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    Ultranet: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026

    Ultranet Stromtrasse: 340 km Hybrid-Freileitung von Osterath nach Philippsburg. Amprion und TransnetBW. Nutzt Bestandsmasten.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    Ultranet: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026

    Stand: 30. August 2026 (Prüfdatum: 01.02.2027, Projektseite veraltet schnell)

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ultranet ist die einzige der fünf großen HGÜ-Projekte, das als Hybrid-Freileitung ausgeführt wird. Von Osterath (NRW) nach Philippsburg (BW), rund 340 bis 342 km.

    • Vier Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg.

    • Netzbetreiber: Amprion (6 Abschnitte), TransnetBW (BW-Abschnitt).

    • Ausführungsart: Hybrid-Freileitung mit HGÜ (+/-380 kV) plus AC auf denselben Bestandsmasten. Ein Stromkreis wird von Wechselstrom auf Gleichstrom umgerüstet, der zweite bleibt Wechselstrom.

    • Verfahrensstand: vollständig genehmigt seit 31.10.2025. Bau läuft, Inbetriebnahme geplant Ende 2026.

    • Rahmenvereinbarung: keine spezifische Ultranet-Vereinbarung mit Bauernverbänden dokumentiert (Amprion nutzt überwiegend Bestandsmasten, geringere neue Betroffenheit).

    Verlauf und Trassenlänge

    Osterath (Rhein-Kreis Neuss, NRW) - Philippsburg (Landkreis Karlsruhe, BW). Rund 340 bis 342 km.

    Sieben Planfeststellungsabschnitte: sechs bei Amprion, südlichster BW-Abschnitt bei TransnetBW.

    Betroffene Regionen

    • Nordrhein-Westfalen: Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Landkreis Düren

    • Rheinland-Pfalz: Kreise Ahrweiler, Mainz-Bingen

    • Hessen: Landkreise Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis

    • Baden-Württemberg: Landkreis Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis

    Aktueller Verfahrensstand

    Vollständig genehmigt seit 31.10.2025. [1]

    • Letzter Planfeststellungsbeschluss am 31.10.2025 (Meilenstein Ultranet)

    • Vorletzter Abschnitt am 28.08.2025 gemeldet

    • Bau läuft

    Ausführungsart

    Hybrid-Freileitung mit HGÜ und AC auf denselben Mastgestängen:

    • Ein Stromkreis einer bestehenden 380-kV-Drehstrom-Freileitung wird auf Gleichstrombetrieb umgerüstet

    • Der zweite Stromkreis bleibt Wechselstrom

    • HGÜ-Spannung: +/-380 kV

    • Übertragungsleistung 2 GW

    Bestandsmasten werden gemäß Amprion im Schnitt um rund 7,5 Meter erhöht. Kurze Erdkabelabschnitte an den Endpunkten und Kreuzungen; die Hauptstrecke ist Freileitung.

    Anders als SuedLink/SuedOstLink/A-Nord/Korridor B, die reine Erdkabel-HGÜ sind.

    Rahmenvereinbarung

    Keine spezifische Ultranet-Rahmenvereinbarung mit Bauernverbänden in den gesichteten Quellen dokumentiert.

    Grund: Ultranet nutzt überwiegend Bestandsmasten (Umrüstung, keine neue Trasse mit Schutzstreifen auf frischer Ackerfläche). Eine landwirtschaftliche Rahmenvereinbarung nach dem Muster SuedLink/A-Nord spielt hier praktisch keine tragende Rolle.

    Die neue Amprion-Master-Rahmenvereinbarung vom 14.10.2025 (siehe Korridor B) listet Ultranet nicht als Anwendungsprojekt.

    Was das für Sie bedeutet

    Wenn Sie Grundeigentum entlang der Ultranet-Trasse haben:

    Wenn Sie bereits die Bestandsdienstbarkeit für die 380-kV-Freileitung haben: Die Umrüstung auf HGÜ ist meist im bestehenden Vertragsrahmen abgedeckt. Nach NABEG-Novelle 22.12.2025 gilt eine Mast-Erhöhung um mehr als 20 Prozent als wesentliche Änderung, die ergänzende Entschädigung auslösen kann. Bei Ultranet mit rund 7,5 m Mast-Erhöhung: prüfen, ob 20-Prozent-Grenze überschritten.

