Ausgleichsfläche berechnen: Faktoren und Verfahren 2026
Wie Ausgleichsflächen berechnet werden. Landesspezifische Bewertungsverfahren, Beispiele, Faustregeln für Windkraft, Solar und Bauvorhaben.

Das Wichtigste in Kürze
Die Berechnung folgt in allen Ländern einem Biotopwertverfahren. Grundprinzip: Aufwertungsdifferenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche wird in Wertpunkten oder Ökopunkten quantifiziert.
Die Verfahren unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Ein Bayern-Gutachten passt nicht in Niedersachsen. Details im Vergleich der Ökokonto-Verordnungen.
Für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik existieren häufig eigene Bewertungsleitfäden (z. B. HzE Vertikalstrukturen in MV, Vollzugshinweise BayKompV 12/2024).
Bundesweit einheitlich verbindliche Berechnungsformeln gibt es nicht. Nur für Vorhaben in Bundesverwaltung gilt die BKompV mit standardisierten Methoden. [1]
Faustregeln sind Anhaltspunkte, ersetzen aber nicht die Bewertung durch die Untere Naturschutzbehörde oder ein Fachbüro.
Grundprinzip: Aufwertungsdifferenz
Jede Berechnung folgt dem gleichen Schema:
Ausgangszustand kartieren und bewerten (Biotoptypen, Boden, Wasser, Arten)
Zielzustand definieren und bewerten
Differenz ergibt die anrechenbaren Wertpunkte
Umrechnung in Ökopunkte nach Landesregel
Beispiel: Wenn Intensivgrünland mit 8 Wertpunkten pro Quadratmeter zu artenreichem Extensivgrünland mit 22 Wertpunkten aufgewertet wird, ergibt das eine Aufwertungsdifferenz von 14 Punkten pro Quadratmeter. Bei 1 Hektar (10.000 Quadratmeter) sind das 140.000 Ökopunkte.
Landesspezifische Verfahren
Alle 16 Bundesländer arbeiten mit Biotopwertverfahren, aber mit unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen:
Baden-Württemberg: LUBW-Feinmodul zur Anlage 2 ÖKVO, mit Bewertung Biotop plus Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten
Bayern: Formel K = A × WP × F (Fläche × Wertpunkte × Faktoren) nach BayKompV, Wertstufen 1 bis 15
Nordrhein-Westfalen: Numerische Bewertung Biotoptypen nach LANUK-Arbeitsblatt 61 (Stand 09/2023)
Hessen: Wertpunkte pro Quadratmeter nach Anlage KV Hessen, 0,35 Euro pro WP Bemessungsgröße
Schleswig-Holstein: 1 Ökopunkt = 1 Quadratmeter nach Anlage 1 ÖkokontoVO SH, mit Zuschlägen 5 bis 100 Prozent
Niedersachsen: Osnabrücker Kompensationsmodell (Neufassung 2025) oder Niedersächsischer Städtetag-Modell
Mecklenburg-Vorpommern: HzE M-V (Neufassung 2018) mit gesonderter HzE Vertikalstrukturen für Windkraft
Sachsen: Handlungsempfehlung Sachsen mit Biotopwertliste (Fassung 2009 oder 2017)
Sachsen-Anhalt: Bewertungsmodell LSA (RdErl. 16.11.2004)
Thüringen: Bilanzierungsmodell (TMLNU 2005)
Details im Vergleich der Bundesländer und in Ökopunkte: Bewertung und Biotopwertverfahren.
Beispiele nach Vorhabenart
Windkraftanlage
Der Kompensationsbedarf für eine einzelne Windkraftanlage variiert stark:
Fläche des Anlagenstandorts (Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung)
Rotorüberschlag (Bewertung nach HzE Vertikalstrukturen in MV, ähnlichen Leitfäden in anderen Ländern)
Bodeneingriffe durch Kabelverlegung
Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, ggf. gesonderte CEF-Maßnahmen)
Grobe Größenordnung: 3 bis 6 Hektar Kompensationsfläche pro Windkraftanlage, stark abhängig vom Standort und der Landesbewertung. Konkrete Berechnung durch Umweltverträglichkeitsstudie im Genehmigungsverfahren.
