Ausgleichsflächen Niedersachsen 2026
Ökokonto in Niedersachsen: § 6 NAGBNatSchG (schließt BKompV aus), Osnabrücker Kompensationsmodell 2025, Baulast statt Grundbuch, NLG Landgesellschaft.

Das Wichtigste in Kürze
Niedersachsen hat bewusst keine umfassende Ökokonto- oder Kompensationsverordnung wie Baden-Württemberg, Bayern oder NRW. Rechtsgrundlage sind § 6 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG (NAGBNatSchG) und die Niedersächsische Kompensationsverzeichnisverordnung (NKompVzVO) vom 1. Februar 2013. [1]
§ 6 Absatz 2 NAGBNatSchG schließt die Anwendung der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) ausdrücklich aus. Das ist ein bundesweit ungewöhnlicher Sonderweg. [1]
Bewertet wird nach mehreren Biotopwert-Modellen. Weit verbreitet: das Osnabrücker Kompensationsmodell in der Neufassung 2025, herausgegeben unter Beteiligung der Landkreise Osnabrück und Cloppenburg. [2]
Sicherung erfolgt in Niedersachsen typischerweise über eine Baulast nach § 81 Niedersächsische Bauordnung, nicht über eine Grundbucheintragung wie in anderen Ländern. [3]
Ein landesweites Online-Kompensationskataster als Teil des "Niedersächsischen Weges" (Vereinbarung Mai 2020) ist in Umsetzung. Der Betrieb soll laut Umweltministerium bis Ende 2026 aufgenommen werden. [4]
Rechtsgrundlage
Anders als die meisten Bundesländer hat Niedersachsen keine eigene Ökokonto-Verordnung erlassen. Massgeblich sind:
§ 6 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) mit den Grundregeln zur Eingriffsregelung und dem Ausschluss der Bundeskompensationsverordnung
Niedersächsische Kompensationsverzeichnisverordnung (NKompVzVO) vom 1. Februar 2013, verkündet in Nds. GVBl. Nr. 3 vom 15.02.2013 S. 42, gestützt auf § 17 Absatz 11 BNatSchG [1]
§ 81 Niedersächsische Bauordnung für die Sicherung über Baulast [3]
Bewertungsmethode
Kein landesweit verbindliches Verfahren. In der Praxis werden mehrere Biotopwert-Modelle parallel genutzt:
Osnabrücker Kompensationsmodell (Neufassung 2025) unter Beteiligung der Landkreise Osnabrück und Cloppenburg, deutlich verbreitet im westlichen Niedersachsen [2]
Arbeitshilfe des Niedersächsischen Städtetags (1996) zur Bauleitplanung, weiterhin als Referenz herangezogen
Ergänzende Arbeitshilfen des NLWKN, insbesondere für produktionsintegrierte Kompensation (PIK)
Die Bewertung erfolgt über Werteinheiten pro Quadratmeter anhand von Biotoptypenlisten mit Wertfaktoren.
Zuständige Stelle
Anerkennung Ökokonto-Maßnahmen und Führung des Kompensationsverzeichnisses: Untere Naturschutzbehörden (uNB) der Landkreise und kreisfreien Städte (§ 1 NKompVzVO)
Landesbetrieb für fachliche Standardisierung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Oberste Naturschutzbehörde: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Flächenagenturen:
- Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG), Sitz Arndtstraße 19, 30167 Hannover; Land Niedersachsen hält ca. 52 Prozent; ca. 270 Beschäftigte; tätig in NI, HB, HH; Geschäftsfeld Kompensationsflächen- und Ökopoolmanagement [5] - Niedersächsische Landesforsten (AöR) bieten Kompensationsdienstleistungen an
Räumliche Übertragbarkeit
Der Ausgleich soll "möglichst, jedoch nicht zwingend" im betroffenen Naturraum erfolgen. Zuordnung typischerweise über BfN-Haupteinheiten (D01 bis D73). Damit gilt Niedersachsen als vergleichsweise flexibel bei der räumlichen Übertragung.
Feste Landkreis- oder Naturraumgrenzen wie in einigen anderen Bundesländern sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Öffentliches Kompensationsverzeichnis
Aktuell dezentral bei den Landkreisen geführt, teils bereits öffentlich als Geoportal einsehbar (z. B. Landkreis Cuxhaven, Landkreis Nienburg/Weser).
Ein landesweites Online-Kompensationskataster als Teil des "Niedersächsischen Weges" (Vereinbarung Mai 2020) ist in Umsetzung und soll laut Umweltministerium bis Ende 2026 online gehen. [4] NLWKN-Übersicht: nlwkn.niedersachsen.de.
Landesspezifische Besonderheiten
Sonderweg BKompV-Ausschluss: Niedersachsen ist das einzige Land, das § 6 Absatz 2 NAGBNatSchG die Anwendung der Bundeskompensationsverordnung ausdrücklich ausschließt [1]
Baulast statt Grundbucheintrag: Sicherung von Kompensationsmaßnahmen über eine Baulast nach § 81 NBauO ist der niedersächsische Standardweg. Andere Länder nutzen typischerweise die beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch [3]
Neufassung Osnabrücker Kompensationsmodell 2025: aktualisierte Bewertungslogik im westlichen Niedersachsen [2]
Landesweites Kataster geplant Ende 2026: aktuell dezentrale Datenhaltung als Übergangslösung
Große Flächenagentur NLG: eine der größten Landgesellschaften im Bundesgebiet mit Kompensations-Geschäftsfeld [5]
Weitere Regelungen und Verweise
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Niedersachsen ausdrücklich nicht, § 6 Absatz 2 NAGBNatSchG. [1] Für alle Vorhaben ist ausschließlich Landesrecht anwendbar. Details im Vergleich der Bundesländer: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer im Überblick.
Niedersachsen hat 2025 den zweitgrößten Freiflächen-PV-Zubau in Deutschland (+424 MW in 12 Monaten). Regelungen im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Niedersachsen.
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Der niedersächsische Sonderweg mit Baulast statt Grundbuch macht die Sicherung praktisch einfacher, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Dauerhaftigkeit der Bindung. Eine Ausgleichsfläche ist keine 20-Jahre-Pacht mit Rückbaupflicht. Für Landwirte im Emsland, in Ostfriesland oder Cuxhaven ist die Nachfrage nach kompensationsfähigen Flächen anhaltend hoch.
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Quellen
[1] § 6 NAGBNatSchG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG); NKompVzVO vom 01.02.2013, Nds. GVBl. Nr. 3 vom 15.02.2013 S. 42 (VORIS)
[2] Osnabrücker Kompensationsmodell 2025 (Landkreis Cloppenburg; lkclp.de)
[3] § 81 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) zur Baulast
[4] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Kompensationskataster und PIK im Rahmen des Niedersächsischen Weges; NLWKN-Übersicht
[5] Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG), Hannover: Kompensationsflächen- und Ökopoolmanagement (nlg.de); Niedersächsische Landesforsten (AöR): Kompensationsdienstleistungen
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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