Ausgleichsflächen Schleswig-Holstein 2026
Ökokonto in Schleswig-Holstein: ÖkokontoVO vom 28.03.2017, 1 Ökopunkt = 1 Quadratmeter, Kompensationskataster öffentlich, Ausgleichsagentur SH.

Das Wichtigste in Kürze
Schleswig-Holstein regelt Ökokonto und Kompensationsverzeichnis über die Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung (ÖkokontoVO) vom 28. März 2017, veröffentlicht im GVOBl. Schl.-H. 2017 Nr. 6 S. 223, in Kraft seit 28. April 2017. [1]
Bewertet wird nach einem landeseigenen Verfahren mit Anlage 1 der ÖkokontoVO: 1 Ökopunkt entspricht rechnerisch 1 Quadratmeter Kompensation. Basiswerte, Zuschläge und Anrechnungsfaktoren sind in der Anlage tabelliert. [2]
Die Untere Naturschutzbehörde (uNB) des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt erkennt Ökokonto-Flächen an. Das landesweite Kompensationskataster führt das Landesamt für Umwelt (LfU), früher LLUR. Öffentlicher Zugang über das Umweltportal Schleswig-Holstein. [3]
Die zentrale Landesakteurin ist die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein mit rund 33.000 Hektar Landbesitz. Ihre Tochter, die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH mit Sitz Molfsee, betreibt eine wachsende Zahl an Ökokonten. [4]
Aktuell 2026 im Aufbau: Waldumwandlungs-Projekte (Februar 2026), Wiedervernässung Grotmoor 38 Hektar (August 2026).
Rechtsgrundlage
Zentrale Landesrechtsquelle ist die Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (ÖkokontoVO) vom 28. März 2017. Sie ersetzte die frühere ÖkokontoVO von 2008 und wird durch die Vollzugshilfe des Umweltministeriums vom 20. Dezember 2017 ergänzt. [1]
Eine Neufassung 2024 bis 2026 ist nicht belegt.
Bewertungsmethode
Die Bewertung folgt einem landeseigenen Verfahren nach Anlage 1 der ÖkokontoVO SH. Kernprinzip: 1 Ökopunkt entspricht rechnerisch 1 Quadratmeter Kompensation. [2]
Beispiele aus der Landwirtschaftskammer SH:
1 Hektar Acker zu Buchenwald = 10.000 Ökopunkte
1 Hektar Intensivgrünland zu artenreichem Dauergrünland = 8.000 Ökopunkte
Zuschläge für zusätzliche naturschutzfachliche Wirkungen:
Artenschutz: 5 bis 70 Prozent
Biotopwert: 50 Prozent
Lage in Schutzgebiet oder Biotopverbund: 15 Prozent
Gewässerstreifen: bis 100 Prozent
Kein Osnabrücker Modell, wie es in Niedersachsen verbreitet ist.
Zuständige Stelle
Anerkennung und Führung der Ökokonten: Untere Naturschutzbehörden (uNB) der Kreise und kreisfreien Städte
Landesweites Kompensationskataster: Landesamt für Umwelt (LfU), Dezernat 55 (früher LLUR)
Oberste Naturschutzbehörde: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Zentrale Flächenagentur: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee; 100-prozentige Tochter der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein; Mitglied im Bundesverband der Flächenagenturen Deutschlands (BFAD) [4]
Räumliche Übertragbarkeit
Bezugsrahmen ist der Naturraum. Der Kreis Schleswig-Flensburg führt aus, dass die Unteren Naturschutzbehörden für Vorhabenträger Listen "für den entsprechenden Naturraum" bereitstellen.
Eine exakte Legaldefinition der Übertragbarkeitsschwelle ist im geprüften Textausschnitt der ÖkokontoVO nicht belegt. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die uNB.
Öffentliches Kompensationsverzeichnis
Das Kompensationskataster SH ist über das Umweltportal Schleswig-Holstein öffentlich einsehbar. Zugriff über umweltportal.schleswig-holstein.de mit interaktiver Karte und WFS- sowie WMS-Diensten (umweltgeodienste.schleswig-holstein.de), Lizenz CC BY 4.0. Datenqualität variiert nach Kreis; quartalsweise Fortschreibung durch das LfU auf Basis der uNB-Meldungen. [3]
Landesspezifische Besonderheiten
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hält rund 33.000 Hektar und damit gut 2 Prozent der Landesfläche. Sie ist der zentrale Rückhalt der Ausgleichsagentur SH GmbH. [4]
Aktuelle Projekte 2026: Waldumwandlung (25. Februar 2026), Wiedervernässung Grotmoor 38 Hektar (3. August 2026)
Rechnerische Klarheit: die 1:1-Regel (1 Ökopunkt = 1 Quadratmeter) ist bundesweit ein besonders transparenter Ansatz
Windkraft-Land: SH hat hohe Nachfrage nach Kompensationsflächen aus Windenergie-Genehmigungen
Weitere Regelungen und Verweise
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Schleswig-Holstein nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie an Land und Freiflächen-Photovoltaik gilt die ÖkokontoVO SH. Details im Vergleich der Bundesländer: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer im Überblick.
Schleswig-Holstein hatte 2025 den mengenmäßig größten Freiflächen-PV-Zubau in Deutschland. Regelungen im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Schleswig-Holstein.
Sie besitzen eine Fläche
Die 1:1-Rechnung (1 Ökopunkt = 1 Quadratmeter) macht die ÖkokontoVO SH besonders transparent. Wenn Ihre Fläche für Windenergie oder Photovoltaik zu klein oder zu weit vom Netz entfernt liegt, kann ein Ökokonto eine belastbare Alternative sein. Die Bindung ist in der Regel dauerhaft im Grundbuch abgesichert.
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Quellen
[1] Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung SH vom 28.03.2017, GVOBl. Schl.-H. 2017 Nr. 6 S. 223 (gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de)
[2] Anlage 1 ÖkokontoVO SH: Bewertungsverfahren; Landwirtschaftskammer SH: Bewertung eines Ökokontos (lksh.de)
[3] LfU Schleswig-Holstein: Kompensationskataster SH über Umweltportal Schleswig-Holstein (umweltportal.schleswig-holstein.de); quartalsweise Fortschreibung
[4] Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH, Molfsee (ausgleichsagentur.de); Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (stiftungsland.de)
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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