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    Ausgleichsflächen Thüringen 2026

    Ökokonto in Thüringen: § 6-8 ThürNatG, Bilanzierungsmodell 2005, EKIS beim TLUBN, Thüringer Landgesellschaft und ThüringenForst.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 5 Minuten Lesezeit
    Ausgleichsflächen Thüringen 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Thüringen hat keine eigenständige Kompensationsverordnung. Maßgeblich ist das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 30. Juli 2019 (GVBl. Nr. 9 vom 19.08.2018 S. 323, in Kraft seit 2019). Eingriffsregelung, Ausgleich/Ersatz und Kompensationsverzeichnis: §§ 6 bis 8 ThürNatG. [1]

    • Bewertet wird nach dem "Bilanzierungsmodell für die Eingriffsregelung in Thüringen" (TMLNU, Erstfassung 2005). Flächen- und biotoptypenbasiert. Verbindliches Landes-Punkteschema wie in BW oder HE ist nicht belegt. [2]

    • EKIS (Eingriffs- und Kompensationsinformationssystem) beim TLUBN. Teil-öffentlich einsehbar über Kartendienst und Downloadangebot. Voller Datenzugriff Behörden vorbehalten. [3]

    • Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) als landeseigene Flächenagentur (Mitglied im BFAD). Zusätzlich ThüringenForst mit eigenem Ökokonto-Angebot.

    • LEP 2025 erlaubt Ausweisung von Vorranggebieten für großflächige Solaranlagen durch die Regionalen Planungsgemeinschaften.

    Rechtsgrundlage

    Zentrale Landesrechtsquelle: Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung 2019 (GVBl. Nr. 9 vom 19.08.2018 S. 323, in Kraft seit 2019). Die relevanten Paragrafen §§ 6 bis 8 ThürNatG regeln in Verbindung mit §§ 13 bis 17 BNatSchG:

    • Eingriffsregelung

    • Ausgleich und Ersatz

    • Kompensationsverzeichnis

    Eine eigenständige "ThürKompV" existiert nicht als separater Rechtsakt. [1]

    Bewertungsmethode

    "Bilanzierungsmodell für die Eingriffsregelung in Thüringen" vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU), Erstfassung 2005. Flächen- und biotoptypenbasiertes Bewertungsverfahren. [2]

    Grundlage: die vom TLUBN geführten Biotoptypenlisten (Ausgangs- und Zielbiotope, EKIS-Meldeformular 07/2024).

    Für die Bauleitplanung ergänzend: "Das bauleitplanerische Ökokonto" (TMLNU 2001).

    Ein verbindliches Landes-Punkteschema wie in BW, BY oder HE ist nicht belegt.

    Zuständige Stelle

    • TMUENF (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten): oberste Naturschutzbehörde, energie- und klimapolitische Grundsätze

    • TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz): obere Naturschutzbehörde und Fachbehörde. Führung des EKIS nach § 7 Absatz 6 ThürNatG

    • Untere Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise und kreisfreien Städte: Einvernehmen im Regelfall (§ 7 ThürNatG)

    Räumliche Übertragbarkeit

    § 6 ThürNatG in Verbindung mit § 15 BNatSchG: Vorrang der Maßnahmen am Eingriffsort bzw. im betroffenen Naturraum. Ersatzmaßnahmen sind auch außerhalb des betroffenen Landschaftsraums möglich, wenn Ausgleich dort nicht möglich oder naturschutzfachlich nicht zweckmäßig ist.

    Konkrete Verordnungsgrenzen (Landkreis, landesweit) sind nicht in einer Kompensations-VO fixiert.

    Öffentliches Kompensationsverzeichnis

    EKIS wird vom TLUBN geführt. Teil-öffentlich: Grundlegende Informationen zu Kompensationsmaßnahmen sind tagesaktuell im Kartendienst des TLUBN abrufbar und als Geodaten und Tabellen herunterladbar (tlubn.thueringen.de/service/umweltdaten/recherchewerkzeug-und-kartendienst/naturschutz/infoseite-kompensationsmassnahmen-aus-ekis). [3]

    Voller Datenzugriff ist auf Naturschutzbehörden beschränkt.

    Landesspezifische Besonderheiten

    • Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) als landeseigene Flächenagentur (thlg.de)

    • ThüringenForst vertreibt anerkannte Ökopunkte auf Landesflächen (thueringenforst.de)

    • LEP 2025 erlaubt Vorranggebiete für großflächige Solaranlagen durch Regionale Planungsgemeinschaften

    • Thüringer Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden (02.06.2024): aktuell für Wind, geplant Erweiterung auf Freiflächen-PV

    • Aktuelle Marktvolumen- und Preiskennzahlen für Thüringen 2024 bis 2026 sind nicht belegt

    Weitere Regelungen und Verweise

    Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt in Thüringen nur für Vorhaben in Bundesverwaltung. Für alle privaten und kommunalen Vorhaben, Windenergie und Freiflächen-PV gilt das ThürNatG. Details: Ökokonto-Verordnungen der Bundesländer.

    Thüringen strebt eine Verdreifachung der Solarenergie bis 2030 an (Landtagsbeschluss 2022). Details im Ratgeber Freiflächen-Photovoltaik in Thüringen.

    Sie besitzen eine Fläche

    Für Landwirte und Waldbesitzer in Thüringen sind die Thüringer Landgesellschaft und ThüringenForst die primären Ansprechpartner. Ohne verbindliches Punkteschema erfolgt die Bewertung flexibler, aber auch weniger transparent. Ventorio unterstützt bei Erstanalyse.

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    Quellen

    [1] §§ 6 bis 8 ThürNatG in der Fassung 2019 (GVBl. Nr. 9 vom 19.08.2018 S. 323); Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 30.07.2019

    [2] TMLNU: "Bilanzierungsmodell für die Eingriffsregelung in Thüringen" (Erstfassung 2005); TLUBN Biotoptypenliste; "Das bauleitplanerische Ökokonto" (TMLNU 2001)

    [3] TLUBN EKIS Kompensationsverzeichnis (tlubn.thueringen.de/naturschutz/eingriffsregelung-vorhabenbegleitung/kompensationsverzeichnis-ekis); TLUBN EKIS-Meldeformular 07/2024

    [4] Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG, thlg.de); ThüringenForst Ökopunkte (thueringenforst.de); LEP 2025

    Stand: 30. August 2026

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

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