Ausgleichsflächen Baden-Württemberg 2026
Ökokonto und Ausgleichsflächen in Baden-Württemberg: ÖKVO von 2011, LUBW-Bewertung, Kompensationsverzeichnis seit Herbst 2024, Flächenagentur BW.

Das Wichtigste in Kürze
Baden-Württemberg hat mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) vom 19.12.2010 eines der frühesten und umfassendsten Landesrechte im Kompensationsbereich. Die Verordnung gilt seit dem 1. April 2011 unverändert fort. [1]
Bewertet wird nach einem Biotopwertverfahren mit Ökopunkten pro Quadratmeter, das die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) mit einem Feinmodul für die Schutzgüter Biotop, Boden, Wasser, Klima, Luft und Arten unterstützt. [1]
Seit Herbst 2024 stellt die LUBW ein öffentliches Online-Kompensationsverzeichnis (KompVz BW) bereit, das schrittweise um Bauleitplanungs- und Artenschutzdaten erweitert wird. [2]
Die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH mit Sitz in Ostfildern ist der zentrale landesweite Marktakteur für Ökopunkte und Ökokonto-Flächen. [3]
Die Landkreise sind über die Unteren Naturschutzbehörden für Anerkennung und Verzeichnisführung zuständig. Oberste Naturschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Rechtsgrundlage
Zentrale Landesrechtsquelle ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) vom 19. Dezember 2010. Sie regelt Anerkennung, Bewertung und Verbuchung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen. Ermächtigungsgrundlage ist § 22 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg. Die Verordnung gilt seit 1. April 2011 unverändert; eine Novelle war 2024 im Umweltdatenbericht des Landes angekündigt, aber laut LUBW-Bericht noch nicht in Kraft.
Vor der ÖKVO-Novelle hat das Umweltministerium die Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) vorgezogen und den Aufbau eines öffentlichen Verzeichnisses ermöglicht. [2]
Bewertungsmethode
Die ÖKVO nutzt ein Biotopwertverfahren. Bewertet werden:
Biotoptypen (Anlage 2 ÖKVO, Feinmodul der LUBW)
Boden (Bodenfunktionen und Versiegelung)
Wasser (Grund- und Oberflächenwasserfunktionen)
Klima und Luft (kaltluftrelevante Flächen)
Arten (mit gesondertem Artenschutzmodul)
Die Aufwertungsdifferenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche ergibt die anrechenbaren Ökopunkte pro Quadratmeter. Für die Ökokonto-Verzinsung sieht die ÖKVO eine jährliche Aufwertung vor, um die zeitliche Vorleistung zu belohnen.
Zuständige Stelle
Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Führung des Kompensationsverzeichnisses: LUBW als technisches Landesamt
Oberste Naturschutzbehörde: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM)
Flächenagentur: Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH, Sitz Ostfildern, mit Landkreisen im Gesellschafterumfeld [3]
Räumliche Übertragbarkeit
Grundsatz: Kompensation im gleichen Naturraum dritter Ordnung. Baden-Württemberg ist in 11 solcher Naturräume gegliedert, dokumentiert durch die LUBW-Naturraumkarte. Übertragung außerhalb ist nur möglich, wenn die Behörde die naturschutzfachliche Gleichwertigkeit anerkennt.
Details zur Bundesregel im Hintergrundartikel Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz.
Öffentliches Kompensationsverzeichnis
Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg (KompVz BW) ist seit Herbst 2024 online und öffentlich einsehbar. Es startet mit den Ökokonto-Daten und wird stufenweise um weitere Datensätze aus Bauleitplanung, Artenschutz und Natura 2000 erweitert. [2]
Zugang: LUBW-Internetanwendung Ökokonto (RIPS-Dienste-Portal). Die Ministerialpressemitteilung vom Ausbau des Verzeichnisses erschien 2024 unter dem Titel "Digital, landesweit, transparent". [2]
Landesspezifische Besonderheiten
Erste Landesverordnung ihrer Art: Baden-Württemberg gehörte 2010/11 zu den frühen Ländern mit einer eigenständigen Ökokonto-Verordnung
Landesflächenagentur: Die Flächenagentur BW GmbH agiert als zentraler Vermittler für Ökopunkte und Kompensationsflächen [3]
Produktionsintegrierte Kompensation (PIK): Die geplante ÖKVO-Novelle soll PIK-Maßnahmen mit gesicherter Dauerwirkung stärker gewichten
Aktueller Preisrahmen: Der Ökopunkte-Marktplatz Ökopunktemarkt.de nennt für Baden-Württemberg eine Spanne von 0,20 bis 8,00 Euro pro Punkt (Anbieterangabe, keine amtliche Statistik, Stand 25.08.2026). [4]
Weitere Regelungen und Verweise
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Baden-Württemberg nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie an Land und Freiflächen-Photovoltaik gilt die ÖKVO Baden-Württemberg. Details im Vergleich der Bundesländer: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer im Überblick.
Baden-Württemberg ist derzeit einer der aktivsten Freiflächen-PV-Standorte Deutschlands. Regelungen zur Genehmigung, Netzanbindung und Pachtmodellen finden Sie im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Baden-Württemberg.
Sie besitzen eine Fläche
Ausgleichsflächen sind für Baden-Württemberg besonders relevant, wenn Ihre Fläche für Freiflächen-Photovoltaik oder Batteriespeicher nicht in Frage kommt: Hanglagen, feuchte Senken, Grenzertragsböden. Die Bindung ist in der Regel dauerhaft, meist über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu einer befristeten Energiepacht.
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Für Vorhabenträger und Planungsbüros vermitteln wir Kompensationsflächen und Ökokonto-Punkte im Rahmen der ÖKVO Baden-Württemberg. Wir arbeiten mit den elf Naturräumen dritter Ordnung des Landes und binden das öffentliche KompVz BW ein.
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Quellen
[1] Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) Baden-Württemberg vom 19.12.2010, Landesrecht BW (Gesamtausgabe, abgerufen 08/2026)
[2] Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg: Pressemitteilung "Digital, landesweit, transparent: Kompensationsverzeichnis wird erweitert", 2024; LUBW Kompensationsverzeichnis KompVz BW (Herbst 2024)
[3] Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH, Ostfildern (flaechenagentur-bw.de)
[4] Ökopunktemarkt.de: Aktueller Preis pro Ökopunkt Baden-Württemberg 0,20 bis 8,00 Euro (Anbieterangabe, Stand 25.08.2026)
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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