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    Ausgleichsflächen Hamburg 2026

    Ökokonto in Hamburg: ÖkokontoVO vom 03.07.2012, 3 Prozent pro Jahr Verzinsung, Kompensationsverzeichnis öffentlich, BUKEA zuständig.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 4 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Hamburg 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Hamburg regelt Ökokonto über die Verordnung über die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto-Verordnung Hamburg) vom 3. Juli 2012 (HmbGVBl. Nr. 30 vom 10.07.2012 S. 294), gestützt auf § 7 HmbBNatSchAG und § 17 Absatz 11 Satz 1 BNatSchG. [1]

    • Bewertung nach Hamburger Verfahren (Staatsrätemodell/Biotopwertliste Hamburg). Zusätzlich 3 Prozent pro Jahr Verzinsung der eingebuchten Ökokonto-Maßnahmen (§ ÖkokontoVO HH). [1]

    • Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als oberste Naturschutzbehörde. Untere Naturschutzbehörden: die sieben Bezirksämter.

    • Öffentliches Kompensationsverzeichnis Hamburg im Transparenzportal (suche.transparenz.hamburg.de) und MetaVer-Katalog. Umfasst Ausgleichsflächen aus Großvorhaben, Bebauungsplänen und Ökokonto-Flächen nach § 16 BNatSchG. [2]

    • Neuere Ökokonten (z. B. Ohlstedter Feldmark, Pressemitteilung BUKEA 26.06.2023) belegen aktives Marktgeschehen im Stadtstaat.

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle: Verordnung über die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (ÖkokontoVO Hamburg) vom 3. Juli 2012 (HmbGVBl. Nr. 30 vom 10.07.2012 S. 294). Gestützt auf § 7 HmbBNatSchAG und § 17 Absatz 11 Satz 1 BNatSchG. Weiterhin geltendes Landesrecht. [1]

    Bewertungsmethode

    Bewertung nach Hamburger Verfahren (Staatsrätemodell/Biotopwertliste Hamburg). Zusätzlich 3 Prozent pro Jahr Verzinsung der eingebuchten Ökokonto-Maßnahmen nach ÖkokontoVO HH. Konkrete Punktetabellen: BUKEA-Verwaltungsvorschrift.

    Zuständige Stelle

    • Oberste Naturschutzbehörde: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt für Naturschutz und Grünplanung (hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/fachaemter/amt-fuer-naturschutz-und-gruenplanung-153902)

    • Untere Naturschutzbehörden: die sieben Bezirksämter

    Räumliche Übertragbarkeit

    De facto Landesgebiet Hamburg. Naturraumbezug wie in Flächenländern spielt geringere Rolle, weil die Landesfläche kompakt ist.

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    Kompensationsverzeichnis Hamburg im Transparenzportal (suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ausgleichsflaechen-gemaess-bundesnaturschutzgesetz-kompensationsverzeichnis-hamburg) und MetaVer. Enthält alle Ausgleichsflächen aus Großvorhaben, Bebauungsplänen und Ökokonto-Flächen nach § 16 BNatSchG und ÖkokontoVO HH. [2]

    Landesspezifische Besonderheiten

    • Stadtstaat mit kompakter Landesfläche (rund 755 km²)

    • 3 Prozent pro Jahr Verzinsung als Anreiz für langfristige Ökokonto-Bevorratung

    • Öffentliches Register über Transparenzportal als vollintegrierte Lösung

    • Neuere Projekte 2023: Ökokonto Ohlstedter Feldmark (BUKEA-Pressemitteilung 26.06.2023)

    • Konkrete Kennzahlen 2024 bis 2026 zu Anzahl Ökokonten und Volumen nicht belegt

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Hamburg nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben gilt die ÖkokontoVO HH. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.

    Hamburg als Stadtstaat setzt Photovoltaik überwiegend auf Dachflächen. Details im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Hamburg.

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    Quellen

    [1] ÖkokontoVO Hamburg vom 03.07.2012, HmbGVBl. Nr. 30 vom 10.07.2012 S. 294; § 7 HmbBNatSchAG; 3 Prozent Verzinsung pro Jahr

    [2] Kompensationsverzeichnis Hamburg im Transparenzportal (suche.transparenz.hamburg.de); MetaVer-Katalog; BUKEA Amt für Naturschutz und Grünplanung

    [3] BUKEA-Pressemitteilung "Ökokonto Ohlstedter Feldmark" vom 26.06.2023

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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