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    Ratgeber

    Ausgleichsflächen bei Wind- und Solarprojekten 2026

    Wie Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik Kompensationsbedarf auslösen. Bewertung, Landesregelungen, Praxis für Vorhabenträger und Flächeneigentümer.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen bei Wind- und Solarprojekten 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen lösen Kompensationsbedarf aus. Grundlage: §§ 13 bis 19 Bundesnaturschutzgesetz.

    • Bei Windkraftanlagen wird der Bedarf durch Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung, Rotorüberschlag und Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) bestimmt.

    • Bei Freiflächen-Photovoltaik durch Modulfläche, Fundamente, Wechselrichter, Zaun und Bodenveränderung im Modulbereich.

    • Bayern hat mit den neuen Vollzugshinweisen vom 12. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 4) die Kompensationsanwendung bei Wind und Freiflächen-Photovoltaik präzisiert. [1]

    • Mecklenburg-Vorpommern nutzt gesonderte HzE Vertikalstrukturen für Windkraft, ergänzend zur allgemeinen HzE M-V. [2]

    Warum Energieprojekte Kompensation auslösen

    Beide Anlagentypen sind Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG:

    Windkraftanlage:

    • Fundament versiegelt eine kompakte Fläche

    • Kranstellfläche wird für Bau und Wartung dauerhaft freigehalten

    • Zuwegung mit Schwerlast-Anforderungen

    • Rotorüberschlag mit potenzieller Beeinträchtigung von Vögeln und Fledermäusen

    • Bodenverdichtung und Grundwasserveränderung im Bauumfeld

    Freiflächen-Photovoltaik:

    • Modulfläche mit Beschattung des Bodens

    • Fundamente und Wechselrichterhäuser (kompakt versiegelt)

    • Zaun mit Zerschneidungswirkung für Wildtiere

    • Bodenveränderung im Modulbereich (Feuchtigkeit, Vegetation)

    • Landschaftsbildbeeinträchtigung (bei Landschaftsschutzgebieten)

    Größenordnungen des Kompensationsbedarfs

    Für Windkraftanlagen:

    Grobe Anhaltspunkte pro Anlage:

    • Bauflächen und Zuwegung: 3.000 bis 6.000 Quadratmeter dauerhaft

    • Kompensationsbedarf für diese Flächen: nach Landesbewertung

    • Zusätzlich für Rotorbereich und Artenschutz: bis mehrere Hektar CEF-Maßnahmen

    Grober Kompensationsbedarf pro Windkraftanlage: 3 bis 6 Hektar Ausgleichsfläche, stark abhängig von Standort und Artenschutz.

    Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen:

    Der Ausgleichsbedarf liegt bei etwa 10 bis 30 Prozent der Modulfläche. Bei einem 10-Hektar-Solarpark also 1 bis 3 Hektar Kompensation. Konkret abhängig von:

    • Bewertung des Bodens vor Baubeginn

    • Landesbewertungsverfahren

    • Zusatzanforderungen (Artenschutz, Landschaftsbild)

    Weiterlesen zur Berechnung: Ausgleichsfläche berechnen.

    Landesspezifische Ausgestaltung

    Bayern hat mit BayMBl. 2025 Nr. 4 (12.12.2024) die Anwendung der BayKompV bei Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik präzisiert. Wichtig: klarere Regeln zu produktionsintegrierter Kompensation und zur Bewertung von Bodenveränderungen unter PV-Modulen. [1]

    Mecklenburg-Vorpommern nutzt neben der allgemeinen HzE M-V 2018 eine gesonderte HzE Vertikalstrukturen speziell für mastenartige Eingriffe (Windkraft). [2] Die Bewertung berücksichtigt den vertikalen Charakter der Anlage stärker.

    Nordrhein-Westfalen wendet das LANUK-Arbeitsblatt 61 (Stand 09/2023) an. Zusätzlich Bewertungshilfe für Fließgewässer bei Trassenquerungen.

    Baden-Württemberg nutzt das LUBW-Feinmodul mit Schutzgüter-Modul. Aufwertungsdifferenz mit Zuschlägen für Artenschutzmaßnahmen.

    Niedersachsen ohne einheitliches Landesverfahren, aber mit dem Osnabrücker Kompensationsmodell (Neufassung 2025) als praktisch verbreitetem Bewertungsansatz.

    Details im Vergleich der Ökokonto-Verordnungen.

    Artenschutzmaßnahmen bei Windkraft

    Wichtig für Windprojekte:

    Fledermäuse:

    • Betriebsbedingte Abschaltung in Zeiten hoher Fledermausaktivität

    • Ersatzquartiere in Bäumen und Gebäuden

    • Monitoring der Aktivität

    Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch, Weißstorch, Uhu):

    • Anlagen-Abstand zu Brutplätzen

    • Ersatzhabitat, wo möglich

    • Betriebsbedingte Abschaltung bei bestimmten Wetterlagen (z. B. Vogelzug)

    Feldlerche, Kiebitz:

    • Feldlerchenfenster in Getreidebeständen

    • Extensive Grünlandflächen als Ersatzhabitat

    Diese CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality) sind rechtlich streng: Sie müssen vor dem Eingriff wirken, sonst kann die Genehmigung scheitern.

