Kompensationsverzeichnis: Aufbau, Einsicht, Bedeutung 2026
Wie das Kompensationsverzeichnis aufgebaut ist, wer Zugang hat, in welchen Ländern öffentlich einsehbar. Praxis für Eigentümer und Vorhabenträger.

Das Wichtigste in Kürze
Das Kompensationsverzeichnis ist ein zentrales Register aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eines Bundeslandes. Rechtsgrundlage: § 17 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz und die jeweilige Landesverordnung.
In sechs Bundesländern ist das Verzeichnis vollständig öffentlich einsehbar: Baden-Württemberg (KompVz BW), Nordrhein-Westfalen (LINFOS-KEV), Rheinland-Pfalz (LANIS OEK), Mecklenburg-Vorpommern (kompensationsflaechen-mv.de), Hamburg (Transparenzportal), Bremen (INSPIRE).
Teilöffentlich in Bayern (ÖFK), Berlin (KIS), Sachsen (KoKa-Nat), Sachsen-Anhalt (EKIS-Viewer), Thüringen (EKIS-Karten). In Niedersachsen dezentral bei den Landkreisen, landesweit im Aufbau bis Ende 2026.
Nicht öffentlich einsehbar in Hessen und Saarland. Anfragen dort über die Unteren Naturschutzbehörden.
Das Verzeichnis dient der Transparenz und der Vermeidung von Mehrfachanrechnungen (dieselbe Fläche darf nicht zweimal als Kompensation gutgeschrieben werden).
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Länder zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses:
Die Länder führen ein Verzeichnis der durchgeführten Kompensationsmaßnahmen einschließlich der Ökokonto-Maßnahmen. [1]
Die Länder haben diese Verpflichtung in ihren eigenen Verordnungen konkretisiert. Details in Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.
Was das Verzeichnis erfasst
Ein Kompensationsverzeichnis enthält typischerweise:
Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück)
Räumliche Verortung (Karte, Koordinaten)
Maßnahmenbeschreibung (Ausgangszustand, Zielzustand, geplante Maßnahmen)
Rechtsgrundlage (Bebauungsplan, Planfeststellung, Ökokonto-Anerkennung)
Zuständige Behörde
Sicherungsform (Dienstbarkeit, Baulast, B-Plan)
Ökopunkte-Buchung (bei Ökokonto-Flächen)
Öffentlicher Zugang je Bundesland
Vollständig öffentlich einsehbar
Baden-Württemberg: KompVz BW seit Herbst 2024, LUBW. RIPS-Dienste-Portal (rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de). Wird schrittweise um Bauleitplanung, Artenschutz, Natura 2000 erweitert. [2]
Nordrhein-Westfalen: LINFOS-Fachinformationssystem "Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis (KEV)" beim LANUK (linfos.naturschutzinformationen.nrw.de). Landesweit einheitlich seit 19.08.2022 (§ 34 Absatz 4 LNatSchG NRW).
Rheinland-Pfalz: LANIS-Ordner "OEK Ökokonto" (naturschutz.rlp.de). Alle Ökokonten des Landes zugänglich, zusätzlich GovData-Dataset "Ökokonten OEK".
Mecklenburg-Vorpommern: Kompensations- und Ökokontoverzeichnis über kompensationsflaechen-mv.de als Web-GIS. Vom LUNG geführt seit 01.03.2011.
Hamburg: Kompensationsverzeichnis im Transparenzportal (transparenz.hamburg.de/dataset/ausgleichsflaechen-gemaess-bundesnaturschutzgesetz). Umfasst Ausgleichsflächen aus Großvorhaben, Bebauungsplänen und Ökokonto.
Bremen: INSPIRE-konformer Datensatz "Ausgleichsflächen Land Bremen" (inspire-geoportal.ec.europa.eu). Erfassung ab 01.05.1993 (Bebauungsplanmaßnahmen).
Teilöffentlich
Bayern: Ökoflächenkataster (ÖFK) beim LfU als Geodatendienst (WMS/WFS) und Shape-Download; wöchentliche Aktualisierung. Nicht alle Detaildaten öffentlich.
Berlin: KompensationsInformationsSystem (KIS), WFS-Dienst über GDI Berlin. Stand 03.07.2024.
Sachsen: KoKa-Nat vom LfULG, technisch bei LISt GmbH. Metadaten und Kartendienst über Geoportal Sachsen und LUIS-Portal. Parzellenscharfe Auskunft nur über UNB.
Sachsen-Anhalt: Öffentlicher Ökokonto-Viewer (sachsen-anhalt.geolock.de bzw. ekis.geolock.de) beim LAU. Vollzugang für Behörden.
Thüringen: EKIS Karten- und Downloaddienst beim TLUBN (tlubn.thueringen.de). Grundlegende Kompensations-Informationen tagesaktuell abrufbar.
Nicht öffentlich
Hessen: Kein öffentlicher Online-Viewer belegt. Führung bei den Naturschutzbehörden.
