SuedOstLink: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026
SuedOstLink Stromtrasse: 540 km Erdkabel von Wolmirstedt nach Isar, 50Hertz und TenneT. Kein bundesweiter Rahmenvertrag mit Bauernverbänden bestätigt.

Stand: 30. August 2026 (Prüfdatum: 01.02.2027, Projektseite veraltet schnell)
Das Wichtigste in Kürze
SuedOstLink verbindet Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) mit Isar bei Landshut (Bayern) über rund 540 km. Zusätzlich SuedOstLink+ (Vorhaben 5a) von Hohe Börde Richtung Schwerin.
Vier Bundesländer: Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Bayern.
Netzbetreiber: 50Hertz (Nord), TenneT (Bayern).
Verfahrensstand: vollständig genehmigt, letzter Planfeststellungsbeschluss am 25.07.2025 durch BNetzA. Bau läuft in allen Abschnitten.
Inbetriebnahme: Vorhaben 5 (SuedOstLink) 2027, SuedOstLink+ (Vorhaben 5a) 2030.
Rahmenvereinbarung: kein bundesweiter Rahmenvertrag zwischen 50Hertz und Bauernverbänden im öffentlich zugänglichen Recherchestand belegt. Bauernverband Sachsen-Anhalt-Wochenbrief 09/2023: "50Hertz hat einen solchen Rahmenvertrag in den neuen Bundesländern bislang kategorisch abgelehnt." Aktuelle Änderung: nicht bestätigt.
Verlauf und Trassenlänge
Vorhaben 5 (SuedOstLink): Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) - Isar bei Landshut (Bayern). Rund 540 km.
Vorhaben 5a (SuedOstLink+): Hohe Börde (Sachsen-Anhalt) Richtung Schwerin (MV). Ergänzung.
Betroffene Regionen
Sachsen-Anhalt: Landkreise Börde, Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg
Sachsen: Landkreise Nordsachsen, Leipzig, Mittelsachsen, Zwickau
Thüringen: Landkreise Altenburger Land, Saale-Holzland
Bayern: Landkreise Hof, Bayreuth, Neustadt an der Waldnaab, Regensburg, Landshut
Aktueller Verfahrensstand
Vollständig genehmigt seit Juli 2025. [1]
Letzter Planfeststellungsbeschluss am 25.07.2025 durch BNetzA für Vorhaben 5
Bau in allen Abschnitten aktiv
Abschnitt D1 hatte bereits vorzeitigen Baubeginn Anfang 2024
Konkreter Baufortschritt in Kilometern verlegtem Kabel pro Abschnitt Stand 2026: nicht bestätigt aus den gesichteten Quellen.
Ausführungsart
±525 kV HGÜ, 2 x 2 GW (also 4 GW bei Vollbetrieb).
Überwiegend Erdkabel; einzige Ausnahme rund 19 km Freileitung im Norden.
Rahmenvereinbarung: Status offen
Kein bundesweiter Rahmenvertrag zwischen 50Hertz und Bauernverbänden für den SuedOstLink in öffentlich zugänglichen Quellen 2024-2026 dokumentiert.
Nach Aussage des Bauernverbands Sachsen-Anhalt (Wochenbrief 09/2023) hat 50Hertz "einen solchen Rahmenvertrag in den neuen Bundesländern bislang kategorisch abgelehnt". Ob sich das seither geändert hat: nicht bestätigt aus den gesichteten Quellen.
Wichtiger Hinweis: Für das benachbarte Projekt NordOstLink hat sich der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern 2025 mit 50Hertz auf einen Rahmenvertrag geeinigt. Das ist aber eine separate Vereinbarung, nicht identisch mit SuedOstLink.
Für Eigentümer heißt das:
Ihr Vertrag wird bilateral verhandelt
Sätze basieren auf 50Hertz-internen Vorgaben und Marktvergleichen
Sachverständigengutachten sind besonders wichtig
Wenden Sie sich an den zuständigen Landesbauernverband und den HLBS
Details in Sachverständigengutachten beim Leitungsbau.
