkulisse größer als die baurechtliche Privilegierung. Anlagen bis 500 Meter Abstand vom äußeren Fahrbahn- oder Gleisrand sind grundsätzlich förderfähig. [5] Zwischen 200 und 500 Metern brauchen Sie also einen Bebauungsplan (weil die Privilegierung nicht greift), können aber trotzdem in die Ausschreibung.
BauTurbo seit Oktober 2025
Am 30. Oktober 2025 ist die Baugesetzbuch-Novelle BauTurbo in Kraft getreten. Sie soll baurechtliche Verfahren beschleunigen. [6] Für Freiflächen-PV bringt das vor allem straffere Fristen bei den Kommunen und mehr Handlungsspielraum bei Bebauungsplanverfahren. In der Praxis werden diese Regelungen erst 2026 und 2027 spürbar wirken.
Wirtschaftliche Perspektive: Was Projektierer zahlen
Die Pachten haben sich in den letzten Jahren stabilisiert. Für klassische Freiflächen-Photovoltaik zahlen Projektierer in Deutschland aktuell 2.500 bis 4.500 Euro pro Hektar und Jahr. [7] In Premiumlagen (Süddeutschland, Netznähe, EEG-Korridor) sind auch bis zu 5.500 Euro möglich. [8]
Zum Vergleich: Die klassische Ackerpacht liegt bundesweit im Schnitt bei rund 400 Euro pro Hektar und Jahr. [8] Freiflächen-PV bringt Ihnen also je nach Standort das Sechs- bis Elffache der landwirtschaftlichen Vergleichspacht.
Ein paar Details zu Vertragsstrukturen, die in der Regel verhandelt werden:
Laufzeit meistens 20 bis 30 Jahre mit Verlängerungsoption
Indexierung über Verbraucherpreisindex oder feste jährliche Anpassung von 1,5 bis 2,5 Prozent
Reservierungsgebühr während der Genehmigungsphase (für die Zeit vor Baubeginn, wenn noch keine Pacht fließt)
Rückbauverpflichtung des Betreibers am Ende der Laufzeit, oft mit Bürgschaft oder Kaution abgesichert
Beteiligungsklausel bei Vertragsanpassungen (Modul-Repowering, Zubau)
Rechnen Sie diese Bausteine in Ihre Bewertung eines Angebots ein. Der reine Pacht-Grundwert ist nur die halbe Geschichte.
Der Prozess vom Erstkontakt bis zum Netzanschluss
Ein typisches Freiflächen-PV-Projekt durchläuft neun Phasen:
Erstkontakt und grobe Standortprüfung durch den Projektentwickler (2 bis 4 Wochen)
Netzvoranfrage beim Netzbetreiber über Verfügbarkeit von Anschlusskapazität (2 bis 6 Monate)
Optionsvertrag über die Fläche als Absicherung für den Projektentwickler während der Planungsphase (Reservierungsgebühr fließt)
Bauplanungsverfahren oder Nutzung der Privilegierung: entweder Bebauungsplan mit der Gemeinde oder Bauantrag beim Landkreis (12 bis 24 Monate, im Privileg-Korridor kürzer)
Umweltverfahren je nach Größe und Lage: Umweltverträglichkeitsprüfung oder saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Teilnahme an EEG-Ausschreibung (Solar 1) oder Direktvermarktung außerhalb der Ausschreibung
Detailplanung, Genehmigung, Ausschreibung der Bauleistungen
Bau der Anlage (3 bis 8 Monate reiner Bau, je nach Größe)
Netzanschluss und Inbetriebnahme
Realistische Gesamtdauer von der Vertragsunterschrift bis zur ersten Kilowattstunde: 2,5 bis 5 Jahre. In den ersten Jahren dieser Phase fließt noch keine volle Pacht, nur die Reservierungsgebühr.
Wo Projekte am häufigsten scheitern
Nicht jedes Projekt kommt zum Bau. Die drei häufigsten Ausfallgründe:
Netzsituation nicht geklärt: Der Projektentwickler startet ohne belastbare Netzzusage. Wenn später die Kapazität fehlt oder der Anschluss unwirtschaftlich wird, wird das Projekt abgebrochen. Die investierten Monate sind für Sie beide verloren.
Gemeinde stellt sich quer: Außerhalb der Privilegierung braucht es die Kommune. Wenn die Gemeindevertretung das Projekt aus politischen oder Grundsatzüberlegungen nicht will, ist das Ende. Auch der beste Projektentwickler kann keinen Bebauungsplan gegen den Willen der Gemeinde durchsetzen.
