Voraussetzungen für Agri-PV: DIN SPEC 91434 und Flächeneignung
Was Ihre Fläche für Agri-PV erfüllen muss: Kategorien I und II nach DIN SPEC 91434, Flächeneignung, Bewirtschaftung, Netz.

Das Wichtigste in Kürze
Für eine als Agri-PV anerkannte Anlage müssen zwei Ebenen erfüllt sein: die technische Bauweise nach DIN SPEC 91434 und die Eignung Ihrer Fläche.
DIN SPEC 91434 (Erstveröffentlichung Mai 2021, Stand 2026 unverändert) definiert zwei Kategorien: Kategorie I (hochaufgeständert, lichte Höhe ≥ 2,10 m, max. 10 Prozent Flächenverlust) und Kategorie II (bodennah, max. 15 Prozent Flächenverlust). [1] [2]
Die Fläche muss weiter landwirtschaftlich genutzt werden, entweder von Ihnen selbst oder von einem Pächter. Reine Blühstreifen ohne Ertrag genügen nicht.
Weitere Voraussetzungen: erreichbarer Netzanschluss, Bebauungsplan-Bereitschaft der Gemeinde, ausreichende Flächengröße (ab etwa 3 bis 5 Hektar).
DIN SPEC 91434: die technische Norm
Die DIN SPEC 91434 ist die zentrale technische Referenz für Agri-PV in Deutschland. Sie regelt, unter welchen Bedingungen eine PV-Anlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche als Agri-PV gilt, und definiert Anforderungen an die Anlagenplanung und den Nachweis der landwirtschaftlichen Hauptnutzung. [1]
Die Norm ist seit Mai 2021 in Kraft und wurde 2025 und 2026 nicht neu gefasst. Alle Rechtstexte und Erlässe, die Agri-PV betreffen (GAPDZV, Ländererlässe zur Grundsteuer, EEG), verweisen auf DIN SPEC 91434. Die Konformität ist damit die zentrale Voraussetzung für alle steuerlichen und förderrechtlichen Vorteile.
Kategorie I: hochaufgeständert
Module auf Trägern mit lichter Höhe von mindestens 2,10 Metern über dem Boden
Landwirtschaftliche Maschinen können darunter arbeiten
Ideal für Sonderkulturen (Obstbau, Wein, Hopfen, Beeren), aber auch für Ackerbau und Grünland möglich
Maximaler Flächenverlust: 10 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche [2]
Kategorie II: bodennah
Module zwischen den Bewirtschaftungszeilen, häufig als vertikale bifaziale Reihen (Nord-Süd-Ausrichtung, Ost-West-Seiten der Module)
Zwischen den Modulen wird konventionell bewirtschaftet
Maximaler Flächenverlust: 15 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche [2]
Der Unterschied ist erheblich für die Bauart und die Kosten. Kategorie I ist deutlich teurer pro Kilowatt Peak, weil die Aufständerung aufwendig ist. Kategorie II ist günstiger, aber weniger flexibel bei der Bewirtschaftung.
Was Ihre Fläche erfüllen muss
Über die technische Norm hinaus prüft ein Projektierer sechs Voraussetzungen an Ihre Fläche.
1. Landwirtschaftliche Weiter-Nutzung ist realistisch
Wenn Sie einen aktiven Betrieb haben, ist diese Voraussetzung erfüllt. Wenn Sie die Fläche verpachtet haben oder verpachten wollen, muss der Pächter sich schriftlich zur Weiterbewirtschaftung verpflichten.
Wichtig: Die Bewirtschaftung muss ökonomisch sinnvoll bleiben. Eine Fläche, auf der nach dem Bau nur noch symbolische Getreidereste geerntet werden, wird als DIN-SPEC-Verletzung gewertet und kann die Anerkennung als Agri-PV zurücknehmen.
