StartseiteRatgeberAusgleichsflächen Mecklenburg-Vorpommern 2026
    Ratgeber

    Ausgleichsflächen Mecklenburg-Vorpommern 2026

    Ökokonto in Mecklenburg-Vorpommern: ÖkoKtoVO von 2014, HzE MV Bewertung, LUNG-Kompensationsverzeichnis öffentlich, drei anerkannte Flächenagenturen.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 6 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Mecklenburg-Vorpommern 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Mecklenburg-Vorpommern regelt Ökokonto und Kompensation über die Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) vom 22. Mai 2014, veröffentlicht im GVOBl. M-V Nr. 12 vom 27.06.2014, S. 290. Rechtsgrundlage ist das Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V). [1]

    • Bewertet wird landesweit einheitlich nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern (HzE M-V) in der Neufassung 2018 des LUNG. Für Straßenbau und mastenartige Eingriffe (u. a. Windkraft) existiert eine gesonderte HzE Vertikalstrukturen. [2]

    • Bundesweit einzigartig: drei nebeneinander anerkannte Flächenagenturen. Flächenagentur M-V GmbH (Schwerin), Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH und Landesforst M-V AöR. Alle drei nach § 14 ÖkoKtoVO M-V. [3]

    • Das landesweite Kompensations- und Ökokontoverzeichnis wird seit 1. März 2011 vom LUNG geführt und ist als öffentlicher Kartendienst unter kompensationsflaechen-mv.de einsehbar. [4]

    • Für Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig. Anerkennung der Flächenagenturen erfolgt durch das LUNG, Abteilung 200.

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle ist die Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖkoKtoVO M-V) vom 22. Mai 2014, in Kraft seit 27. Juni 2014. [1] Sie regelt:

    • Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung

    • Handel mit Ökokonto-Maßnahmen

    • Einrichtung von Flächenpools

    • Führung der Verzeichnisse

    • Anerkennung von Flächenagenturen (§ 14 ÖkoKtoVO M-V)

    Rechtsgrundlage im Landesgesetz: Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66).

    Bewertungsmethode

    Die Bewertung folgt den Hinweisen zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern (HzE M-V) in der Neufassung 2018, herausgegeben vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). [2]

    Für spezifische Eingriffsformen liegen ergänzende Verwaltungsvorschriften vor:

    • Straßenbau

    • Vertikalstrukturen wie Windkraftanlagen (HzE Vertikalstrukturen)

    Die detaillierte Werteinheiten-Systematik ist über die HzE M-V dokumentiert.

    Zuständige Stelle

    • Anerkennung Ökokonto-Maßnahmen: Untere Naturschutzbehörden (uNB) der Landkreise und kreisfreien Städte

    • Führung des Kompensations- und Ökokontoverzeichnisses: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)

    • Anerkennung von Flächenagenturen nach § 14 ÖkoKtoVO M-V: LUNG, Abteilung 200

    • Oberste Naturschutzbehörde: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V (LM)

    Räumliche Übertragbarkeit

    Die ÖkoKtoVO M-V verlangt, dass die betroffenen Funktionen des Naturhaushalts im betroffenen Naturraum gleichwertig wiederhergestellt werden. Dokumentiert werden Naturraum, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung und Flurstück.

    Konkrete Distanzregeln (Radius in Kilometern) sind in der Verordnung nicht numerisch definiert. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die Untere Naturschutzbehörde.

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis M-V ist als Web-GIS öffentlich einsehbar unter kompensationsflaechen-mv.de. Betrieben vom LUNG, wird seit 1. März 2011 fortgeschrieben. [4] Metadaten sind zusätzlich im MetaVer-Katalog dokumentiert.

    Landesspezifische Besonderheiten

    • Drei anerkannte Flächenagenturen: bundesweit einmalige Konstellation [3]

    - Flächenagentur M-V GmbH, Sitz Mecklenburgstraße 7, 19053 Schwerin; 100-Prozent-Tochter der Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V; anerkannt 2015 - Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Zentrale Leezen (Lindenallee 2a, 19067 Leezen), Büros in Rostock, Greifswald, Neubrandenburg; anerkannt seit 2015 - Landesforst Mecklenburg-Vorpommern AöR, ebenfalls anerkannt nach § 14 ÖkoKtoVO M-V

    • Windkraft-Land: die HzE Vertikalstrukturen adressiert speziell den Kompensationsbedarf von Windenergie- und mastenartigen Vorhaben, die in M-V eine hohe Marktbedeutung haben

    • Öffentliches Register seit 2011: MV ist eines der Länder mit langjährig etabliertem öffentlichen Zugang

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Mecklenburg-Vorpommern nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie an Land und Freiflächen-Photovoltaik gilt die ÖkoKtoVO M-V. Details im Vergleich der Bundesländer: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer im Überblick.

    Mecklenburg-Vorpommern hat sein Kontingent für Freiflächen-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen im April 2026 von 5.000 auf 10.000 Hektar verdoppelt. Regelungen zum Freiflächen-PV-Ausbau im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern.

    Sie besitzen eine Fläche

    MV hat mit drei anerkannten Flächenagenturen und dem öffentlichen Register kompensationsflaechen-mv.de eine transparente Marktstruktur. Auch hier gilt: Ausgleichsflächen sind in der Regel dauerhaft im Grundbuch abgesichert. Wer eine grenzertragsschwache Fläche oder eine feuchte Senke anbietet, kann von den drei parallel agierenden Agenturen profitieren.

    Fläche kostenlos einschätzen lassen

    Sie suchen Ausgleichsflächen

    Für Vorhabenträger und Planungsbüros vermitteln wir Kompensationsflächen und Ökopunkte im Rahmen der ÖkoKtoVO M-V. Wir arbeiten mit den drei anerkannten Flächenagenturen und binden das öffentliche Kompensationsverzeichnis ein.

    Kompensationsflächen über Ventorio suchen

    Quellen

    [1] Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) vom 22.05.2014, GVOBl. M-V Nr. 12 vom 27.06.2014 S. 290; Naturschutzausführungsgesetz M-V vom 23.02.2010

    [2] LUNG M-V: Hinweise zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern (HzE M-V), Neufassung 2018

    [3] LUNG M-V: Bekanntgabe Flächenagenturen nach § 14 ÖkoKtoVO M-V; Flächenagentur M-V GmbH (fa-mv.de); Landgesellschaft M-V (lgmv.de); Landesforst M-V AöR

    [4] Kompensations- und Ökokontoverzeichnis M-V (kompensationsflaechen-mv.de), betrieben vom LUNG seit 01.03.2011

    Stand: 30. August 2026

    Artikel teilen:
    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

    Alle Artikel von Markus →
    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

    Mehr über Dominik →

    Das könnte Sie auch interessieren

    Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?

    Reichen Sie Ihre Fläche ein und erfahren Sie kostenlos, ob sie für Freiflächen-PV, Agri-PV, BESS oder Windenergie geeignet ist.

    Kostenlos In 5 Minuten DSGVO-konform