    Artenschutz bei Freiflächen-Photovoltaik

    Feldlerche: Feldlerchenfenster in benachbarten Ackerflächen, wenn Feldlerchen-Brutplätze verloren gehen.

    Reptilien (Zauneidechse): Umsiedlung mit Ersatzhabitat auf Ausgleichsflächen. Bewertung häufig als "CEF plus Ausgleich".

    Insekten und Wildbienen: Blühstreifen zwischen den Modulreihen und auf benachbarten Ausgleichsflächen können die Beeinträchtigung teilweise ausgleichen.

    Fledermäuse: Bei Freiflächen-PV in Waldnähe können Belichtungsschutz-Maßnahmen erforderlich sein.

    Kombinierte Beschaffungsstrategien

    Große Wind- und Solar-Projektentwickler wickeln Kompensation oft strategisch ab:

    Eigene Flächenagentur oder Kooperation mit Landgesellschaft: Vorlaufzeiten planbar, Preise stabil.

    Kauf von Ökopunkten bei mehreren Anbietern parallel: Diversifikation, Marktpreise nutzen.

    Bündelung mehrerer Projekte im gleichen Naturraum: Skalierbarkeit der Kompensation.

    Eigenes Ökokonto für strategische Vorratshaltung: langfristige Kostenkontrolle.

    Details in Ausgleichsflächen kaufen und finden und Ökokonto anlegen.

    Für Flächeneigentümer

    Ihre Fläche als Kompensationsfläche für ein benachbartes Windprojekt oder einen benachbarten Solarpark:

    Wenn Sie in räumlicher Nähe zu geplanten Wind- oder Solaranlagen wohnen und Ihre Fläche für den Energiebetrieb selbst nicht geeignet ist, ist die Ausgleichsflächen-Vermarktung oft der bessere Weg.

    Vorteil: Ausgleichsflächen werden von Windprojektierern gesucht, weil sie ihre Kompensationspflichten erfüllen müssen. Wenn Ihre Fläche im relevanten Naturraum liegt, sind die Chancen gut.

    Vorschlag: Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung im Leitfaden Ausgleichsflächen.

    Doppelfunktion vermeiden

    Wichtig: Eine Fläche kann nicht gleichzeitig Windpark und Ausgleichsfläche sein. Windkraft erzeugt eigenen Kompensationsbedarf. Wenn Sie eine Fläche für Windkraft verpachten, entsteht darauf ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der auf einer anderen Fläche gedeckt werden muss.

    Umgekehrt: Wenn Ihre Fläche als Ausgleichsfläche gesichert ist, ist eine spätere Nutzung für Windkraft oder Solar in der Regel ausgeschlossen.

    FAQ

    Wie hoch ist der Kompensationsbedarf eines typischen Windrads?

    Grob 3 bis 6 Hektar Ausgleichsfläche pro Anlage, stark abhängig von Standort und Artenschutz.

    Wie hoch für einen 10-Hektar-Solarpark?

    Grob 1 bis 3 Hektar Kompensationsfläche, abhängig von Bodenqualität und Landesbewertung.

    Muss der Windparkentwickler die Kompensation selbst umsetzen?

    Ja. Er trägt die Verantwortung und die Kosten. Er kann aber Ökopunkte von Dritten kaufen oder mit Flächenagenturen zusammenarbeiten.

    Kann ich als Landwirt Ausgleichsflächen für Windprojekte in meiner Region anbieten?

    Ja, wenn Ihre Fläche im gleichen Naturraum liegt. Nachfrage ist hoch, weil Windprojekte kaum ohne Kompensation auskommen.

    Was gilt für Repowering?

    Beim Repowering (Ersatz alter Windräder durch neue, größere Anlagen) entsteht in der Regel neuer Kompensationsbedarf, wenn die Anlage größer wird. Die alte Kompensation bleibt in Kraft, die neue kommt dazu.

    Was, wenn die Ausgleichsfläche im Windvorranggebiet liegt?

    Wind hat Vorrang in Vorranggebieten. Eine Ausgleichsfläche in einem Vorranggebiet würde die Windnutzung blockieren. Prüfung im Einzelfall durch Regionalplanungsstelle.

    Kann die Freiflächen-Photovoltaikanlage selbst zur Ausgleichsfläche werden?

    Nein. Sie ist ein Eingriff. Grünflächen zwischen den Modulen können aber teilweise als Extensivgrünland gewidmet werden und den Kompensationsbedarf reduzieren.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Ventorio verbindet Flächeneigentümer und Vorhabenträger im DACH-Raum. Für Energieprojekte prüfen wir passende Kompensationsflächen im relevanten Naturraum.

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    Quellen

    [1] Bayerisches Ministerialblatt 2025 Nr. 4: Vollzugshinweise BayKompV vom 12.12.2024 (Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik)

    [2] LUNG Mecklenburg-Vorpommern: Hinweise zur Eingriffsregelung (HzE M-V, Neufassung 2018) und HzE Vertikalstrukturen

    [3] §§ 13 bis 19 BNatSchG (Eingriffsregelung); §§ 44, 45 BNatSchG (CEF-Maßnahmen für streng geschützte Arten); LANUK NRW Arbeitsblatt 61 (Stand 09/2023)

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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