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    Ausgleichsflächen Sachsen-Anhalt 2026

    Ökokonto in Sachsen-Anhalt: ÖkoVO LSA seit 2005, Bewertungsmodell RdErl. 2004, EKIS-Viewer über LAU, keine landeseigene Flächenagentur.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 5 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Sachsen-Anhalt 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Sachsen-Anhalt regelt Ökokonto und Kompensation über die Ökokonto-Verordnung LSA (ÖkoVO LSA) vom 21. Januar 2005 (GVBl. LSA 2005 S. 24), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Januar 2015 (GVBl. LSA S. 21). [1]

    • Bewertet wird nach dem "Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt" (Gem. RdErl. des MLU vom 16. November 2004, MBl. LSA Nr. 53 vom 27.12.2004 S. 685; zuletzt geändert 12.03.2009). Biotopwertverfahren mit bis zu 30 Wertstufen. [2]

    • Rechtsgrundlage: § 9 NatSchG LSA (Ökokonto) in Verbindung mit § 7 NatSchG LSA (Kompensationsmaßnahmen), abweichend zu §§ 15, 16 BNatSchG.

    • Öffentlicher Ökokonto-Viewer über sachsen-anhalt.geolock.de bzw. ekis.geolock.de, betrieben vom Landesamt für Umweltschutz (LAU). Vollzugang für Behörden.

    • Keine landeseigene Flächenagentur belegt; Kompensationsverzeichnis EKIS zentral vom LAU gepflegt.

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle: Ökokonto-Verordnung LSA (ÖkoVO LSA) vom 21. Januar 2005 (GVBl. LSA 2005 S. 24), geändert 15. Juni 2011 (GVBl. LSA S. 609) und 15. Januar 2015 (GVBl. LSA S. 21). [1]

    Rechtsgrundlage: § 9 NatSchG LSA (Ökokonto) in Verbindung mit § 7 NatSchG LSA (Kompensationsmaßnahmen). Diese Vorschriften enthalten Abweichungen zu §§ 15, 16 BNatSchG im Sinne der Öffnungsklausel.

    Bewertungsmethode

    Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt, "Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt" (Gem. RdErl. MLU vom 16.11.2004, MBl. LSA Nr. 53 vom 27.12.2004 S. 685). Zuletzt geändert 24.11.2006 (MBl. LSA S. 743) und 12.03.2009 (MBl. LSA S. 250). [2]

    Biotopwertverfahren mit bis zu 30 Wertstufen. Kartierung nach der landesweiten Biotoptypen-Kartieranleitung LSA. Aufwertungsdifferenz (Wert nach minus Wert vor Maßnahme) wird als Ökopunkte gutgeschrieben.

    Zuständige Stelle

    • Oberste Naturschutzbehörde: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU)

    • Landesamt für Umweltschutz (LAU): Führung des zentralen landesweiten Kompensations- und Ökokontoverzeichnisses EKIS

    • Untere Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise und kreisfreien Städte: Antrag, Anerkennung und Buchung nach § 2 ÖkoVO LSA

    Räumliche Übertragbarkeit

    Weder die ÖkoVO LSA noch § 9 NatSchG LSA definieren eine strikte Grenze auf Naturraum oder Landkreis. Die Maßnahmen sollen zu Maßnahmen- und Flächenpools gebündelt werden und müssen den funktional-räumlichen Bezug zum Eingriff nach § 15 BNatSchG wahren.

    Konkrete Radius- oder Naturraumbindungen sind in den ausgewerteten Quellen nicht belegt.

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    Öffentlicher Ökokonto-Viewer des Kompensationsverzeichnisses Sachsen-Anhalt unter sachsen-anhalt.geolock.de (bzw. ekis.geolock.de), betrieben vom LAU auf Basis der Software EKIS. WMS und WFS verfügbar. Vollzugang zum Kompensationsverzeichnis ist Behörden vorbehalten.

    Landesspezifische Besonderheiten

    • Alte Rechtsgrundlage (ÖkoVO LSA von 2005, zuletzt 2015) ist bundesweit relativ langlebig

    • Bewertungsmodell mit 30 Wertstufen hat feinere Differenzierung als in manchen anderen Ländern

    • Keine landeseigene Flächenagentur belegt (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern)

    • Mitteldeutsches Revier mit Braunkohle-Konversionsflächen als potenzielle Kompensationsstandorte

    • EKIS-System GeoLock als etablierte technische Plattform

    Novelle 2024-2026 nicht belegt.

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Sachsen-Anhalt nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie und Freiflächen-PV gilt die ÖkoVO LSA. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.

    Sachsen-Anhalt hat einen der stärksten Freiflächen-PV-Zubauten in Deutschland. Details im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Sachsen-Anhalt.

    Sie besitzen eine Fläche

    Für Landwirte in Sachsen-Anhalt ist der Direktkontakt zur Unteren Naturschutzbehörde der übliche Weg. Ohne landeseigene Flächenagentur ist die Vermarktung häufig direkter, aber auch etwas aufwendiger. Ventorio unterstützt bei Erstanalyse und Käuferansprache.

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    Quellen

    [1] ÖkoVO LSA vom 21.01.2005 (GVBl. LSA 2005 S. 24); Änderungen vom 15.06.2011 (GVBl. LSA S. 609) und 15.01.2015 (GVBl. LSA S. 21); § 9 NatSchG LSA (Ökokonto); § 7 NatSchG LSA (Kompensation); MWU LSA

    [2] Bewertungsmodell LSA, RdErl. MLU vom 16.11.2004, MBl. LSA Nr. 53 vom 27.12.2004 S. 685; Richtlinie über Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen (LVwA LSA PDF)

    [3] LAU Sachsen-Anhalt: EKIS-Viewer (sachsen-anhalt.geolock.de bzw. ekis.geolock.de)

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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