Ausgleichsflächen Hamburg 2026
Ökokonto in Hamburg: ÖkokontoVO vom 03.07.2012, 3 Prozent pro Jahr Verzinsung, Kompensationsverzeichnis öffentlich, BUKEA zuständig.

Das Wichtigste in Kürze
Hamburg regelt Ökokonto über die Verordnung über die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto-Verordnung Hamburg) vom 3. Juli 2012 (HmbGVBl. Nr. 30 vom 10.07.2012 S. 294), gestützt auf § 7 HmbBNatSchAG und § 17 Absatz 11 Satz 1 BNatSchG. [1]
Bewertung nach Hamburger Verfahren (Staatsrätemodell/Biotopwertliste Hamburg). Zusätzlich 3 Prozent pro Jahr Verzinsung der eingebuchten Ökokonto-Maßnahmen (§ ÖkokontoVO HH). [1]
Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als oberste Naturschutzbehörde. Untere Naturschutzbehörden: die sieben Bezirksämter.
Öffentliches Kompensationsverzeichnis Hamburg im Transparenzportal (suche.transparenz.hamburg.de) und MetaVer-Katalog. Umfasst Ausgleichsflächen aus Großvorhaben, Bebauungsplänen und Ökokonto-Flächen nach § 16 BNatSchG. [2]
Neuere Ökokonten (z. B. Ohlstedter Feldmark, Pressemitteilung BUKEA 26.06.2023) belegen aktives Marktgeschehen im Stadtstaat.
Rechtsgrundlage
Zentrale Landesrechtsquelle: Verordnung über die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (ÖkokontoVO Hamburg) vom 3. Juli 2012 (HmbGVBl. Nr. 30 vom 10.07.2012 S. 294). Gestützt auf § 7 HmbBNatSchAG und § 17 Absatz 11 Satz 1 BNatSchG. Weiterhin geltendes Landesrecht. [1]
Bewertungsmethode
Bewertung nach Hamburger Verfahren (Staatsrätemodell/Biotopwertliste Hamburg). Zusätzlich 3 Prozent pro Jahr Verzinsung der eingebuchten Ökokonto-Maßnahmen nach ÖkokontoVO HH. Konkrete Punktetabellen: BUKEA-Verwaltungsvorschrift.
Zuständige Stelle
Oberste Naturschutzbehörde: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt für Naturschutz und Grünplanung (hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/fachaemter/amt-fuer-naturschutz-und-gruenplanung-153902)
Untere Naturschutzbehörden: die sieben Bezirksämter
Räumliche Übertragbarkeit
De facto Landesgebiet Hamburg. Naturraumbezug wie in Flächenländern spielt geringere Rolle, weil die Landesfläche kompakt ist.
Öffentliches Kompensationsverzeichnis
Kompensationsverzeichnis Hamburg im Transparenzportal (suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ausgleichsflaechen-gemaess-bundesnaturschutzgesetz-kompensationsverzeichnis-hamburg) und MetaVer. Enthält alle Ausgleichsflächen aus Großvorhaben, Bebauungsplänen und Ökokonto-Flächen nach § 16 BNatSchG und ÖkokontoVO HH. [2]
Landesspezifische Besonderheiten
Stadtstaat mit kompakter Landesfläche (rund 755 km²)
3 Prozent pro Jahr Verzinsung als Anreiz für langfristige Ökokonto-Bevorratung
Öffentliches Register über Transparenzportal als vollintegrierte Lösung
Neuere Projekte 2023: Ökokonto Ohlstedter Feldmark (BUKEA-Pressemitteilung 26.06.2023)
Konkrete Kennzahlen 2024 bis 2026 zu Anzahl Ökokonten und Volumen nicht belegt
Weitere Regelungen und Verweise
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Hamburg nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben gilt die ÖkokontoVO HH. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.
Hamburg als Stadtstaat setzt Photovoltaik überwiegend auf Dachflächen. Details im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Hamburg.
Sie besitzen eine Fläche
Als Grundeigentümer in Hamburg oder im Hamburger Umland sind Konversionsflächen, Grünflächen oder Wald-Ökokonten die realistischen Optionen. Direktkontakt zu BUKEA oder zu einer Naturschutzstiftung.
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Quellen
[1] ÖkokontoVO Hamburg vom 03.07.2012, HmbGVBl. Nr. 30 vom 10.07.2012 S. 294; § 7 HmbBNatSchAG; 3 Prozent Verzinsung pro Jahr
[2] Kompensationsverzeichnis Hamburg im Transparenzportal (suche.transparenz.hamburg.de); MetaVer-Katalog; BUKEA Amt für Naturschutz und Grünplanung
[3] BUKEA-Pressemitteilung "Ökokonto Ohlstedter Feldmark" vom 26.06.2023
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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