Ausschreibungs-Zuschlag verpasst: Für Anlagen ab einer bestimmten Größe ist die EEG-Ausschreibung der Weg zur Vergütung. In den Runden 2026 lagen die Ueberzeichnungen bei 1,5 bis 2,0 [1]. Wer nicht scharf kalkuliert, bekommt keinen Zuschlag. Das kostet ein weiteres halbes Jahr Wartezeit.
Als Flächeneigentümer können Sie diese Risiken nicht abstellen, aber Sie sollten sie kennen. Ein Optionsvertrag mit klaren Ausstiegsklauseln für beide Seiten schützt Sie, falls das Projekt in einer dieser Phasen scheitert.
Wann sich Freiflächen-PV lohnt, wann eher etwas anderes
Freiflächen-Photovoltaik ist die richtige Wahl, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Ihre Fläche ist größer als etwa fünf Hektar, gut ans Netz anzuschliessen und die baurechtliche Lage ist klar (privilegierter Korridor oder gemeindefreundliche Kommune).
Wenn Ihre Fläche kleiner ist oder der Netzanschluss weit weg liegt, kann eine Agri-PV-Anlage mit fortgesetzter landwirtschaftlicher Nutzung sinnvoller sein. Bei sehr guter Netzanbindung (unter 200 Metern zu einem Umspannwerk) ist ein Batteriegroßspeicher oft die attraktivere Option, weil dort Pachten von 40.000 Euro pro Hektar und mehr möglich sind. Und wenn Ihre Fläche im Vorranggebiet für Wind liegt, kann eine Windenergienutzung wirtschaftlich ueberlegen sein.
Sicherheit und Nachbarschaft
Photovoltaik gilt als eine der sichersten Formen der Energieerzeugung. Die Module enthalten keine gefährlichen Stoffe im Regelbetrieb, der Betrieb ist leise und weitgehend wartungsfrei. Konflikte mit Nachbarn drehen sich meist um zwei Themen.
Erstens die Landschaftsbild-Wirkung. Modulflächen sind aus der Distanz sichtbar. Moderne Anlagen setzen deshalb auf Eingrünungen mit Hecken oder Baumreihen am Rand, dazu extensive Randstreifen mit Blühflächen. Manche Anlagen sind bewusst so gestaltet, dass sie aus der Fußgängerperspektive kaum sichtbar sind.
Zweitens die Blendwirkung. Bei sehr flach stehender Sonne kann es zu Reflexionen kommen, die Anwohner oder Verkehr blenden. Bei modernen Modulen ist das durch entspiegelte Frontgläser weitgehend vermieden, wird aber bei der Genehmigung im Regelfall trotzdem untersucht.
Ein sauber geplantes Projekt berücksichtigt Sichtachsen zu Wohngebäuden, plant ausreichend Abstand und stimmt sich mit den unmittelbaren Nachbarn ab. Wenn ein Projektentwickler diese Punkte nicht von sich aus anspricht, ist das ein Warnsignal.
Wie sich der Markt weiter entwickelt
Der Zubau bei der Freiflächen-Photovoltaik wird nach Einschätzung der Fachverbände in den kommenden Jahren noch einmal deutlich anziehen. Die Ausschreibungsvolumen der Bundesnetzagentur wachsen: In der Runde vom 01. Juli 2026 waren 2.135 Megawatt ausgeschrieben, in der Vorrunde vom 01. März 2026 noch 2.295 Megawatt. [1] [9]
Die Zuschlagswerte tendieren nach unten. Der mengengewichtete Durchschnitt lag in der Juli-Runde 2026 bei 4,79 Cent pro Kilowattstunde, in der März-Runde noch bei 4,94 Cent. [1] [9] Für Sie als Flächeneigentümer ist das ambivalent: Der niedrigere Vergütungsdruck erzwingt schlanke Projekte, das schwächt in der Tendenz die Bereitschaft, sehr hohe Pachten zu zahlen. Gleichzeitig wachsen die Volumen, was die Nachfrage nach guten Flächen stabil hoch hält.
Der zweite grosse Trend ist die geographische Verteilung. Bayern führt die Ausschreibungsrunden 2026 klar an: 693 Megawatt Zuschläge in der März-Runde, 429 Megawatt in der Juli-Runde. [1] [9] Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz folgen. Der Norden bleibt bei Freiflächen-PV eher schwach, weil dort häufig Wind vorrang hat.
Häufige Fragen
Wie lange läuft ein typischer Pachtvertrag für Freiflächen-PV? Die meisten Verträge haben 20 bis 30 Jahre Grundlaufzeit mit Option auf Verlängerung. Der Zeitraum ist an die technische Lebensdauer der Module und an das EEG-Förderregime gekoppelt.
