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    Batteriespeicher am Umspannwerk: Standortvorteil nutzen 2026

    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB privilegiert: Batteriespeicher innerhalb von 200 Metern zum Umspannwerk. Fläche und Vergütung.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    Batteriespeicher am Umspannwerk: Standortvorteil nutzen 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seit Januar 2026 gilt § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB. Batteriespeicher sind im Außenbereich baurechtlich privilegiert, wenn sie innerhalb von 200 Metern zur Grundstücksgrenze eines Umspannwerks liegen und die weiteren Voraussetzungen (mindestens 4 MW Nennleistung, 0,5-Prozent-Gemeindeflächen-Obergrenze) erfüllt sind. [1]

    • Diese Regel ist der stärkste inhaltliche Hebel dieses Clusters. Sie verbindet die klassischen Netzinfrastruktur-Themen direkt mit dem Batteriespeicher-Cluster.

    • Für Sie als Flächeneigentümer: Wenn Ihre Fläche in Umspannwerksnähe liegt, ist sie potenziell doppelt attraktiv: als Umspannwerk-Erweiterungsstandort UND als Batteriespeicher-Standort.

    • Batteriespeicher am Umspannwerk sind wirtschaftlich besonders attraktiv, weil der Netzanschluss unmittelbar verfügbar ist und Netzausbaukosten entfallen.

    • Ventorio ist auf diese Kombinationsstandorte spezialisiert und vermittelt sowohl Umspannwerksflächen als auch BESS-Flächen im DACH-Raum.

    Was die 200-Meter-Regel bedeutet

    Nach dem seit Januar 2026 geltenden § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ist ein Batteriespeicher im baurechtlichen Außenbereich privilegiert, wenn er:

    1. Höchstens 200 Meter zur Grundstücksgrenze eines Umspannwerks liegt (Höchst- zu Hochspannung oder Hoch- zu Mittelspannung) oder zur Grundstücksgrenze eines in Betrieb befindlichen oder aufgegebenen Kraftwerks ab 50 MW

    2. Mindestens 4 Megawatt Nennleistung hat

    3. Die Flächenobergrenze einhält: Die Summe aller nach Nr. 12 zugelassenen Batteriespeicherflächen in einer Gemeinde darf 0,5 Prozent der Gemeindefläche nicht überschreiten und höchstens 50.000 Quadratmeter betragen

    Der Effekt: Der Speicher braucht keinen Bebauungsplan und keine Ausweisung als Sondergebiet, sondern kann direkt beim Landkreis genehmigt werden. Verfahrensdauer typisch 6 bis 12 Monate statt 24 bis 36 Monate.

    Warum das für Sie ein Hebel ist

    Wenn Ihre Fläche in Umspannwerksnähe liegt, hat sie mehrere Vorteile:

    1. Batteriespeicher-Projektierer suchen aktiv nach solchen Flächen. Der Markt für Batteriespeicher wächst schnell (nach BNetzA Marktstammdatenregister rund 25,5 GWh am Jahresende 2025, weiter zunehmend). [2]

    2. Der Netzanschluss ist verfügbar. Ohne den 200-Meter-Vorteil müssten Speicher-Projektierer teure Netzausbauten finanzieren.

    3. Bauliche Genehmigung geht schnell. Die Privilegierung ersetzt aufwendige Bauleitplanverfahren.

    4. Doppelvermarktung möglich. Wenn Ihre Fläche neben einem geplanten Umspannwerk liegt und die Netzsituation stimmt, können Sie Umspannwerk-Standort UND Batteriespeicher-Standort auf getrennten Flächenteilen anbieten.

    Details zur Batteriespeicher-Vermarktung in Leitfaden Batteriespeicher und Standortkriterien Batteriespeicher.

    Vergütungsbandbreite

    Batteriespeicher-Pachten liegen deutlich über Photovoltaik-Pachten, weil die Netznähe knapp ist und der Ertrag pro Fläche höher.

    Anbieterangaben (keine amtliche Statistik):

    • Kleine Flächen (etwa 1.000 m² für 5-MW-Speicher): bis 15.000 EUR pro Jahr

    • Mittlere Flächen (1 Hektar für 50-MW-Speicher): 50.000 bis 120.000 EUR pro Jahr

    • Große Flächen (2 Hektar für 100-MW-Speicher): 100.000 bis 240.000 EUR pro Jahr

    Bandbreite abhängig von Netzsituation, Kapazität, Marktumfeld. Details in Pachtpreise für Batteriespeicher.

    Berechnungsbeispiel:

    Ihre 1,5 Hektar große Fläche liegt 150 Meter neben einem 380/110-kV-Umspannwerk. Die 200-Meter-Regel ist erfüllt.

    • Batteriespeicher (100 MW, 200 MWh): 80.000 EUR pro Hektar × 1,5 Hektar = 120.000 EUR pro Jahr

    • Vertragslaufzeit 25 Jahre: 3.000.000 EUR nominal

    Wenn Sie zusätzlich eine 4 Hektar große angrenzende Fläche für die Umspannwerk-Erweiterung anbieten, kann die Gesamtvergütung bei mehreren hundert Tausend Euro pro Jahr liegen.

    Die technischen Voraussetzungen für Batteriespeicher

    Neben der 200-Meter-Regel müssen für einen wirtschaftlichen Batteriespeicher auf Ihrer Fläche mehrere Punkte stimmen:

    Netzanschlusskapazität: Der zuständige Netzbetreiber muss bestätigen, dass am nahen Umspannwerk die Aufnahmefähigkeit für den geplanten Speicher besteht. Netzverknüpfungspunkte mit langen Bearbeitungszeiten sind aktuell eine Herausforderung.