Freiflächen-Photovoltaikanlage
Versiegelungsanteil (Fundamente, Zaun, Wechselrichterhäuser): meist 1 bis 3 Prozent der Modulfläche
Bodenveränderung im Modulbereich (Beschattung, veränderter Wasserhaushalt)
Artenschutz je nach Standort
Grobe Größenordnung: 10 bis 30 Prozent der Modulfläche als Kompensation, abhängig vom Ausgangszustand und Landesbewertung.
Baugebiet
Kompensationsbedarf richtet sich nach:
Versiegelter Fläche
Verlorenen Biotopen
Verlorenen Bodenfunktionen
Landschaftsbildbeeinträchtigung
Grobe Größenordnung: 30 bis 70 Prozent der Neuversiegelung als Kompensationsfläche (stark schwankend).
Straßenneubau
Trassenfläche mit Versiegelung
Straßenrandbiotope
Zerschneidungswirkung (v. a. für Wildtiere)
Grundwasserabsenkung
Grobe Größenordnung: 20 bis 40 Prozent der Trassenfläche zusätzlich als Kompensation.
Alle Zahlen sind Anhaltspunkte, keine belastbaren Berechnungen. Details in Ausgleichsfläche für Bauvorhaben: Bedarf und Beschaffung.
Bundeskompensationsverordnung (BKompV)
Für Vorhaben in Bundesverwaltung (Autobahnen, Bundeswasserstraßen, Höchstspannungsleitungen, Offshore-Wind, Bundeseisenbahn, militärische Vorhaben) gilt die BKompV mit standardisierten Bewertungsanlagen. [1] Für alle anderen Vorhaben (kommunale Bauleitplanung, Windenergie an Land, Freiflächen-Photovoltaik, private Bauvorhaben) gilt Landesrecht.
Was Sie tun sollten
Wenn Sie einen Eingriff planen:
Bewertungsverfahren des Landes klären
Fachbüro mit UVS-/LBP-Erfahrung beauftragen
Frühzeitigen Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde
Kompensationsbedarf ermitteln lassen und Beschaffung parallel starten
Wenn Sie eine Fläche einbringen wollen:
Ausgangskartierung durch Fachbüro
Aufwertungspotenzial abschätzen
Vorprüfung bei der Unteren Naturschutzbehörde
Ökokonto anlegen oder direkt mit Käufer verhandeln
Details in Ökokonto anlegen.
FAQ
Kann ich Ökopunkte selbst berechnen?
Grobe Schätzungen mit den Landes-Biotopwertlisten sind möglich. Die verbindliche Berechnung erfolgt aber immer durch die Naturschutzbehörde oder ein anerkanntes Fachbüro.
Gibt es einheitliche Formeln?
Nur für Vorhaben in Bundesverwaltung nach BKompV. Für alle anderen Vorhaben gilt Landesrecht mit eigenen Formeln.
Wie schnell ist eine Berechnung fertig?
Fachbüro-Berechnungen für ein mittleres Vorhaben typischerweise 4 bis 8 Wochen, abhängig von Kartiersaison und Datenlage.
Was kostet eine Berechnung?
Mehrere tausend Euro für kleine Vorhaben bis hin zu sechsstelligen Beträgen für Windparks. Kalkulieren Sie mit 1 bis 3 Prozent der Baukosten für Umweltplanung inklusive Kompensation.
Werden Ökopunkte verzinst?
In einigen Ländern ja (Hessen 4 Prozent pro Jahr, Hamburg 3 Prozent). Details in Ökokonto einfach erklärt.
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Quellen
[1] Bundeskompensationsverordnung (BKompV) vom 14.05.2020, BGBl. I 2020 Nr. 25 S. 1088; zuletzt geändert 22.12.2025
[2] Landesverfahren: LUBW Feinmodul (BW), BayKompV (BY), LANUK Arbeitsblatt 61 (NW), Anlage KV Hessen, Anlage 1 ÖkokontoVO SH, HzE M-V, Osnabrücker Kompensationsmodell 2025 (NI)
[3] Bayerisches Ministerialblatt 2025 Nr. 4: Vollzugshinweise BayKompV, Anwendung Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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