Kann ich meine Fläche während der Vertragslaufzeit verkaufen? Grundsätzlich ja. Der Pachtvertrag geht mit der Fläche über und bleibt für den neuen Eigentümer gültig. Der Marktwert des Grundstücks mit laufendem PV-Pachtvertrag liegt oft über dem Wert ohne, weil der planbare Cashflow attraktiv ist.
Wer trägt die Grundsteuer, wenn die Fläche zur Freiflächen-PV wird? Meistens Sie als Eigentümer. Der Punkt ist wichtig, weil die Umwidmung von Grundsteuer A auf Grundsteuer B zusammen mit dem Wegfall der Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer wirtschaftlich mehr bewegt als die Pachtsteigerung. Klären Sie das vor Vertragsschluss. Details finden Sie in unserem Grundsteuer-Einordnungs-Tool.
Bekomme ich während der Genehmigungsphase schon Pacht? Meistens eine reduzierte Reservierungsgebühr, die volle Pacht fließt erst mit Baubeginn oder Inbetriebnahme. Diese Regelung sollte im Optionsvertrag klar stehen.
Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit? Der Betreiber ist zum Rückbau verpflichtet. Die Fundamente werden entfernt, die Fläche wird auf den ursprünglichen Zustand zurückgebracht. Für diesen Fall sollte im Vertrag eine Bürgschaft oder Kaution des Betreibers vorgesehen sein.
Kann ich zwischen mehreren Angeboten wählen? Wenn Ihre Fläche die Grundvoraussetzungen erfüllt, ja. Die Nachfrage nach guten Standorten ist deutlich größer als das Angebot. Es lohnt sich, zwei oder drei Angebote parallel einzuholen und zu vergleichen.
Was ist der Unterschied zwischen Freiflächen-PV und Agri-PV? Bei Agri-PV bleibt die landwirtschaftliche Nutzung unter den Modulen erhalten. Die Pachten sind niedriger (1.000 bis 3.000 Euro pro Hektar), dafür bleibt die Fläche steuerlich beim landwirtschaftlichen Vermögen. Mehr dazu unter Agri-PV.
Wieviel Ertrag bringt ein Hektar Freiflächen-PV im Jahr? Bei einem Megawatt Peak-Leistung pro Hektar und einem Jahresertrag von 1.000 Kilowattstunden pro Kilowatt Peak sind das rund eine Million Kilowattstunden pro Hektar und Jahr. Das reicht rechnerisch für den Jahresstrombedarf von rund 300 Haushalten.
Wie Ventorio Ihnen hier hilft
Ventorio ist die neutrale Infrastrukturplattform für den strukturierten Zugang zu Energieflächen im DACH-Raum. Wenn Sie eine Fläche haben und wissen wollen, ob und wie ein Freiflächen-PV-Projekt darauf realistisch ist, können Sie Ihre Fläche kostenlos einreichen. Wir prüfen für Sie die Netz- und baurechtliche Situation, holen bei Bedarf mehrere Angebote von qualifizierten Projektierern ein und begleiten den Prozess bis zum Vertragsabschluss.
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Quellen
[1] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zur Solar-1-Ausschreibungsrunde 01.03.2026 (Zuschlagswerte, Volumen, Überzeichnung), 12.05.2026
[2] Solarserver: Auswertung Marktstammdatenregister zum Photovoltaik-Zubau erstes Halbjahr 2026, 29.07.2026
[3] Logic Energy: Photovoltaik-Ertrag pro Kilowatt Peak, Stand 2026
[4] Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: § 35 Absatz 1 Nummer 8b BauGB und die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang Autobahnen und Schienenstrecken, WD-7-017-25, 2025
[5] Clearingstelle EEG/KWKG: Förderkulisse für PV-Freiflächenanlagen, 500-Meter-Regel, Stand 2024/2025
[6] Allgemeine Bauzeitung: BauGB-Novelle 2025 (BauTurbo), in Kraft seit 30.10.2025
[7] Logic Energy: Pachtspannen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Stand 20.07.2026
[8] enlapa: Marktüblichkeit Photovoltaik-Pachtpreise, 2026
[9] energiefirmen.de: Solar-1-Ausschreibungsrunde 01.07.2026 (Ergebnisse), 18.08.2026
Stand: 29. August 2026. Rechtsgrundlagen und Marktzahlen ändern sich schnell. Dieser Artikel wird laufend aktualisiert, nächste geplante Prüfung: Februar 2027.

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 29. August 2026.
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