    Zufahrt: Schwerlastfähig für Container-Anlieferung (typisch bis 40 Tonnen).

    Fläche und Topografie: Für 100 MW Speicher etwa 1 bis 2 Hektar ebene Fläche.

    Umgebung: Distanz zur Wohnbebauung mindestens 100 bis 200 Meter (Lärmschutz, Brandschutz).

    Vertragslaufzeit: 20 bis 25 Jahre als Pachtvertrag.

    Details in Standortkriterien Batteriespeicher.

    Rechenbeispiel

    Beispielhafte Situation:

    Sie besitzen 3 Hektar Ackerland in Niedersachsen. In 150 Metern Entfernung steht ein 110/20-kV-Umspannwerk der lokalen Verteilnetzbetreiber. Ackerpacht landwirtschaftlich: 643 EUR pro Hektar und Jahr (Bundesdurchschnitt Niedersachsen 2023).

    Ohne Netzausbau-Kontext (Klassik Landwirtschaft):

    • 3 Hektar × 643 EUR = 1.930 EUR pro Jahr

    • Über 20 Jahre: 38.600 EUR

    Mit Batteriespeicher auf 1,5 Hektar (200-Meter-Regel):

    • Batteriespeicher-Pacht: 80.000 EUR pro Hektar × 1,5 = 120.000 EUR pro Jahr

    • Restliche 1,5 Hektar Landwirtschaft: 965 EUR pro Jahr

    • Gesamt pro Jahr: 120.965 EUR

    • Über 20 Jahre: 2.419.300 EUR

    Der Wertunterschied ist enorm: rund 63-facher Ertrag durch die Batteriespeicher-Vermarktung.

    Zahlen sind Illustration. Konkrete Pachten variieren regional und projektspezifisch.

    Herausforderungen und Risiken

    1. Netzanschluss ist der Engpass. Ohne Netzanschlusszusage vom Netzbetreiber kein Batteriespeicher. Die Wartezeiten für Netzanschlussbegehren haben Rekordniveau erreicht.

    2. Marktrisiko. Batteriespeicher werden im Regelenergie- und Strommarkt refinanziert. Preisniveau schwankt, Investoren-Interesse ebenso.

    3. Vertragspartner-Bonität. Speicherprojekt-Entwickler sind teils junge Marktteilnehmer. Bonität und Absicherung im Vertrag wichtig.

    4. Rückbau nach Vertragsende. Rückbauverpflichtung mit Bankbürgschaft absichern.

    5. Änderung der Rahmenbedingungen. § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB gilt seit 2026, aber die Branche rechnet mit Nachsteuerungen bei zu enger Auslegung.

    Details in Leitfaden Batteriespeicher.

    FAQ

    Wie prüfe ich, ob mein Grundstück die 200-Meter-Regel erfüllt?

    Über den kostenlosen Netzabstandscheck von Ventorio können Sie die Distanz zum nächsten Umspannwerk prüfen.

    Muss ich einen Bebauungsplan haben?

    Nein. Wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB erfüllt sind, ist der Speicher privilegiert. Einzelbaugenehmigung reicht.

    Wer entscheidet über die Gemeindeflächen-Obergrenze?

    Der Landkreis oder die Gemeinde führt Buch über die bereits privilegiert genehmigten Speicherflächen. Wenn die 0,5-Prozent-Grenze überschritten wird, greift die Privilegierung für weitere Speicher nicht mehr. Frühzeitige Genehmigung ist ein Vorteil.

    Kann ich Umspannwerk und Batteriespeicher gleichzeitig auf derselben Fläche?

    Auf derselben Fläche nein (Doppelnutzung baulich nicht möglich), aber auf zwei benachbarten Flächenteilen sehr wohl.

    Was ist mit bestehenden Umspannwerken?

    Alle bestehenden Umspannwerke aller Netzbetreiber (ÜNB und VNB) begründen die 200-Meter-Regel, nicht nur neu gebaute.

    Wie lange dauert der Vertragsschluss?

    Von der ersten Anfrage bis zur notariellen Beurkundung 6 bis 18 Monate. Baubeginn 12 bis 24 Monate nach Vertragsschluss.

    Kann ich auch bei einem Windpark einen Batteriespeicher anbieten?

    § 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB privilegiert Batteriespeicher im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit bestehenden EE-Anlagen. Details in Standortkriterien Batteriespeicher.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Ventorio ist auf diese Kombinationsstandorte spezialisiert. Wir prüfen, ob Ihre Fläche die 200-Meter-Regel erfüllt, und vermitteln bei Passung Batteriespeicher-Projektierer oder Netzbetreiber.

    Fläche kostenlos einschätzen lassen

    Zusätzlich hilfreich: Der Pachtrechner Batteriespeicher gibt Ihnen eine erste Orientierung zur zu erwartenden Vergütung.

    Quellen

    [1] § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB (in Kraft seit Januar 2026): Privilegierung Batteriespeicher im Außenbereich

    [2] BNetzA Marktstammdatenregister (Stand Ende 2025): rund 2,22 Mio. Speicher mit 25,5 GWh Kapazität

    [3] Bundestag WD-7-015-19 und Praxis-Ratgeber netzausbau.de zur 200-Meter-Regel

    [4] Markterfahrung Batteriespeicher-Pachten (Ökopunktemarkt.de nicht anwendbar; siehe Pachtpreise für Batteriespeicher)

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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