Ausgleichsflächen Bremen 2026
Ökokonto in Bremen: Regelung im BremNatG, keine eigene Ökokonto-VO belegt, öffentliches INSPIRE-Kompensationsverzeichnis seit 1993.

Das Wichtigste in Kürze
Bremen hat keine eigenständige Ökokonto-Verordnung belegt. Rechtsgrundlage: Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG) und die Verzeichnispflicht aus § 17 Absatz 6 BNatSchG in Verbindung mit § 8 Absatz 4 BremNatG. [1]
Bewertung nach bremenspezifischen Vorgaben der Naturschutzbehörde (Biotopwertverfahren). Detailtabellen im Suchmaterial nicht belegt.
Zuständig: Höchste Naturschutzbehörde Bremen (Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, SUKW). Für Stadt Bremerhaven separat: Umweltamt/Magistrat Bremerhaven.
Öffentliches Kompensationsverzeichnis als INSPIRE-konformer Datensatz "Ausgleichsflächen Land Bremen" verfügbar (inspire-geoportal.ec.europa.eu). Erfassung ab 01.05.1993 (Bebauungsplanmaßnahmen). [2]
Als Zwei-Städte-Staat mit sehr geringer Freiflächenverfügbarkeit ist Bremen kein klassischer Kompensationsmarkt. Ökokonto läuft überwiegend über kommunale/städtische Grünflächenkonzepte.
Rechtsgrundlage
Zentrale Landesrechtsquelle: Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG). Verzeichnispflicht aus § 17 Absatz 6 BNatSchG in Verbindung mit § 8 Absatz 4 BremNatG. [1]
Eine eigenständige bremische Ökokonto-Verordnung ist in den ausgewerteten offiziellen Quellen nicht belegt. Regelung erfolgt über BremNatG und Verwaltungsvorgaben.
Bewertungsmethode
Biotopwertverfahren nach bremenspezifischen Vorgaben der Naturschutzbehörde. Spezifische Bewertungstabellen sind in den Suchergebnissen nicht abschließend belegt. Anfragen zu Details über die Höchste Naturschutzbehörde.
Zuständige Stelle
Höchste Naturschutzbehörde Bremen: aktuell Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW; umwelt.bremen.de)
Für Stadt Bremerhaven separat: Umweltamt und Magistrat Bremerhaven
Räumliche Übertragbarkeit
Im Zwei-Städte-Staat de facto begrenzt auf Landesgebiet Bremen (mit den Enklaven Bremen-Stadt und Bremerhaven). Landkreis- oder Naturraumdifferenzierung wie in Flächenländern spielt untergeordnete Rolle.
Öffentliches Kompensationsverzeichnis
INSPIRE-konformer Datensatz "Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen" verfügbar unter inspire-geoportal.ec.europa.eu und metaver.de. Enthält alle im bremischen Kompensationsverzeichnis registrierten Ausgleichsflächen. Erfassung für Bebauungsplanmaßnahmen ab 01.05.1993. [2]
Landesspezifische Besonderheiten
Zwei-Städte-Staat (Bremen und Bremerhaven) mit sehr kleiner Landesfläche
Kein klassischer Ökopunkt-Markt, weil kaum Freiflächen verfügbar
Kompensation überwiegend über kommunale und städtische Grünflächenkonzepte
Flächenpools der Stadtgemeinde ohne landeseigene Flächenagentur
INSPIRE-Verzeichnis seit 1993 als frühes Beispiel für öffentliche Datenhaltung
Konkrete Marktvolumen und Preise nicht belegt.
Weitere Regelungen und Verweise
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Bremen nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben gilt das BremNatG. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.
Bremen als Stadtstaat setzt PV auf Dach mit 50-Prozent-Pflicht ab Sommer 2025. Details im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Bremen.
Sie besitzen eine Fläche
Als Grundeigentümer in Bremen sind Ausgleichsflächen selten die passende Option. Konversions- und Grünflächenprojekte können in Einzelfällen relevant sein. Kontakt zur Höchsten Naturschutzbehörde als erster Schritt.
Fläche kostenlos einschätzen lassen
Sie suchen Ausgleichsflächen
Für Vorhabenträger in Bremen ist die SUKW der zentrale Ansprechpartner. Das INSPIRE-Verzeichnis ermöglicht Vorabrecherche. Bei größerem Bedarf lohnt die Suche im Umland (Niedersachsen), wenn Naturraumbezug erhalten bleibt.
Kompensationsflächen über Ventorio suchen
Quellen
[1] Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG); § 8 Absatz 4 BremNatG in Verbindung mit § 17 Absatz 6 BNatSchG (Verzeichnispflicht)
[2] INSPIRE-Datensatz "Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen" (inspire-geoportal.ec.europa.eu); MetaVer-Katalog; Erfassung ab 01.05.1993
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
Alle Artikel von Markus →
Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
Mehr über Dominik →Das könnte Sie auch interessieren
Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?
Reichen Sie Ihre Fläche ein und erfahren Sie kostenlos, ob sie für Freiflächen-PV, Agri-PV, BESS oder Windenergie geeignet ist.