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    Kompensationsverzeichnis: Aufbau, Einsicht, Bedeutung 2026

    Wie das Kompensationsverzeichnis aufgebaut ist, wer Zugang hat, in welchen Ländern öffentlich einsehbar. Praxis für Eigentümer und Vorhabenträger.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 7 Minuten Lesezeit
    Kompensationsverzeichnis: Aufbau, Einsicht, Bedeutung 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Kompensationsverzeichnis ist ein zentrales Register aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eines Bundeslandes. Rechtsgrundlage: § 17 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz und die jeweilige Landesverordnung.

    • In sechs Bundesländern ist das Verzeichnis vollständig öffentlich einsehbar: Baden-Württemberg (KompVz BW), Nordrhein-Westfalen (LINFOS-KEV), Rheinland-Pfalz (LANIS OEK), Mecklenburg-Vorpommern (kompensationsflaechen-mv.de), Hamburg (Transparenzportal), Bremen (INSPIRE).

    • Teilöffentlich in Bayern (ÖFK), Berlin (KIS), Sachsen (KoKa-Nat), Sachsen-Anhalt (EKIS-Viewer), Thüringen (EKIS-Karten). In Niedersachsen dezentral bei den Landkreisen, landesweit im Aufbau bis Ende 2026.

    • Nicht öffentlich einsehbar in Hessen und Saarland. Anfragen dort über die Unteren Naturschutzbehörden.

    • Das Verzeichnis dient der Transparenz und der Vermeidung von Mehrfachanrechnungen (dieselbe Fläche darf nicht zweimal als Kompensation gutgeschrieben werden).

    Rechtsgrundlage

    § 17 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Länder zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses:

    Die Länder führen ein Verzeichnis der durchgeführten Kompensationsmaßnahmen einschließlich der Ökokonto-Maßnahmen. [1]

    Die Länder haben diese Verpflichtung in ihren eigenen Verordnungen konkretisiert. Details in Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.

    Was das Verzeichnis erfasst

    Ein Kompensationsverzeichnis enthält typischerweise:

    • Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück)

    • Räumliche Verortung (Karte, Koordinaten)

    • Maßnahmenbeschreibung (Ausgangszustand, Zielzustand, geplante Maßnahmen)

    • Rechtsgrundlage (Bebauungsplan, Planfeststellung, Ökokonto-Anerkennung)

    • Zuständige Behörde

    • Sicherungsform (Dienstbarkeit, Baulast, B-Plan)

    • Ökopunkte-Buchung (bei Ökokonto-Flächen)

    Öffentlicher Zugang je Bundesland

    Vollständig öffentlich einsehbar

    Baden-Württemberg: KompVz BW seit Herbst 2024, LUBW. RIPS-Dienste-Portal (rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de). Wird schrittweise um Bauleitplanung, Artenschutz, Natura 2000 erweitert. [2]

    Nordrhein-Westfalen: LINFOS-Fachinformationssystem "Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis (KEV)" beim LANUK (linfos.naturschutzinformationen.nrw.de). Landesweit einheitlich seit 19.08.2022 (§ 34 Absatz 4 LNatSchG NRW).

    Rheinland-Pfalz: LANIS-Ordner "OEK Ökokonto" (naturschutz.rlp.de). Alle Ökokonten des Landes zugänglich, zusätzlich GovData-Dataset "Ökokonten OEK".

    Mecklenburg-Vorpommern: Kompensations- und Ökokontoverzeichnis über kompensationsflaechen-mv.de als Web-GIS. Vom LUNG geführt seit 01.03.2011.

    Hamburg: Kompensationsverzeichnis im Transparenzportal (transparenz.hamburg.de/dataset/ausgleichsflaechen-gemaess-bundesnaturschutzgesetz). Umfasst Ausgleichsflächen aus Großvorhaben, Bebauungsplänen und Ökokonto.

    Bremen: INSPIRE-konformer Datensatz "Ausgleichsflächen Land Bremen" (inspire-geoportal.ec.europa.eu). Erfassung ab 01.05.1993 (Bebauungsplanmaßnahmen).

    Teilöffentlich

    Bayern: Ökoflächenkataster (ÖFK) beim LfU als Geodatendienst (WMS/WFS) und Shape-Download; wöchentliche Aktualisierung. Nicht alle Detaildaten öffentlich.

    Berlin: KompensationsInformationsSystem (KIS), WFS-Dienst über GDI Berlin. Stand 03.07.2024.

    Sachsen: KoKa-Nat vom LfULG, technisch bei LISt GmbH. Metadaten und Kartendienst über Geoportal Sachsen und LUIS-Portal. Parzellenscharfe Auskunft nur über UNB.

    Sachsen-Anhalt: Öffentlicher Ökokonto-Viewer (sachsen-anhalt.geolock.de bzw. ekis.geolock.de) beim LAU. Vollzugang für Behörden.

    Thüringen: EKIS Karten- und Downloaddienst beim TLUBN (tlubn.thueringen.de). Grundlegende Kompensations-Informationen tagesaktuell abrufbar.

    Nicht öffentlich

    Hessen: Kein öffentlicher Online-Viewer belegt. Führung bei den Naturschutzbehörden.

