Schaltanlage und Netzverknüpfungspunkt: Flächenbedarf 2026
Fläche für Schaltanlage oder Netzverknüpfungspunkt anbieten. Kleinere Flächen als Umspannwerke, dafür mehr Standorte.

Das Wichtigste in Kürze
Eine Schaltanlage ist eine kleinere Netzanlage als ein Umspannwerk. Fläche typisch 0,3 bis 2 Hektar. Sie schaltet Leitungen zusammen, ohne Spannungsebene zu verändern.
Deutlich mehr Standorte in Deutschland als bei Umspannwerken. Der Ausbau von PV-Freiflächen und Batteriespeichern schafft laufend neuen Bedarf an Schaltanlagen zur Netzeinbindung.
Vergütung als Kauf oder Pacht. Aufschlag gegenüber Verkehrswert typisch Faktor 1,5 bis 3.
Ideal für Kombinationsstandorte mit Batteriespeicher oder PV.
Ventorio vermittelt Schaltanlagenflächen im DACH-Raum.
Was eine Schaltanlage tut
Eine Schaltanlage verbindet und trennt Stromleitungen ohne Spannungsänderung. Anders als das Umspannwerk (das Spannungsebenen umsetzt, z.B. 380 kV auf 110 kV), ist die Schaltanlage ein reines Verteilungselement.
Typische Einsatzbereiche:
Netzverknüpfungspunkt für Freiflächen-Photovoltaik (Einspeisung in Mittel- oder Hochspannung)
Netzverknüpfungspunkt für Windparks
Netzverknüpfungspunkt für Batteriespeicher (BESS)
Ringschluss in Verteilnetzen (Erhöhung der Versorgungssicherheit)
Bündelung mehrerer Einspeiser
Für den Netzbetreiber ist die Schaltanlage die kostengünstigere Alternative zum vollen Umspannwerk, wenn nur eine begrenzte Zahl von Erzeugungsanlagen einzubinden ist.
Flächenbedarf
Kernanlage (Hochspannung 110 kV oder Mittelspannung 20 kV): 0,3 bis 1,5 Hektar Erweiterungsfläche: 30 bis 50 Prozent zusätzlich Zufahrt und Umfeld: 0,1 bis 0,5 Hektar
Gesamt: typisch 0,5 bis 2 Hektar für ein 110-kV-Schaltfeld, 0,3 bis 1 Hektar für 20-kV-Anlagen.
Standortkriterien
Ebene Fläche (bis 3 Prozent Neigung)
Tragfähiger Baugrund
Schwerlastfähige Zufahrt (Trafos bis 40 Tonnen, Schaltschränke im Ganzen)
Anbindungsmöglichkeit an das bestehende Netz
Distanz zur Wohnbebauung (typisch 100 bis 300 Meter je nach Ausführung)
Planungsrechtlich sicherbar (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB möglich)
Wer Schaltanlagen baut
Verteilnetzbetreiber (in Deutschland 866 laut BNetzA Stand 2024) [1]
Übertragungsnetzbetreiber (bei größeren Anlagen ab 110 kV)
Projektentwickler von PV, Wind und BESS (für den eigenen Netzverknüpfungspunkt)
Für Sie als Flächeneigentümer ist relevant: Neben ÜNB und VNB können auch Projektentwickler direkt als Käufer oder Pächter auftreten, wenn die Schaltanlage der Anschluss ihres eigenen Vorhabens ist.
Vergütung
Anbieterangaben (keine amtliche Statistik):
Kauf:
Aufschlag gegenüber Verkehrswert: Faktor 1,5 bis 3
Bei 1 Hektar Ackerland zu 4 EUR/m²: Verkehrswert 40.000 EUR, Kaufpreis 60.000 bis 120.000 EUR
Pacht:
2.000 bis 8.000 EUR pro Hektar und Jahr
Bei 1 Hektar: 2.000 bis 8.000 EUR pro Jahr
Vertragslaufzeit 20 bis 30 Jahre
Konkrete Beträge sind bilateral verhandelt und projektspezifisch.
Kombinationsstandorte
Der wichtigste Aspekt: Schaltanlagen werden häufig als Teil eines Erzeugungsprojekts gebaut. Der Standort für die Schaltanlage kann parallel Standort für die eigentliche Erzeugungsanlage werden.
