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    Ausgleichsflächen Bayern 2026

    Bayerische Kompensationsverordnung von 2013, neue Vollzugshinweise 12/2024, Biotopwertliste, Ökoflächenkataster beim LfU und Flächenagenturen.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 6 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Bayern 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bayern hat mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 eine der detailliertesten Länderverordnungen im deutschen Kompensationsrecht. Zuletzt geändert am 23. Juni 2021. [1]

    • Am 12. Dezember 2024 hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz neue Vollzugshinweise veröffentlicht, die u. a. Anwendung bei Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik und produktionsintegrierten Maßnahmen konkretisieren. Fundstelle: Bayerisches Ministerialblatt 2025 Nr. 4. [2]

    • Die Bewertung erfolgt nach einer standardisierten Biotopwertliste mit der Formel K = A × WP × F (Fläche mal Wertpunkte mal Faktoren). Wertstufen 1 bis 15 kennzeichnen niedrige bis hohe naturschutzfachliche Bedeutung. [3]

    • Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt das Ökoflächenkataster (ÖFK), das öffentlich als Geodatendienst (WMS und WFS) verfügbar ist. [4]

    • Zentrale Marktakteure: die BBV LandSiedlung GmbH mit ihrer ÖkoAgentur und die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) mit eigenem Ökokonto-Geschäft.

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle ist die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013, veröffentlicht im GVBl. Nr. 15/2013, S. 517 bis 540. Fundstelle in der Bereinigten Sammlung Bayerisches Recht: BayRS 791-1-4-U. Letzte Änderung: § 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. Nr. 12/2021, S. 352). [1]

    Am 12. Dezember 2024 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) neue Vollzugshinweise als Bekanntmachung veröffentlicht. Die Fundstelle im Bayerischen Ministerialblatt lautet BayMBl. 2025 Nr. 4. Die Hinweise konkretisieren u. a. die Anwendung der BayKompV bei Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik und produktionsintegrierten Maßnahmen (PIK). [2]

    Bewertungsmethode

    Die BayKompV verwendet ein Biotopwertverfahren nach Anlage 3. Die Grundformel lautet:

    K = A × WP × F

    • A: Fläche in Quadratmetern

    • WP: Wertpunkte des Biotoptyps nach StMUV-Biotopwertliste

    • F: multiplikativer Faktor für Zusatzeigenschaften (z. B. Vernetzung, Alter, Struktur)

    Die Wertstufen der Biotopwertliste reichen von 1 bis 15:

    • 0 = keine naturschutzfachliche Bedeutung

    • 1 bis 5 = geringe Bedeutung

    • 6 bis 10 = mittlere Bedeutung

    • 11 bis 15 = hohe Bedeutung

    Ausgangs- und Zielzustand werden getrennt bewertet, die Aufwertungsdifferenz ergibt die anrechenbaren Wertpunkte. Die vollständige Biotopwertliste stellt das StMUV bereit. Ergänzend liegt eine Arbeitshilfe des LfU vor. [3]

    Zuständige Stelle

    • Anerkennung Ökokonto-Fläche: Untere Naturschutzbehörden (uNB) der Landkreise und kreisfreien Städte

    • Führung des Ökoflächenkatasters (ÖFK): Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg/Hof

    • Oberste Naturschutzbehörde: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

    • Flächenagenturen: BBV LandSiedlung GmbH mit ÖkoAgentur (Sitz München); Bayerische Staatsforsten (BaySF) mit eigenem Ökokonto-Geschäft [5]

    Räumliche Übertragbarkeit

    Kompensation grundsätzlich im gleichen Naturraum. Bayern nutzt die naturräumliche Gliederung nach Anlage 7 BayKompV in Verbindung mit den Vorgaben des LfU. Verwendung außerhalb des Naturraums ist nur eingeschränkt möglich und muss den funktionellen Bezug zum Eingriff wahren.

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    Das Ökoflächenkataster (ÖFK) des LfU ist teilweise öffentlich. Als Geodatendienst (WMS und WFS) sind aktuelle Ökokonto- und Kompensationsflächen abrufbar; wöchentliche Aktualisierung. [4] Zusätzlich stellt das LfU einen Shape-Download bereit.

    Ablauf: Gemeinden und kreisfreie Städte pflegen die Eingaben über FIN-Web, die uNB prüfen, das LfU übernimmt die anerkannten Datensätze in das ÖFK.

    Landesspezifische Besonderheiten

    • Neue Vollzugshinweise Dezember 2024: Anwendung der BayKompV bei Windenergie an Land, Freiflächen-Photovoltaik und produktionsintegrierten Maßnahmen (PIK) präziser geregelt [2]

    • Zwei parallel aktive Flächenagenturen: die BBV-Tochter ÖkoAgentur (bayernweit tätig) und die Bayerischen Staatsforsten mit forstlichem Ökokonto [5]

    • Ökopunkte-Preisrahmen: Der Marktplatz Ökopunktemarkt.de nennt für Bayern eine Spanne von 1,00 bis 6,50 Euro pro Punkt (Anbieterangabe, keine amtliche Statistik, Stand 25.08.2026) [6]

    • Landesgliederung: Bayern nutzt die naturräumliche Gliederung nach LfU als Bezugsrahmen für die räumliche Übertragbarkeit

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Bayern nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie an Land und Freiflächen-Photovoltaik gilt die BayKompV. Details im Vergleich der Bundesländer: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer im Überblick.

    Bayern ist einer der stärksten Freiflächen-Photovoltaik-Standorte Deutschlands. Regelungen zu Genehmigung, Landesplanung und Pachtmodellen im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Bayern.

    Sie besitzen eine Fläche

    Bayern hat mit den neuen Vollzugshinweisen vom Dezember 2024 die Anwendung der BayKompV auf produktionsintegrierte Kompensation ausgeweitet. Für Landwirte kann das eine praktische Alternative zur reinen Flächenstilllegung sein. Die Bindung einer klassischen Ökokonto-Maßnahme ist trotzdem in der Regel dauerhaft im Grundbuch abgesichert.

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    Quellen

    [1] Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 07.08.2013, GVBl. Nr. 15/2013 S. 517 bis 540; zuletzt geändert 23.06.2021 (GVBl. Nr. 12/2021 S. 352); BayRS 791-1-4-U (gesetze-bayern.de)

    [2] Bayerisches Ministerialblatt 2025 Nr. 4: Bekanntmachung StMUV vom 12.12.2024 (Vollzugshinweise BayKompV)

    [3] StMUV Biotopwertliste zur BayKompV; LfU-Arbeitshilfe zur BayKompV

    [4] LfU Bayern: Ökoflächenkataster (ÖFK), Geodatendienst (WMS und WFS), wöchentliche Aktualisierung

    [5] BBV LandSiedlung GmbH mit ÖkoAgentur (München); Bayerische Staatsforsten (BaySF) mit Ökokonto (baysf.de)

    [6] Ökopunktemarkt.de: Aktueller Preis pro Ökopunkt Bayern 1,00 bis 6,50 Euro (Anbieterangabe, Stand 25.08.2026)

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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