Förderung für Photovoltaik-Freiflächenprojekte 2026
Welche Fördermittel für Freiflächen-PV es 2026 gibt: EEG-Ausschreibung, KfW-Programme, Landesprogramme. Was für welche Anlagengröße gilt.

Das Wichtigste in Kürze
Die zentrale Förderung für Freiflächen-Photovoltaik ist die EEG-Ausschreibung Solar 1 bei der Bundesnetzagentur. Die dort erzielten Zuschlagswerte gelten 20 Jahre garantiert.
Klassische Zuschussprogramme für Photovoltaik-Freifläche gibt es kaum. Der Fokus liegt auf Zinsvergünstigungen (KfW) und dem EEG-Instrument.
Für kleinere Anlagen unter 1 Megawatt Peak gibt es die feste EEG-Einspeisevergütung als Alternative zur Ausschreibung. Die Höhe ist im Segment aktuell zwischen etwa 6 und 7,5 Cent pro kWh, je nach Ausschreibungs-Höchstwert-Kopplung.
Landesprogramme sind stark unterschiedlich und ändern sich schnell. Ein Blick auf die Website des jeweiligen Landesförderinstituts lohnt sich.
EEG-Ausschreibung Solar 1: das Kernsystem
Für Freiflächen-PV-Anlagen ab 1 MW Peak ist die EEG-Ausschreibung der Regelweg zur Vergütung. Zweimal pro Jahr schreibt die Bundesnetzagentur eine bestimmte Leistungsmenge aus. Bieter reichen ihr Gebot ein, die niedrigsten Gebote gewinnen. Wer den Zuschlag bekommt, hat 20 Jahre lang einen garantierten Vergütungssatz pro Kilowattstunde.
Aktuelle Werte 2026:
Juli-Runde 2026: 2.135 MW Ausschreibung, 261 Zuschläge, Ø 4,79 ct/kWh [1]
März-Runde 2026: 2.295 MW, 268 Zuschläge, Ø 4,94 ct/kWh [2]
Details zum Ausschreibungssystem und den Zuschlagswerten stehen in EEG-Vergütung Freiflächen-PV.
Feste EEG-Vergütung für kleinere Anlagen
Für Anlagen unter 1 MW Peak gibt es eine feste EEG-Einspeisevergütung (auch "Direktzahlung"). Sie wird gesetzlich für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt. Der Vergütungssatz orientiert sich am Solar-1-Höchstwert und liegt aktuell (Stand August 2026) im Segment zwischen etwa 6 und 7,5 ct/kWh, abhängig von genauer Anlagengröße und Standort. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Werte pro Vergütungsrunde.
Für die meisten Freiflächen-PV-Projekte (die typischerweise mehrere MW haben) ist diese Option irrelevant. Nur bei sehr kleinen Anlagen (auf Ackerland unter 1 Hektar oder auf Konversionsflächen bis 1 MW) ist es der Weg.
KfW-Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat mehrere Programme, die Erneuerbare-Energien-Investitionen mit Zinsvergünstigungen fördern. Die zentralen Programme (Stand August 2026):
KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien - Standard). Kredit für Errichtung und Erweiterung von PV-Anlagen. Zinsvergünstigt gegenüber Marktzinsen, Laufzeit bis 20 Jahre.
KfW-Programm 293 (Umweltprogramm für Unternehmen). Für Unternehmen mit gewerblicher Solar-Investition. Verzinsung teilweise unter Standard-Programmen.
Die Zinsvorteile sind aktuell kleiner als noch vor 3 Jahren. Bei den heute schon vergleichsweise niedrigen Kapitalkosten fällt der KfW-Vorteil weniger stark ins Gewicht. Trotzdem: Die KfW-Prüfung ist Standard-Praxis bei den Hausbanken und spielt bei der Kreditzusage eine Rolle.
Landesprogramme
Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme für PV-Freifläche oder für die Vorbereitung solcher Projekte. Beispiele (Auswahl, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
NRW.Bank: Kredite und teilweise Zuschüsse für PV-Projekte im industriellen und gewerblichen Bereich
LfA (Bayern): Landesförderinstitut mit Programmen für Erneuerbare-Energien-Investitionen
Landwirtschaftskammern: In manchen Bundesländern spezifische Beratungs- und Vorbereitungsförderung für Landwirte
Die Landesprogramme ändern sich häufig. Aktueller Stand am besten direkt beim jeweiligen Institut oder bei der Landwirtschaftskammer nachlesen.
EU-Fördermittel
Die Europäische Union fördert Erneuerbare Energien über verschiedene Instrumente:
EU-Innovationsfonds: Für sehr große und innovative Projekte (Milliardenvolumen, nicht relevant für Standard-Solarparks)
REPowerEU: Rahmenprogramm zur Energieunabhängigkeit, aus dem einzelne Länder-Programme kofinanziert werden
EIB (Europäische Investitionsbank): Kreditlinien für Erneuerbare-Energien-Investitionen, meist über Weiterleitung durch nationale Banken
Für Standard-Solarpark-Projekte in Deutschland sind diese Instrumente meist nicht direkt greifbar. Sie stehen im Hintergrund und ermöglichen es Banken, Kredite zu attraktiven Konditionen zu vergeben.
Was ist nicht förderfähig
Reine Machbarkeitsstudien werden nicht direkt gefördert. Der Projektentwickler trägt diese Kosten aus seiner Marge.
Netzanschlusskosten sind grundsätzlich vom Betreiber zu tragen. Der Netzbetreiber kann sich bei sehr großen Anlagen an Ausbau-Kosten des vorgelagerten Netzes beteiligen (§ 17 EnWG-Regelungen).
Rückbau-Kosten sind vom Betreiber zu tragen und über Bürgschaft oder Kaution abzusichern. Keine öffentliche Förderung.
Für Sie als Flächeneigentümer
Wenn Sie die Fläche verpachten, ist die Förderfrage nicht Ihr Thema. Der Projektierer nutzt die Förderinstrumente, die für ihn wirtschaftlich sind.
Wenn Sie selbst betreiben wollen, gehören die Förder-Instrumente zu den ersten Prüfschritten in der Finanzierungsplanung. Sprechen Sie mit einer auf Erneuerbare Energien spezialisierten Bank, die die Förderoptionen kennt.
Weiterlesen
Details zur EEG-Ausschreibung: EEG-Vergütung
Details zur Finanzierung: Solarpark finanzieren
Quellen
[1] energiefirmen.de: Solar-1-Ausschreibungsrunde 01.07.2026, 18.08.2026
[2] Bundesnetzagentur: Solar-1-Ausschreibungsrunde 01.03.2026, 12.05.2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 29. August 2026.
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