Was ist eine Ausgleichsfläche? Definition und Zweck 2026
Was eine Ausgleichsfläche ist, warum es sie gibt, wie sie sich von einer Ersatzfläche und einer Kompensationsfläche unterscheidet.

Das Wichtigste in Kürze
Eine Ausgleichsfläche ist eine Fläche, auf der ein Eingriff in Natur oder Landschaft gleichartig und im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Eingriff kompensiert wird. Rechtsgrundlage: § 15 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz. [1]
Der Oberbegriff für Ausgleichs- und Ersatzflächen ist die Kompensationsfläche. In der Alltagssprache wird "Ausgleichsfläche" häufig synonym für beides verwendet.
Ausgleichsflächen entstehen aus einer gesetzlichen Verpflichtung: Wer erheblich in Natur eingreift, muss ausgleichen. Der Vorhabenträger sucht dafür geeignete Flächen und trägt die Kosten. [2]
Die Bindung ist in der Regel dauerhaft. Sicherung erfolgt über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch, eine Baulast oder eine Festsetzung im Bebauungsplan. Ein späterer Rückbau ist rechtlich sehr eng begrenzt.
Als Flächeneigentümer können Sie eine Ausgleichsfläche anbieten. Details in Ausgleichsfläche verpachten und anbieten: Ablauf und Vergütung.
Definition
Eine Ausgleichsfläche ist eine Fläche, auf der die durch einen Eingriff beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild gleichartig wiederhergestellt werden. Sie ist damit ein Instrument der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz.
Der zentrale Rechtssatz steht in § 15 Absatz 2 BNatSchG:
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. [1]
Das Wort "gleichartig" ist entscheidend. Eine Ausgleichsfläche muss den Charakter der beeinträchtigten Landschaft möglichst genau nachbilden. Wird eine Streuobstwiese versiegelt, ist eine neue Streuobstwiese eine passende Ausgleichsmaßnahme. Ein Feuchtbiotop dagegen nicht, obwohl es dieselbe Fläche in Anspruch nimmt.
Warum Ausgleichsflächen gebraucht werden
Jeder erhebliche Eingriff in Natur und Landschaft löst eine Kompensationspflicht aus. Das gilt für:
Baugebiete und Neubauten auf bisher unversiegelten Flächen
Windkraftanlagen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Straßen und Verkehrswege
Grundwasserabsenkungen durch Bau- oder Tagebautätigkeit
Rechtsgrundlage: §§ 13 bis 19 Bundesnaturschutzgesetz. Der Verursacher des Eingriffs muss die Kompensationsmaßnahmen finanzieren und rechtlich sichern. [2]
Diese Verpflichtung erzeugt eine dauerhafte Nachfrage nach geeigneten Flächen. Genau daraus entsteht ein Markt, an dem Flächeneigentümer teilhaben können.
Ausgleich, Ersatz, Kompensation: die drei Begriffe
Die Unterscheidung ist rechtlich präzise und in der Praxis oft verwischt.
Ausgleichsmaßnahme
Stellt die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts gleichartig wieder her. Räumlich-funktionaler Zusammenhang zum Eingriff. Priorität in der Kaskade der Eingriffsregelung. [3]
Ersatzmaßnahme
Stellt die Funktionen gleichwertig, aber nicht zwingend gleichartig, im betroffenen Naturraum wieder her. Kommt zum Zug, wenn Ausgleich nicht möglich ist. Nutzt die Naturräume dritter Ordnung nach der Systematik von Meynen-Schmithüsen als Bezugsgröße.
Kompensationsmaßnahme
Ist der Oberbegriff für beides. Wird auch in Ländergesetzen und Landesverordnungen häufig als Sammelbegriff verwendet. Näheres in Kompensationsfläche: Begriff, Abgrenzung, Praxis.
Im Alltagssprachgebrauch werden alle drei Begriffe häufig synonym verwendet. Wer nach "Ausgleichsfläche" sucht, meint in der Regel jede Art von Kompensationsfläche. Fachrechtlich sollten die Begriffe aber getrennt werden.
Ein Beispiel
Beispielhafte Situation:
Eine Gemeinde weist ein neues Baugebiet von 3 Hektar aus. Dabei werden 1,2 Hektar bisher extensiv genutzte Wiese versiegelt, sowie 0,4 Hektar Feldgehölz gerodet.
Vermeidungsschritt: Die Gemeinde prüft, ob das Baugebiet an anderer Stelle möglich wäre. Ergebnis: keine geeigneten Alternativen im Gemeindegebiet.
Minimierungsschritt: Die versiegelte Fläche wird durch geänderte Straßenführung um 0,2 Hektar reduziert.
Ausgleich: Auf einer 1,5 Hektar großen Fläche in 800 Meter Entfernung wird eine neue Extensivwiese mit Feldgehölzen angelegt. Das entspricht der gleichartigen Wiederherstellung der beeinträchtigten Biotope.
Sicherung: Die Ausgleichsfläche wird über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Naturschutzbehörde im Grundbuch eingetragen.
Bewertung: Die Aufwertungsdifferenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand wird nach dem Bewertungsverfahren des jeweiligen Landes in Ökopunkten oder Werteinheiten quantifiziert.
Welche Flächen kommen in Frage?
