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    Ausgleichsflächen Sachsen 2026

    Ökokonto in Sachsen: SächsÖKoVO seit 2008, Handlungsempfehlung Bewertung, SIB einzige Landesagentur mit schuldbefreiender Wirkung.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 5 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Sachsen 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Sachsen regelt Ökokonto und Kompensation über die Sächsische Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) vom 2. Juli 2008, veröffentlicht im SächsGVBl. 2008 Nr. 11 S. 498, in Kraft seit 1. August 2008. [1]

    • Bewertet wird nach der "Sächsischen Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen" des SMEKUL/SMUL (Fassung 2009, überarbeitet HAE2017 in einigen Landkreisen). Enthält die Biotopwertliste Sachsen (LfUG 2004). [2]

    • Bundesweit einzigartig: Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) mit Zentralem Flächenmanagement (ZFM) ist die einzige vom SMEKUL anerkannte Sächsische Ökoflächenagentur mit schuldbefreiender Übernahme der Kompensationspflicht (§ 10 Absatz 2 SächsNatSchG). [3]

    • Landesweites Kompensationsflächenkataster: KoKa-Nat beim LfULG, technische Umsetzung durch die LISt Gesellschaft. Metadaten und Kartendienst öffentlich einsehbar über Geoportal Sachsen und LUIS. Parzellenscharfe Auskunft nur über die Unteren Naturschutzbehörden.

    • Vollzug durch die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle: Sächsische Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) vom 2. Juli 2008, SächsGVBl. 2008 Nr. 11 S. 498, in Kraft seit 1. August 2008. Auf REVOSax werden keine späteren Änderungen ausgewiesen. [1]

    Ermächtigungsgrundlage: § 9a Absatz 2 und § 9b Absatz 2 SächsNatSchG a. F. Heute maßgeblich: Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 2013, insbesondere § 10 zu Zulässigkeit und Kompensation von Eingriffen (zu § 15 BNatSchG).

    Bewertungsmethode

    Sächsische Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (Fassung 2009). Ergänzt durch eine Überarbeitung 2017 (HAE2017), die über die UNB des Landkreises Mittelsachsen dokumentiert ist.

    Enthält die Biotopwertliste Sachsen (Grundlage: LfUG 2004). Ob die HAE2017 formell als aktuelle Landesfassung gilt, ist nicht abschließend belegt. Auf natur.sachsen.de wird noch auf die Fassung 2009 verlinkt.

    Zuständige Stelle

    • SMEKUL (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft): Referat 57 zur fachlichen Steuerung von Eingriffsregelung und Ökokonto

    • LfULG (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie): Fachliches und Datenhaltung über KoKa-Nat, technische Umsetzung durch die LISt GmbH

    • Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte: Vollzug, Genehmigung Ökokonto-Maßnahmen, Gutschrift Ökopunkte

    • SIB mit ZFM: einzige anerkannte Landesagentur mit schuldbefreiender Wirkung [3]

    Räumliche Übertragbarkeit

    Die SächsÖKoVO enthält keine expliziten Naturraum- oder Landkreis-Grenzen. Der räumlich-funktionale Zusammenhang folgt § 15 BNatSchG in Verbindung mit § 10 SächsNatSchG und wird über die Handlungsempfehlung konkretisiert.

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    Kompensationsflächenkataster Sachsen (KoKa-Nat), geführt vom LfULG. Metadaten und Kartendienst öffentlich über Geoportal Sachsen und LUIS-Portal (luis.sachsen.de). Parzellenscharfe Auskunft nur über die UNB des jeweiligen Landkreises.

    Landesspezifische Besonderheiten

    • SIB als Ökoflächenagentur ist bundesweit einzigartig. Er übernimmt die Kompensationspflicht schuldbefreiend. Wer in Sachsen Ökopunkte kauft, hat mit der Zahlung seine Kompensationspflicht rechtlich erfüllt (§ 10 Absatz 2 SächsNatSchG). [3]

    • Angebote SIB: veröffentlicht unter immobilien.sachsen.de/oekokonto-angebote.html

    • Braunkohle-Konversionsflächen im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier sind besonders relevant für großflächige Kompensationsmaßnahmen

    • Antragstellung seit 01.05.2025 über ELiA Online möglich

    Konkrete Kennzahlen (Ökopunkte-Bestand, Hektar, Marktvolumen, Preise 2024-2026) sind nicht belegt.

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Sachsen nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie und Freiflächen-PV gilt die SächsÖKoVO. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.

    Sachsen hat 2024 den größten Solarpark Europas eingeweiht (Witznitz II, 605 MW). Regelungen zum Freiflächen-PV-Ausbau im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Sachsen.

    Sie besitzen eine Fläche

    In Sachsen sind Ökokonto-Flächen häufig über die SMEKUL-Anerkennung und die Vermittlung durch den SIB abgewickelt. Für private Eigentümer ist der Direktkontakt zum SIB oder zu einer Unteren Naturschutzbehörde der übliche Weg. Die Bindung ist wie in anderen Ländern dauerhaft.

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    Für Vorhabenträger in Sachsen ist der SIB der zentrale Ansprechpartner. Die schuldbefreiende Wirkung des SIB-Ökokontos bietet maximale Rechtssicherheit.

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    Quellen

    [1] SächsÖKoVO vom 02.07.2008, SächsGVBl. 2008 Nr. 11 S. 498 (REVOSax); SächsNatSchG in der Fassung 06.06.2013

    [2] SMEKUL/SMUL: Sächsische Handlungsempfehlung 2009 (Handlungsempfehlung_170709.pdf); HAE2017 (Landkreis Mittelsachsen); Biotopwertliste Sachsen (LfUG 2004)

    [3] § 10 Absatz 2 SächsNatSchG (SIB als Ökoflächenagentur mit schuldbefreiender Wirkung); ZFM Sachsen (zfm.sachsen.de); immobilien.sachsen.de/oekokonto-angebote

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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