Kabelzugstellen und Muffenstandorte 2026
Was Kabelzugstellen und Muffenstandorte für Flächeneigentümer bedeuten. Ausgleich, Flächenbedarf, Rekultivierung.

Das Wichtigste in Kürze
Kabelzugstellen und Muffenstandorte sind Punkte entlang der Erdkabeltrasse, an denen einzelne Kabelabschnitte verbunden werden. Alle 2 bis 5 Kilometer entlang der Trasse ist ein solcher Standort.
Fläche pro Kabelzugstelle: 0,5 bis 1 Hektar temporär (Bauphase), etwa 100 bis 200 m² dauerhaft (Muffenpunkt).
Vergütung als temporäre Pacht (Baustellenphase, 2 bis 4 Jahre) plus geringe Dauerbelastung für den Muffenpunkt.
Der Muffenpunkt selbst ist unterirdisch, oberirdisch bleibt die Fläche landwirtschaftlich nutzbar mit den Nutzungseinschränkungen des Schutzstreifens.
Wartungszugänge für die Muffen bleiben dauerhaft möglich.
Was Kabelzugstellen sind
HGÜ-Erdkabel werden in Segmenten verlegt. Typisch 1 bis 5 Kilometer pro Segment. An den Verbindungsstellen (Muffen) werden die Kabelenden zusammengefügt und elektrisch verbunden.
Für die Verbindungsarbeit braucht der Netzbetreiber:
Baustellenfläche für Kabelrollen (5 Meter Durchmesser, 20 Tonnen)
Muffenmontage-Areal unter kontrollierten Bedingungen (Zelt, Sauberkeit)
Zufahrtsflächen für Kranfahrzeuge
Nach der Muffenmontage wird die Fläche rekultiviert. Der Muffenpunkt selbst (typisch 3 bis 5 Meter Durchmesser) bleibt unterirdisch, mit einer kleinen Zugangsöffnung für Wartungen.
Flächenbedarf und Betroffenheit
Temporär während Bauphase:
Fläche pro Muffenstandort: 0,5 bis 1 Hektar
Nutzungsdauer: 3 bis 12 Monate für Kabelverlegung und Muffenmontage
Danach Rekultivierung
Dauerhaft:
Muffenpunkt selbst: 3 bis 5 Meter Durchmesser mit Zugangsdeckel
Landwirtschaftliche Nutzung oberhalb des Muffenpunkts weiter möglich
Wartungszugänge alle 5 bis 10 Jahre
Details in Schutzstreifen bei Stromleitungen.
Vergütung
Temporäre Nutzung (Bauphase):
Pacht analog Baustellenflächen: 500 bis 2.500 EUR pro Hektar und Jahr
Flurschaden-Pauschale
Rekultivierungsverpflichtung des Netzbetreibers
Dauerhafte Belastung (Muffenpunkt):
Dienstbarkeitsentschädigung für die Muffenfläche (typisch als Teil der Trassen-Dienstbarkeit)
Zugangsrechte für Wartungen
Was nach der Bauphase erlaubt bleibt
Nach Rekultivierung ist über dem Muffenpunkt und der Kabelmuffenzone:
Landwirtschaftliche Nutzung möglich (Ackerbau, Grünland)
Umbruch bis Pflugtiefe möglich
Kein Umbruch tiefer als 60 cm (Muffen liegen typisch 1,5 bis 2 Meter tief, Sicherheitsbereich)
Kein Bauwerk über dem Muffenpunkt
Zugang für Wartung frei zu halten
Details in Schutzstreifen-Nutzung.
FAQ
Wie erkenne ich einen Muffenpunkt auf meiner Fläche?
Meist durch einen Betondeckel im Boden (3 bis 5 Meter Durchmesser). Der Netzbetreiber dokumentiert die Position im Kataster.
Muss ich den Wartungszugang gewähren?
Ja, Teil der Dienstbarkeit. Ankündigung typisch 14 Tage.
Wie lange dauert eine Wartung?
1 bis 3 Tage. Für die Zeit anteilige Aufwuchsentschädigung.
Kann ich einen Muffenpunkt verlegen lassen?
In der Planungsphase eventuell. Nach Bauabschluss praktisch nicht mehr.
Wie Ventorio Ihnen hilft
Bei Muffenpunkten auf Ihrer Fläche prüfen wir im Rahmen der Ersteinschätzung die Auswirkungen auf die Vermarktung anderer Nutzungen.
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Quellen
[1] Amprion "Erdkabel im Wald" (A-Nord Broschüre); TenneT SuedLink Bauleitfaden
[2] Rahmenvereinbarungen SuedLink 22.12.2022 und A-Nord August 2022 (Muffenmontage-Regelungen)
[3] Projektwebsites der Netzbetreiber
Stand: 30. August 2026

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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