Saarland: Kein öffentlicher Viewer belegt. Datenhaltung beim LUA.
In Vorbereitung
Niedersachsen: Aktuell dezentral bei den Landkreisen geführt, teilweise als Geoportal (Landkreis Cuxhaven, Landkreis Nienburg/Weser). Landesweites Kompensationskataster im Aufbau, Betrieb Ende 2026 geplant.
Wozu der Zugang gut ist
Für Vorhabenträger und Planungsbüros:
Recherche geeigneter Ökokonten im Naturraum
Prüfung der Verfügbarkeit von Kompensationsflächen
Nachweis der bereits im Naturraum vorhandenen Kompensation
Für Flächeneigentümer:
Prüfung, ob die eigene Fläche im Verzeichnis registriert ist
Nachweis der eigenen Ökokonto-Buchungen
Übersicht über Nachfragepotenzial im Naturraum
Für die Öffentlichkeit:
Transparenz über Naturschutzmaßnahmen
Nachvollziehbarkeit von Bebauungsplan-Kompensation
Was das Verzeichnis nicht zeigt
Marktpreise (der Verkaufspreis von Ökopunkten wird nicht erfasst)
Vertragsdetails zwischen Verkäufer und Käufer
Detailinformationen über Eigentümer (aus Datenschutzgründen häufig eingeschränkt)
Aktuelle Erfolgskontrolle (in einigen Verzeichnissen nur bei nächster Aktualisierung sichtbar)
Datenschutz
Kompensationsverzeichnisse enthalten Flurstücksdaten. In welchem Umfang Eigentümerdaten öffentlich einsehbar sind, unterscheidet sich zwischen den Ländern.
Grundsatz: Flurstücksinformationen (Gemarkung, Flur, Flurstück) sind meist öffentlich. Eigentümerdaten werden häufig nur über das Grundbuchamt zugänglich gemacht und dort nur mit berechtigtem Interesse.
Fehler und Aktualität
Kompensationsverzeichnisse werden nicht immer tagesaktuell geführt. Zwischen tatsächlicher Anerkennung durch die UNB und Eintragung ins Verzeichnis können Wochen bis Monate vergehen.
Bei wichtigen Entscheidungen (z. B. Kauf oder Verkauf) empfiehlt sich zusätzlich die direkte Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Datenqualität variiert zwischen Ländern. Baden-Württemberg (KompVz BW seit 2024) und Rheinland-Pfalz (LANIS) gelten als besonders sorgfältig geführt.
FAQ
Wie finde ich Kompensationsflächen in meiner Region?
Über das jeweilige Landes-Kompensationsverzeichnis, sofern öffentlich (siehe Länderübersicht oben). Alternativ: Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Kann ich meine eigene Fläche im Verzeichnis suchen?
Ja, in den öffentlichen Verzeichnissen. Wenn Ihre Fläche eingetragen ist, sehen Sie das über die Flurstücksdaten.
Was, wenn meine Fläche fälschlicherweise eingetragen ist?
Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde und beantragen Sie die Löschung oder Korrektur. Rechtlich kann eine Klärung nötig sein.
Sehe ich die Preise für Ökopunkte im Verzeichnis?
Nein. Marktpreise werden nicht erfasst. Anhaltspunkte finden Sie in Ökopunkte verkaufen und bei Anbieterinformationen.
Kann Ventorio ins Verzeichnis eintragen?
Nein. Nur die zuständige Naturschutzbehörde führt das Verzeichnis. Ventorio kann die Anerkennung und Eintragung nicht ersetzen.
Wie schnell wird eine anerkannte Maßnahme eingetragen?
Je nach Land und Behörde einige Wochen bis wenige Monate. Öffentliche Sichtbarkeit kann etwas später erfolgen (Datenaktualisierung).
Ist das Verzeichnis rechtsverbindlich?
Ja, für die Erfassung und den Nachweis der Kompensation. Es entfaltet aber keine eigene Rechtswirkung: Rechtsgrundlage ist der Bebauungsplan oder der Ökokonto-Anerkennungsbescheid.
Wie Ventorio Ihnen hilft
Ventorio nutzt die öffentlichen Kompensationsverzeichnisse als Recherchequelle. Für die Vermittlung von Flächen prüfen wir das Verzeichnis auf Konflikte mit bestehenden Widmungen.
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Quellen
[1] § 17 Absatz 6 BNatSchG (Kompensationsverzeichnis), gesetze-im-internet.de
[2] LUBW: KompVz BW seit Herbst 2024, RIPS-Dienste-Portal; LANUK NRW: LINFOS-KEV; LANIS RP OEK Ökokonto; kompensationsflaechen-mv.de; Transparenzportal Hamburg; INSPIRE Bremen; LfU Bayern ÖFK; SenMVKU Berlin KIS
[3] LfULG Sachsen KoKa-Nat; LAU Sachsen-Anhalt EKIS-Viewer; TLUBN Thüringen EKIS
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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