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    Ausgleichsflächen Brandenburg 2026

    Ökokonto in Brandenburg: § 7 BbgNatSchAG, Flächenpoolverordnung, HVE-Bewertung, EKIS, Flächenagentur Brandenburg.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 5 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Brandenburg 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Brandenburg hat keine eigenständige Ökokonto-Verordnung. Grundlage ist § 7 Absatz 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) vom 21.01.2013, zuletzt geändert am 24. Juli 2025 (GVBl. I/25 Nr. 17). [1]

    • Ergänzend gilt die Flächenpoolverordnung (FPV) vom 24. Februar 2009, zuletzt geändert 22. September 2009. Ersatzzahlungen sind in § 6 BbgNatSchAG geregelt (zweckgebunden an die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg, vorrangig im betroffenen Landkreis).

    • Bewertet wird nach den "Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)" des MLEUV in der Fassung April 2009. Verbal-argumentative und schutzgutbezogene Methodik. Keine landeseinheitlichen Ökopunkte-Tabellen. Für Bodenversiegelung existiert eine quantitative Faktorentabelle (HVE Kapitel 12.5). [2]

    • Kompensationsminderung bei zeitlichem Vorlauf: 1,5 Prozent pro halbem Jahr möglich (nach FPV).

    • Flächenagentur Brandenburg GmbH, Tochter der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg, tätig in allen Naturräumen. Mitglied im BFAD. [3]

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle:

    • § 7 Absatz 3 BbgNatSchAG vom 21.01.2013, zuletzt geändert 24.07.2025 (GVBl. I/25 Nr. 17)

    • Flächenpoolverordnung (FPV) vom 24.02.2009 (GVBl. II/09 Nr. 08 S. 111), zuletzt geändert 22.09.2009 (GVBl. II/09 Nr. 36 S. 750)

    • § 6 BbgNatSchAG (Ersatzzahlungen, zweckgebunden an Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg)

    Novelle des BbgNatSchAG in Kraft seit 24.07.2025. Inhaltliche Reformschritte zum Ökokonto sind aus den Fundstellen nicht belegt. [1]

    Bewertungsmethode

    "Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)" des MLEUV, Fassung April 2009. [2]

    • Verbal-argumentative und schutzgutbezogene Methodik

    • Keine landeseinheitlichen Ökopunkte-Tabellen

    • Bei mehreren betroffenen Schutzgütern zählt der höchste Einzelwert, keine Aufsummierung

    • Bodenversiegelung: quantitative Faktorentabelle (HVE Kapitel 12.5)

    • Nach FPV: Kompensationsminderung von 1,5 Prozent pro halbem Jahr bei zeitlichem Vorlauf

    Brandenburg unterscheidet sich damit von Ländern mit strikten Punktetabellen wie BW oder BY.

    Zuständige Stelle

    • Oberste Naturschutzbehörde: MLEUV (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Abteilung 4, Referat 44) für Zertifizierung von Pools und Anerkennung von Agenturen

    • Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg: Führung des Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystems (EKIS)

    • Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte: Bestätigung der lokalen Eignung

    • Flächenagentur Brandenburg GmbH als anerkannter Anbieter [3]

    Räumliche Übertragbarkeit

    § 15 Absatz 2 BNatSchG (naturraumbezogen) gilt fort. Brandenburg gliedert sich in 14 Naturräume. Die FPV lässt landesweite Poolbildung zu, die Maßnahmenwahl muss jedoch naturraumbezogen begründet werden. Ersatzzahlungen sind vorzugsweise im betroffenen Landkreis einzusetzen (§ 6 BbgNatSchAG).

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    EKIS des LfU Brandenburg ist öffentlich einsehbar über das WebGIS "Naturschutzfachdaten" und WMS/WFS-Dienste unter lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/naturschutz-in-planungs-und-genehmigungsverfahren/eingriffs-und-kompensationsflaechen-informationssystem.

    Ein separates Ökokonto-Verzeichnis nach BbgNatSchAG ist nicht ausdrücklich normiert; das EKIS führt Ökokonto-Flächen mit.

    Landesspezifische Besonderheiten

    • Novelle BbgNatSchAG vom 24.07.2025 (GVBl. I/25 Nr. 17) in Kraft; inhaltliche Reformen zum Ökokonto noch nicht ausdrücklich dokumentiert

    • Flächenagentur Brandenburg als Tochter der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg, tätig in allen 14 Naturräumen des Landes [3]

    • HVE-Methodik unterscheidet sich von den Punkte-Systemen anderer Länder

    • Ersatzzahlungen zweckgebunden an die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

    • Konkretes Marktvolumen 2024-2026 nicht belegt

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Brandenburg nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie und Freiflächen-PV gilt das BbgNatSchAG. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.

    Brandenburg hat mit 73 Prozent Freiflächen-Anteil an der PV-Leistung den höchsten Wert bundesweit. Details im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Brandenburg.

    Sie besitzen eine Fläche

    Für Landwirte und Waldbesitzer in Brandenburg ist die Flächenagentur Brandenburg oder eine der Landgesellschaften der übliche Ansprechpartner. Die Bindung ist wie in anderen Ländern dauerhaft. Die Kompensationsminderung von 1,5 Prozent pro halbem Jahr bei zeitlichem Vorlauf kann für langfristige Ökokonten interessant sein.

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    Quellen

    [1] § 7 Absatz 3 BbgNatSchAG vom 21.01.2013, zuletzt geändert 24.07.2025 (GVBl. I/25 Nr. 17); § 6 BbgNatSchAG (Ersatzzahlungen); BRAVORS

    [2] Flächenpoolverordnung (FPV) Brandenburg vom 24.02.2009, zuletzt geändert 22.09.2009; MLEUV: Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) Fassung April 2009

    [3] Flächenagentur Brandenburg GmbH (flaechenagentur.de); LfU Brandenburg EKIS (lfu.brandenburg.de)

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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