Kombinationen:
Schaltanlage plus Batteriespeicher: 200-Meter-Regel nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB (in Kraft seit Januar 2026) privilegiert BESS im Umkreis einer Schaltanlage. Details in Batteriespeicher am Umspannwerk.
Schaltanlage plus Freiflächen-PV: Gemeinsame Errichtung mit Direkteinspeisung ohne Umweg
Schaltanlage plus Wind: Standortkopplung mit dem Windpark
Für Flächeneigentümer heißt das: Wenn Sie eine Fläche für eine Schaltanlage anbieten, sprechen Sie parallel über die angrenzenden Erzeugungsflächen.
Rechenbeispiel
Beispielhafte Situation:
Sie besitzen 3 Hektar Ackerland in NRW, in 200 Metern zu einer 110-kV-Bestandsleitung. Ein Batteriespeicher-Entwickler sucht Standort und braucht 1,5 Hektar für Batteriespeicher plus 0,5 Hektar für die Schaltanlage.
Angebot:
0,5 Hektar Schaltanlage: Pacht 4.000 EUR pro Hektar × 0,5 = 2.000 EUR pro Jahr
1,5 Hektar Batteriespeicher: Pacht 80.000 EUR pro Hektar × 1,5 = 120.000 EUR pro Jahr
Restfläche 1 Hektar: bleibt landwirtschaftlich nutzbar
Gesamt pro Jahr: 122.000 EUR
Vertragslaufzeit 25 Jahre nominal: 3.050.000 EUR
Zahlen sind Illustration. Konkrete Preise bilateral verhandelt.
Der Anbahnungsprozess
Ähnlich wie bei Umspannwerken, aber schneller und mit mehr potenziellen Vertragspartnern:
Ansprache (durch VNB, ÜNB oder Projektentwickler)
Erstprüfung (2 bis 8 Wochen)
Machbarkeitsprüfung (2 bis 6 Monate)
Optionsvertrag oder Grundlagenvereinbarung
Planungsverfahren (6 bis 18 Monate bei privilegierten Vorhaben)
Notarieller Vertrag
Baubeginn: typisch 12 bis 24 Monate nach Erstansprache
FAQ
Wie erkenne ich, dass meine Fläche für eine Schaltanlage passt?
Nähe zu einer bestehenden Leitung (idealerweise unter 500 Meter), ebene Fläche, gute Zufahrt. Ventorio prüft die Passung im Rahmen der Ersteinschätzung.
Muss ich mit Netzbetreiber oder mit Projektentwickler verhandeln?
Beides möglich. Bei Erzeugungsanlagen ist der Projektentwickler oft der bessere erste Kontakt, weil er den Bedarf definiert.
Ist die Vergütung geringer als beim Umspannwerk?
Pro Hektar oft ähnlich, wegen kleinerer Fläche absolut niedriger.
Kann ich beides kombinieren?
Ja. Schaltanlage plus Batteriespeicher plus PV ist das Standardmodell für neue Netzknotenpunkte im ländlichen Raum.
Was ist bei der Vertragsgestaltung anders als beim Umspannwerk?
Kürzere Vertragslaufzeiten (25 statt 40 Jahre), geringere Vergütung, weniger komplexe Anlagen. Grundstruktur ähnlich.
Wie lange dauert der Prozess?
Bei privilegierten Vorhaben (§ 35 BauGB) 12 bis 24 Monate von Erstansprache bis Baubeginn.
Was ist mit Grundsteuer?
Wie beim Umspannwerk häufig Grundsteuer B nach Widmung. Vertraglich regelbar.
Wie Ventorio Ihnen hilft
Ventorio ist auf Standortflächen für Netzinfrastruktur spezialisiert. Für Schaltanlagen prüfen wir sowohl VNB-Bedarfe als auch Projektentwickler-Suchen im DACH-Raum.
Vier Argumente für Ventorio:
Strukturierte Bewertung. Ihre Fläche wird nach sechs Entwicklungsstufen bewertet.
Neutralität. Wir sind an keinem Netzbetreiber oder Projektentwickler beteiligt.
Datenschutz. Kontaktdaten erst nach Ihrer Einwilligung weitergegeben.
Kostenlose Ersteinschätzung. Prüfung, welche Nutzungsart passt.
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Quellen
[1] Statista/BNetzA (Stand 2024): 866 Verteilnetzbetreiber Strom in Deutschland
[2] § 35 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 12 BauGB (Privilegierung Netzausbau und Batteriespeicher)
[3] Marktkenntnis und Anbieterangaben
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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