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    SuedLink: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026

    SuedLink Stromtrasse: 700 km Erdkabel von SH nach BW/BY, TenneT und TransnetBW. Rahmenvereinbarung 35 Prozent Bodenrichtwert.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    SuedLink: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026

    Stand: 30. August 2026 (Prüfdatum: 01.02.2027, Projektseite veraltet schnell)

    Das Wichtigste in Kürze

    • SuedLink ist die längste geplante HGÜ-Erdkabelverbindung Deutschlands: rund 700 km von Brunsbüttel (SH) und Wilster (SH) nach Großgartach (BW) und Bergrheinfeld/West (BY). Zwei parallele Systeme mit je 2 GW. [1]

    • Sechs Bundesländer: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg.

    • Netzbetreiber: TenneT (Nord- und Süd-Konverter SH und Bayern), TransnetBW (Süd-Konverter BW).

    • Verfahrensstand Dezember 2025: alle 15 Planfeststellungsabschnitte genehmigt. Die letzten beiden am 10.12.2025 (Abschnitt Thüringen und Abschnitt Niedersachsen).

    • Bau: läuft in allen sechs Bundesländern, Fertigstellung geplant Ende 2028.

    • Rahmenvereinbarung: 22.12.2022 zwischen TenneT/TransnetBW und Landvolk Niedersachsen, Bauernverbänden BW, BY, TH. 35 Prozent Bodenrichtwert Dienstbarkeitsentschädigung, Mindestbetrag 100 EUR pro Eigentümer. TenneT/TransnetBW übernehmen Notar- und Grundbuchkosten.

    Verlauf und Trassenlänge

    System 1: Brunsbüttel (SH) - Großgartach/Leingarten bei Heilbronn (BW). Rund 300 km.

    System 2: Wilster (SH) - Bergrheinfeld/West (BY). Rund 400 km.

    Aufteilung horizontal auf Höhe Hildesheim:

    • TenneT ist zuständig für den Nordabschnitt und die Konverter in SH und Bayern

    • TransnetBW ist zuständig für den Südabschnitt und den Konverter in Baden-Württemberg

    Beide Systeme werden überwiegend als Erdkabel ausgeführt (per Bundesbedarfsplangesetz vorgeschrieben).

    Betroffene Regionen

    Die Trasse verläuft durch:

    • Schleswig-Holstein: Landkreis Dithmarschen, Landkreis Steinburg

    • Niedersachsen: Landkreise Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Region Hannover, Hildesheim, Göttingen

    • Hessen: Landkreise Werra-Meißner, Kassel, Fulda

    • Thüringen: Wartburgkreis (Abschnitt Gerstungen-Mellrichstadt, ca. 75 km)

    • Bayern: Landkreise Bad Kissingen, Schweinfurt

    • Baden-Württemberg: Landkreise Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Heilbronn

    Aktueller Verfahrensstand

    Vollständig genehmigt seit Dezember 2025. Meldung TransnetBW-Pressemitteilung vom 10.12.2025: [2]

    • Abschnitt Thüringen (Gerstungen-Mellrichstadt, TransnetBW, 75 km): Beschluss vom 10.12.2025

    • Abschnitt Niedersachsen (Scheeßel bis Grenze Heidekreis/Region Hannover, TenneT): BNetzA-Beschluss vom 30.09.2025 [3]

    Nach Angaben von TransnetBW im nördlichsten Planfeststellungsabschnitt (Landkreis Rotenburg) sind alle Kabel bereits verlegt, Restarbeiten bis Frühjahr 2026.

    An der Elbequerung wurden seit Baustart 2023 rund 2.000 m Tunnel gebaut.

    Ausführungsart

    Zwei HGÜ-Erdkabelverbindungen, ±525 kV Gleichspannung, jeweils 2 GW Übertragungsleistung (in Summe 4 GW).

    Überwiegend Erdkabel, entsprechend Bundesbedarfsplangesetz mit Vorrang für Erdverkabelung bei diesem Vorhaben.

    Rahmenvereinbarung

    Am 22.12.2022 unterzeichnet: [4]

    Vertragsparteien:

    • TenneT und TransnetBW (auf Netzbetreiber-Seite)

    • Landvolk Niedersachsen

    • Bauernverband Baden-Württemberg

    • Bayerischer Bauernverband

    • Thüringer Bauernverband

    Kernpunkte:

    • Dienstbarkeitsentschädigung: 35 Prozent des Bodenrichtwerts der Nutzfläche

    • Mindestbetrag: 100 EUR pro Eigentümer (auch bei sehr kleinen Betroffenheiten)

    • Notar- und Grundbuchkosten: übernehmen TenneT/TransnetBW

    • Beschleunigungszuschlag: Teil der Vereinbarung. Konkrete Zahl pro m² Schutzstreifenfläche wie bei A-Nord ist in den öffentlich gesichteten Quellen nicht beziffert. (nicht bestätigt)

    • Anwendbarkeit: auch für Nicht-Verbandsmitglieder

    Ansprechstelle des Netzbetreibers

    TenneT SuedLink-Infozentrum:

    • Telefon: 0921 507405000

    • E-Mail: suedlink@tennet.eu

    Regionale Referentinnen und Referenten (Auswahl):

    • Dirk Schulte für Landkreise Rotenburg/Heidekreis

    • Christoph Klapproth Region Hannover

    • Eigenes Büro in Bremervörde für Stade/Cuxhaven

    TenneT betreibt ein eigenes Dienstbarkeitsbüro für Grundstücksangelegenheiten.