    Saarland: Kein öffentlicher Viewer belegt. Datenhaltung beim LUA.

    In Vorbereitung

    Niedersachsen: Aktuell dezentral bei den Landkreisen geführt, teilweise als Geoportal (Landkreis Cuxhaven, Landkreis Nienburg/Weser). Landesweites Kompensationskataster im Aufbau, Betrieb Ende 2026 geplant.

    Wozu der Zugang gut ist

    Für Vorhabenträger und Planungsbüros:

    • Recherche geeigneter Ökokonten im Naturraum

    • Prüfung der Verfügbarkeit von Kompensationsflächen

    • Nachweis der bereits im Naturraum vorhandenen Kompensation

    Für Flächeneigentümer:

    • Prüfung, ob die eigene Fläche im Verzeichnis registriert ist

    • Nachweis der eigenen Ökokonto-Buchungen

    • Übersicht über Nachfragepotenzial im Naturraum

    Für die Öffentlichkeit:

    • Transparenz über Naturschutzmaßnahmen

    • Nachvollziehbarkeit von Bebauungsplan-Kompensation

    Was das Verzeichnis nicht zeigt

    • Marktpreise (der Verkaufspreis von Ökopunkten wird nicht erfasst)

    • Vertragsdetails zwischen Verkäufer und Käufer

    • Detailinformationen über Eigentümer (aus Datenschutzgründen häufig eingeschränkt)

    • Aktuelle Erfolgskontrolle (in einigen Verzeichnissen nur bei nächster Aktualisierung sichtbar)

    Datenschutz

    Kompensationsverzeichnisse enthalten Flurstücksdaten. In welchem Umfang Eigentümerdaten öffentlich einsehbar sind, unterscheidet sich zwischen den Ländern.

    Grundsatz: Flurstücksinformationen (Gemarkung, Flur, Flurstück) sind meist öffentlich. Eigentümerdaten werden häufig nur über das Grundbuchamt zugänglich gemacht und dort nur mit berechtigtem Interesse.

    Fehler und Aktualität

    Kompensationsverzeichnisse werden nicht immer tagesaktuell geführt. Zwischen tatsächlicher Anerkennung durch die UNB und Eintragung ins Verzeichnis können Wochen bis Monate vergehen.

    Bei wichtigen Entscheidungen (z. B. Kauf oder Verkauf) empfiehlt sich zusätzlich die direkte Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

    Datenqualität variiert zwischen Ländern. Baden-Württemberg (KompVz BW seit 2024) und Rheinland-Pfalz (LANIS) gelten als besonders sorgfältig geführt.

    FAQ

    Wie finde ich Kompensationsflächen in meiner Region?

    Über das jeweilige Landes-Kompensationsverzeichnis, sofern öffentlich (siehe Länderübersicht oben). Alternativ: Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

    Kann ich meine eigene Fläche im Verzeichnis suchen?

    Ja, in den öffentlichen Verzeichnissen. Wenn Ihre Fläche eingetragen ist, sehen Sie das über die Flurstücksdaten.

    Was, wenn meine Fläche fälschlicherweise eingetragen ist?

    Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde und beantragen Sie die Löschung oder Korrektur. Rechtlich kann eine Klärung nötig sein.

    Sehe ich die Preise für Ökopunkte im Verzeichnis?

    Nein. Marktpreise werden nicht erfasst. Anhaltspunkte finden Sie in Ökopunkte verkaufen und bei Anbieterinformationen.

    Kann Ventorio ins Verzeichnis eintragen?

    Nein. Nur die zuständige Naturschutzbehörde führt das Verzeichnis. Ventorio kann die Anerkennung und Eintragung nicht ersetzen.

    Wie schnell wird eine anerkannte Maßnahme eingetragen?

    Je nach Land und Behörde einige Wochen bis wenige Monate. Öffentliche Sichtbarkeit kann etwas später erfolgen (Datenaktualisierung).

    Ist das Verzeichnis rechtsverbindlich?

    Ja, für die Erfassung und den Nachweis der Kompensation. Es entfaltet aber keine eigene Rechtswirkung: Rechtsgrundlage ist der Bebauungsplan oder der Ökokonto-Anerkennungsbescheid.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Ventorio nutzt die öffentlichen Kompensationsverzeichnisse als Recherchequelle. Für die Vermittlung von Flächen prüfen wir das Verzeichnis auf Konflikte mit bestehenden Widmungen.

    Sie besitzen eine Fläche: Fläche kostenlos einschätzen lassen

    Sie suchen Kompensationsflächen: Kompensationsflächen über Ventorio suchen

    Quellen

    [1] § 17 Absatz 6 BNatSchG (Kompensationsverzeichnis), gesetze-im-internet.de

    [2] LUBW: KompVz BW seit Herbst 2024, RIPS-Dienste-Portal; LANUK NRW: LINFOS-KEV; LANIS RP OEK Ökokonto; kompensationsflaechen-mv.de; Transparenzportal Hamburg; INSPIRE Bremen; LfU Bayern ÖFK; SenMVKU Berlin KIS

    [3] LfULG Sachsen KoKa-Nat; LAU Sachsen-Anhalt EKIS-Viewer; TLUBN Thüringen EKIS

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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