2. Netzabstand
Wie bei jeder PV-Anlage entscheidet der Weg zum nächsten Netzanschlusspunkt über die Wirtschaftlichkeit. Trassenlängen bis etwa 1.500 Meter sind meist tragbar. Nutzen Sie den Netzabstandscheck.
3. Baurechtliche Situation
Agri-PV ist im Außenbereich nicht privilegiert. Sie brauchen eine Gemeinde, die grundsätzlich bereit ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das ist bei Agri-PV in vielen Regionen einfacher zu erreichen als bei klassischer Freiflächen-PV, weil die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt.
4. Flächengröße
Für hochaufgeständerte Kategorie-I-Anlagen sind meist mindestens 5 Hektar realistisch, für vertikal-bifaziale Kategorie-II-Anlagen bereits ab 3 Hektar. Größer ist wirtschaftlicher.
5. Bodenqualität und Kulturart
Nicht jede Kultur passt zu jeder Agri-PV-Bauart:
Getreide, Raps: kompatibel mit beiden Kategorien, meist Kategorie II günstiger
Grünland, Weidewirtschaft: ideal für Kategorie II (vertikal-bifazial) mit Schafbeweidung
Obstbau (Äpfel, Birnen, Beeren): ideal für Kategorie I mit hoher Aufständerung
Wein: wachsende Zahl von Referenzprojekten, Kategorie I mit Sonderabmessungen
Hopfen: technisch machbar, Referenzprojekte in Bayern
Gemüse und Sonderkulturen: einzelfallabhängig, Kategorie I meist notwendig
6. Saubere Rechtsverhältnisse
Eigentums- und Erbverhältnisse müssen geklärt sein. Ein Pachtvertrag mit einem Landwirt ist mit Agri-PV verträglich, aber der Landwirt sollte in die Planung eingebunden sein.
Wenn Sie kein Landwirt sind
Wenn Sie Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche sind, aber selbst keinen aktiven Betrieb führen, ist Agri-PV trotzdem möglich. Der Projektierer koordiniert dann mit einem regionalen Landwirt, der die Fläche unter den Modulen bewirtschaftet. Häufig ist es genau der bisherige Pächter, der weiter bewirtschaftet.
Für Sie bedeutet das:
Sie erhalten Pacht vom Projektierer für die PV-Nutzung
Der Landwirt (Pächter) bewirtschaftet die Fläche weiter und erhält seinerseits die GAP-Direktzahlung
Die Verteilung der Einnahmen zwischen Ihnen und dem Pächter wird im aktualisierten Pachtvertrag geregelt
Für die steuerliche Zuordnung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zählt nur die Bewirtschaftung, nicht wer sie durchführt.
Wo Voraussetzungen häufig scheitern
Kategorie-Zuordnung unklar. Wenn die Bauplanung zwischen den Kategorien schwankt oder die 10-/15-Prozent-Regel nicht sauber eingehalten wird, fällt die Anlage aus der Agri-PV-Klassifizierung.
Kein aktiver Bewirtschafter. Ohne Landwirt keine landwirtschaftliche Nutzung, ohne landwirtschaftliche Nutzung keine Agri-PV.
Fläche zu klein. Unter 3 Hektar kaum ein Angebot, unter 5 Hektar oft schwierig für Kategorie I.
Kultur nicht kompatibel mit Kategorie. Getreide unter niedrig aufgeständerten Kategorie-I-Anlagen funktioniert nicht (Erntemaschinen), Wein unter Kategorie II passt nicht (Rebstöcke stehen zu hoch).
Weiterlesen
Genehmigungsverfahren: Genehmigung von Agri-PV-Anlagen
Kosten pro Kategorie: Kosten und Vergütung
GAP-Effekt: GAP-Direktzahlungen
Quellen
[1] Clearingstelle EEG/KWKG: DIN SPEC 91434 (Erstveröffentlichung Mai 2021), Stand 2025 unverändert
[2] Feldwerke Agri-PV-Lexikon / DIN-Kurzfassung: Kategorien I und II

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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