    Wenn neue Grundstücke betroffen sind (kurze Erdkabelabschnitte, Kreuzungen): Individuelle Verhandlung mit Amprion.

    Rechnung: Für Freileitungsentschädigung gelten die typischen Sätze (25 % Bodenrichtwert bei Höchstspannung nach Rahmenmuster). Details in Freileitung Entschädigung.

    Ansprechstelle

    Amprion (für 6 Abschnitte NRW, RP, HE):

    • Amprion GmbH, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund

    • Tel: +49 231 5849-0

    • Projekt-Website: ultranet.amprion.net

    TransnetBW (für BW-Abschnitt):

    • transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte

    Rechenbeispiel

    Beispielhafte Situation:

    Bestehende 380-kV-Freileitung auf Ihrem Grundstück in NRW. Ultranet-Umrüstung erhöht Masten um 7 m (unter 20-Prozent-Grenze).

    • Bestandsdienstbarkeit bleibt gültig

    • Keine wesentliche Änderung nach NABEG

    • Keine zusätzliche Entschädigung durch Ultranet-Umrüstung

    Alternative: Wenn Ihr Grundstück durch einen kurzen Erdkabelabschnitt neu belastet wird:

    • Bodenrichtwert 4 EUR/m², Schutzstreifen 25 m, 200 m Länge

    • Schutzstreifenfläche 5.000 m²

    • Dienstbarkeitsentschädigung (35 % Erdkabelsatz): 7.000 EUR

    • Aufwandsentschädigung: 300-500 EUR

    Nicht bestätigt / offene Punkte

    • Ob im Einzelfall Mast-Erhöhungen die 20-Prozent-Grenze überschreiten (fallabhängig)

    • Konkrete Ergänzungs-Entschädigungen für die HGÜ-Umrüstung

    • Details der neuen Vertragsangebote für kurze Erdkabelabschnitte

    FAQ

    Warum ist Ultranet anders als SuedLink oder A-Nord?

    Ultranet nutzt Bestandsmasten der 380-kV-Freileitung. Ein Stromkreis wird auf DC umgerüstet, der andere bleibt AC. Deutlich schneller und kostengünstiger als Neubau einer Erdkabeltrasse.

    Bin ich neu betroffen, wenn eine Freileitung schon dastand?

    In der Regel nein. Die Umrüstung nutzt die bestehende Dienstbarkeit. Zusatz-Entschädigung nur bei wesentlicher Änderung (nach NABEG-Novelle 22.12.2025: Mast-Erhöhung über 20 %).

    Was mit meinen Zaunmaßen bei Mast-Erhöhung?

    Bei erheblicher Mast-Erhöhung können Wartungsansprüche und Zufahrten neu geregelt werden. Kontakt zum Amprion-Ansprechpartner.

    Gibt es einen Beschleunigungszuschlag?

    Keine spezifische Ultranet-Rahmenvereinbarung dokumentiert. Bei individuellen Neuverträgen (Erdkabelabschnitte) verhandelbar.

    Warum ist die Genehmigung so schnell erfolgt?

    Weil überwiegend Bestandsmasten genutzt werden. Weniger neuer Trassenverlauf, entsprechend weniger Konflikte im Planfeststellungsverfahren.

    Wann geht Ultranet in Betrieb?

    Geplant Ende 2026.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Bei Ultranet-Betroffenheit prüfen wir, ob eine wesentliche Änderung nach NABEG vorliegt und Ergänzungs-Entschädigung möglich ist.

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    Quellen

    [1] BNetzA-Pressemitteilung 31.10.2025 "Meilenstein: Ultranet vollständig genehmigt"; BNetzA-Pressemitteilung 28.08.2025; Amprion-Pressemitteilung zum letzten Beschluss (amprion.net/Presse/Presse-Detailseite_87808.html)

    [2] Amprion FAQ Ultranet (amprion.net/Netzausbau/Unsere-Projekte/Ultranet/FAQ.html); ultranet.amprion.net/Technik/Hybridleitung; TransnetBW Ultranet-Projektportrait

    [3] Amprion Ultranet Projektfortschritt (Inbetriebnahme Ende 2026)

    [4] NABEG-Novelle 22.12.2025 (Mast-Erhöhung über 20 % als wesentliche Änderung)

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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