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    Ausgleichsflächen Bremen 2026

    Ökokonto in Bremen: Regelung im BremNatG, keine eigene Ökokonto-VO belegt, öffentliches INSPIRE-Kompensationsverzeichnis seit 1993.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 4 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Bremen 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bremen hat keine eigenständige Ökokonto-Verordnung belegt. Rechtsgrundlage: Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG) und die Verzeichnispflicht aus § 17 Absatz 6 BNatSchG in Verbindung mit § 8 Absatz 4 BremNatG. [1]

    • Bewertung nach bremenspezifischen Vorgaben der Naturschutzbehörde (Biotopwertverfahren). Detailtabellen im Suchmaterial nicht belegt.

    • Zuständig: Höchste Naturschutzbehörde Bremen (Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, SUKW). Für Stadt Bremerhaven separat: Umweltamt/Magistrat Bremerhaven.

    • Öffentliches Kompensationsverzeichnis als INSPIRE-konformer Datensatz "Ausgleichsflächen Land Bremen" verfügbar (inspire-geoportal.ec.europa.eu). Erfassung ab 01.05.1993 (Bebauungsplanmaßnahmen). [2]

    • Als Zwei-Städte-Staat mit sehr geringer Freiflächenverfügbarkeit ist Bremen kein klassischer Kompensationsmarkt. Ökokonto läuft überwiegend über kommunale/städtische Grünflächenkonzepte.

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle: Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG). Verzeichnispflicht aus § 17 Absatz 6 BNatSchG in Verbindung mit § 8 Absatz 4 BremNatG. [1]

    Eine eigenständige bremische Ökokonto-Verordnung ist in den ausgewerteten offiziellen Quellen nicht belegt. Regelung erfolgt über BremNatG und Verwaltungsvorgaben.

    Bewertungsmethode

    Biotopwertverfahren nach bremenspezifischen Vorgaben der Naturschutzbehörde. Spezifische Bewertungstabellen sind in den Suchergebnissen nicht abschließend belegt. Anfragen zu Details über die Höchste Naturschutzbehörde.

    Zuständige Stelle

    • Höchste Naturschutzbehörde Bremen: aktuell Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW; umwelt.bremen.de)

    • Für Stadt Bremerhaven separat: Umweltamt und Magistrat Bremerhaven

    Räumliche Übertragbarkeit

    Im Zwei-Städte-Staat de facto begrenzt auf Landesgebiet Bremen (mit den Enklaven Bremen-Stadt und Bremerhaven). Landkreis- oder Naturraumdifferenzierung wie in Flächenländern spielt untergeordnete Rolle.

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    INSPIRE-konformer Datensatz "Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen" verfügbar unter inspire-geoportal.ec.europa.eu und metaver.de. Enthält alle im bremischen Kompensationsverzeichnis registrierten Ausgleichsflächen. Erfassung für Bebauungsplanmaßnahmen ab 01.05.1993. [2]

    Landesspezifische Besonderheiten

    • Zwei-Städte-Staat (Bremen und Bremerhaven) mit sehr kleiner Landesfläche

    • Kein klassischer Ökopunkt-Markt, weil kaum Freiflächen verfügbar

    • Kompensation überwiegend über kommunale und städtische Grünflächenkonzepte

    • Flächenpools der Stadtgemeinde ohne landeseigene Flächenagentur

    • INSPIRE-Verzeichnis seit 1993 als frühes Beispiel für öffentliche Datenhaltung

    Konkrete Marktvolumen und Preise nicht belegt.

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Bremen nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben gilt das BremNatG. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.

    Bremen als Stadtstaat setzt PV auf Dach mit 50-Prozent-Pflicht ab Sommer 2025. Details im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Bremen.

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    Als Grundeigentümer in Bremen sind Ausgleichsflächen selten die passende Option. Konversions- und Grünflächenprojekte können in Einzelfällen relevant sein. Kontakt zur Höchsten Naturschutzbehörde als erster Schritt.

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    Für Vorhabenträger in Bremen ist die SUKW der zentrale Ansprechpartner. Das INSPIRE-Verzeichnis ermöglicht Vorabrecherche. Bei größerem Bedarf lohnt die Suche im Umland (Niedersachsen), wenn Naturraumbezug erhalten bleibt.

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    Quellen

    [1] Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG); § 8 Absatz 4 BremNatG in Verbindung mit § 17 Absatz 6 BNatSchG (Verzeichnispflicht)

    [2] INSPIRE-Datensatz "Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen" (inspire-geoportal.ec.europa.eu); MetaVer-Katalog; Erfassung ab 01.05.1993

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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