    TransnetBW: transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink

    Was das für Sie bedeutet

    Wenn Sie an einem der 15 Planfeststellungsabschnitte Grundeigentum haben, sollten Sie:

    1. Trassenverlauf über netzausbau.de oder suedlink.com prüfen (siehe Betroffenheit prüfen)

    2. Kontakt aufnehmen mit TenneT- oder TransnetBW-Ansprechpartner (siehe oben)

    3. Rahmenvereinbarung vom Landesbauernverband anfordern

    4. Sachverständigen einschalten, wenn Ihr Verkehrswert über dem Bodenrichtwert liegen könnte (Details in Sachverständigengutachten)

    5. Beschleunigungszuschlag bei fristgerechter Einigung nutzen (Details in Beschleunigungszuschlag)

    Rechenbeispiel

    Beispielhafte Situation:

    500 m SuedLink-Erdkabelverbindung durch Ihr Ackerland in Niedersachsen (bei Hannover). Bodenrichtwert 5 EUR/m², Schutzstreifen 30 m (zwei Systeme parallel).

    • Schutzstreifenfläche: 500 × 30 = 15.000 m²

    • Dienstbarkeitsentschädigung: 35 % × 15.000 × 5 = 26.250 EUR

    • Beschleunigungszuschlag (angenommen 2 EUR/m², nicht bestätigt bei SuedLink): 30.000 EUR

    • Notar- und Grundbuchkosten: TenneT/TransnetBW-Kostenübernahme

    • Flurschäden 2 Jahre Bauphase: geschätzt 15.000 EUR

    • Gesamt: rund 71.000 EUR

    Zahlen sind Illustration. Konkrete Beschleunigungszuschlag-Höhe bei SuedLink nicht öffentlich publiziert.

    Nicht bestätigt / offene Punkte

    • Konkrete Beschleunigungszuschlag-Höhe pro m² bei SuedLink (nur A-Nord ist mit 2 EUR/m² öffentlich dokumentiert)

    • Aktuell verlegte Kilometer je Abschnitt Stand Sommer 2026

    • Detailkonditionen für Nicht-Bauernverbands-Mitglieder

    FAQ

    Wie lange dauert der Bau noch?

    Fertigstellung geplant Ende 2028. Einzelne Abschnitte werden zeitlich versetzt fertiggestellt.

    Kann ich Widerspruch gegen die Planfeststellung einlegen?

    Die Rechtsmittelfristen für die einzelnen Planfeststellungsbeschlüsse laufen ab Bekanntmachung. Bei Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 50 VwGO) meist begrenzte Erfolgsaussichten.

    Was ist mit der Elbequerung?

    Der Tunnel für die Elbequerung ist in Bau seit 2023. Rund 2.000 m sind bereits gebohrt. Für Anwohner der Elbequerung sind spezielle Regelungen im Planfeststellungsbeschluss.

    Bekomme ich als Kleingrundstück-Eigentümer auch Entschädigung?

    Ja, mit dem Mindestbetrag von 100 EUR pro Eigentümer nach Rahmenvereinbarung.

    Wer trägt die Kosten des Notars?

    Nach SuedLink-Rahmenvereinbarung übernehmen TenneT und TransnetBW die Notar- und Grundbuchkosten.

    Gibt es einen Sachverständigen, den ich empfehlen kann?

    Ventorio empfiehlt HLBS-Sachverständige aus Ihrer Region. Der HLBS führt ein öffentliches Verzeichnis.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Bei Trassenbetroffenheit können wir Ihre Situation einordnen und prüfen, ob Ihre Fläche zusätzlich für Umspannwerks-Standort, Batteriespeicher oder Kompensation in Frage kommt.

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    Quellen

    [1] tennet.eu SuedLink; suedlink.com "SuedLink verstehen" (Broschüre)

    [2] TransnetBW-Pressemitteilung 10.12.2025 "SuedLink: letzte Abschnitte genehmigt"

    [3] BNetzA-Pressemitteilung 30.09.2025 (niedersächsischer Abschnitt Vorhaben 3 und 4)

    [4] Rahmenvereinbarung 22.12.2022: TransnetBW-Pressemitteilung; Landvolk Niedersachsen "SuedLink-Einigung auf Rahmenvertrag mit Vorhabenträgern"; Thüringer Bauernverband (tbv-erfurt.de); Landvolk Göttingen SuedLink-Infobroschüre; topagrar.com "Bauern und SuedLink einigen sich auf Rahmenvertrag"

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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