Nicht jede Fläche eignet sich als Ausgleichsfläche. Die Naturschutzbehörden bevorzugen:
Flächen mit geringem oder mittlerem Ausgangswert, die deutlich aufgewertet werden können
Grenzertragsstandorte, feuchte Senken, Hanglagen, Waldränder
Flächen im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Eingriff (bei Ausgleich) oder im selben Naturraum (bei Ersatz)
Flächen, die eine dauerhafte Pflege gewährleisten können
Für Flächeneigentümer bedeutet das: schwache Standorte, die für Freiflächen-Photovoltaik oder Batteriespeicher nicht geeignet sind, können für Ausgleichsflächen sehr interessant sein. Details im Leitfaden Ausgleichsflächen für Flächeneigentümer.
Dauerhaftigkeit der Bindung
Eine Ausgleichsfläche ist in der Regel dauerhaft dem Naturschutz gewidmet. Rechtliche Sicherung erfolgt über:
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 BGB zugunsten der Naturschutzbehörde
Baulast (in Niedersachsen als Standardweg)
Festsetzung im Bebauungsplan nach § 9 Absatz 1 Nummer 20 BauGB
Die Sicherung überträgt sich beim Verkauf des Grundstücks automatisch auf den neuen Eigentümer. Ein späterer Rückbau ist rechtlich sehr eng begrenzt und in der Praxis kaum durchsetzbar.
Das ist ein fundamentaler Unterschied zu einem Pachtvertrag über 20 bis 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung, wie er bei Photovoltaik oder Batteriespeichern üblich ist. Wer eine Fläche als Ausgleichsfläche einbringt, entzieht sie der bisherigen Nutzung auf unabsehbare Zeit.
Was auf einer Ausgleichsfläche erlaubt ist
Die zulässige Nutzung ergibt sich aus dem Pflege- und Entwicklungskonzept, das mit der Anerkennung festgelegt wird. Extensive Mahd, extensive Beweidung und schonende Landschaftspflege sind in der Regel möglich, wenn sie das Naturschutzziel nicht gefährden. Ein Neubau ist ausgeschlossen. Details in Was ist auf einer Ausgleichsfläche erlaubt: Nutzung und Pflege.
Was Ausgleichsfläche nicht ist
Um Missverständnisse zu vermeiden, ein paar häufige Verwechslungen:
Ausgleichsfläche ist keine Agrarumweltmaßnahme. Agrarumweltmaßnahmen laufen über das Landwirtschaftsministerium, sind freiwillig, befristet und mit Zahlungen aus der zweiten Säule der GAP verbunden
Ausgleichsfläche ist kein Vertragsnaturschutz. Vertragsnaturschutz ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Landwirt und Naturschutzverwaltung mit befristeter Laufzeit
Ausgleichsfläche ist kein Ökokonto. Das Ökokonto ist ein Verzeichnisinstrument, das vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen bilanziert. Eine Ausgleichsfläche kann in ein Ökokonto eingebracht werden, muss es aber nicht
Ausgleichsfläche ist keine Ausgleichsleistung nach BNatSchG-Ersatzzahlung. Die Ersatzzahlung tritt nur in Geld ein, wenn Ausgleich und Ersatz nicht möglich sind
Details zum Ökokonto: Ökokonto einfach erklärt.
FAQ
Ist Ausgleichsfläche dasselbe wie Kompensationsfläche?
Fachrechtlich nein. Kompensationsfläche ist der Oberbegriff und umfasst Ausgleichs- und Ersatzflächen. In der Alltagssprache wird "Ausgleichsfläche" häufig synonym für beides verwendet.
Wer entscheidet, ob eine Fläche als Ausgleichsfläche anerkannt wird?
Die zuständige Naturschutzbehörde, in der Regel die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Sie prüft die Eignung der Fläche, die geplanten Maßnahmen und die Sicherung.
Wie lange ist eine Fläche als Ausgleichsfläche gebunden?
In der Regel dauerhaft. Die Sicherung im Grundbuch oder über eine Baulast bleibt bestehen, auch wenn die Fläche verkauft wird. Eine Aufhebung ist rechtlich eng begrenzt und in der Praxis selten.
Was passiert, wenn ich meine Fläche als Ausgleichsfläche anbiete?
Ein Vorhabenträger oder eine Flächenagentur prüft die Eignung, verhandelt mit Ihnen über eine einmalige oder laufende Vergütung, klärt die naturschutzrechtliche Anerkennung und lässt die Sicherung im Grundbuch eintragen. Details in Ausgleichsfläche verpachten und anbieten.
Bekomme ich weiterhin Direktzahlungen aus der GAP?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Fläche, die dauerhaft dem Naturschutz gewidmet ist und keine landwirtschaftliche Tätigkeit mehr aufweist, ist in der Regel nicht mehr GAP-beihilfefähig. Eine Fläche mit extensiver landwirtschaftlicher Pflege (z. B. Beweidung, Mahd) kann beihilfefähig bleiben. Prüfung durch die zuständige Zahlstelle.
Was ist der Unterschied zu einer Ökokonto-Fläche?
Eine Ausgleichsfläche kann als Ökokonto-Fläche geführt werden, wenn sie vor einem Eingriff angelegt und im Ökokonto gutgeschrieben wird. Die Ausgleichsmaßnahme ist der Inhalt, das Ökokonto ist das Verzeichnisinstrument.
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Quellen
[1] § 15 BNatSchG (Verursacherpflichten), Absatz 2 (Ausgleichsdefinition), gesetze-im-internet.de
[2] §§ 13 bis 19 BNatSchG (Eingriffsregelung); Bundesamt für Naturschutz: Eingriffsregelung (bfn.de)
[3] § 15 BNatSchG Absatz 2 und 3 (Kaskade Ausgleich, Ersatz); BfN: Ausgleich und Ersatz (bfn.de)
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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