Ansprechstelle des Netzbetreibers
Für Vorhaben 5 (SuedOstLink, Nord): 50Hertz
Projekt-Website: stromnetzdc.com/projekte/suedostlink
50Hertz Info-Flyer Liegenschaften "Recht auf Entschädigung" (50hertz.com/Portals/1/Dokumente/Netz/SuedOstLink/)
Für Vorhaben 5 (SuedOstLink, Bayern): TenneT
Über tennet.eu
Was das für Sie bedeutet
Ohne bundesweite Rahmenvereinbarung ist Ihre Verhandlungsposition individueller. Konsequenzen:
Positiv: Größerer Verhandlungsspielraum bei Details.
Negativ: Kein automatischer Beschleunigungszuschlag nach Rahmenmuster, keine übernommene Kostentragung von Notar und Grundbuch, kein festgelegter Mindestbetrag.
Empfehlung:
Kontakt zum Landesbauernverband aufnehmen
Sachverständigen (HLBS-Mitglied) beauftragen
Anwaltliche Prüfung des Angebots durch Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Verhandlung der Entschädigungshöhe unter Verweis auf Sätze anderer HGÜ-Projekte (35 % Bodenrichtwert bei A-Nord und SuedLink)
Rechenbeispiel
Beispielhafte Situation:
500 m SuedOstLink-Erdkabelverbindung durch Ihr Ackerland in Sachsen-Anhalt. Bodenrichtwert 3,50 EUR/m², Schutzstreifen 25 m.
Ohne Rahmenvereinbarung sind die Sätze individuell verhandelt. Als Verhandlungsbasis:
Schutzstreifenfläche: 500 × 25 = 12.500 m²
Dienstbarkeitsentschädigung: 35 % × 12.500 × 3,50 = 15.313 EUR (angelehnt an A-Nord-Satz)
Aufwandsentschädigung: bilateral (typisch 200-500 EUR)
Beschleunigungszuschlag: bilateral (nicht garantiert)
Notar- und Grundbuchkosten: bilateral
Ohne Rahmenvereinbarungs-Sicherheit können die tatsächlichen Sätze niedriger ausfallen, wenn 50Hertz weniger Zuschläge zahlt.
Nicht bestätigt / offene Punkte
Aktueller Stand eines möglichen Rahmenvertrags zwischen 50Hertz und Bauernverbänden Sachsen-Anhalt / Sachsen / Thüringen / Bayern
Konkrete Baufortschritte (verlegte Kilometer) pro Abschnitt Stand 2026
Detailkonditionen für Einzelverträge
FAQ
Warum gibt es keinen Rahmenvertrag wie bei SuedLink?
Nach Stand 2023 (Bauernverband Sachsen-Anhalt) hat 50Hertz die Verhandlungen mit den ostdeutschen Bauernverbänden nicht in der gleichen Systematik geführt wie TenneT und Amprion. Aktuelle Entwicklung: nicht bestätigt.
Bin ich schlechter gestellt als SuedLink-Betroffene?
Nicht zwangsläufig. Sie haben mehr Verhandlungsraum, aber weniger Rahmensicherheit. Sachverständige und rechtliche Beratung sind wichtiger.
Wer ist mein direkter Ansprechpartner?
Der 50Hertz-Bereich Liegenschaften. In Bayern der TenneT-Bereich für den Süd-Teil.
Wann muss ich zustimmen?
Es gibt keine feste Frist wie bei einer Rahmenvereinbarung. 50Hertz wird Ihnen einen Vertrag anbieten. Bei Ablehnung folgt vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG / § 27 NABEG.
Ist die Grundstruktur der Vertragskonditionen ähnlich?
Die Dienstbarkeitsentschädigung und Flurschadensregulierung sind vergleichbar zu SuedLink/A-Nord. Konkrete Prozentsätze und Zuschläge fehlen als offizielle Rahmenvereinbarung.
Was bei SuedOstLink+?
Ergänzung nach Norden. Inbetriebnahme 2030. Aktueller Stand: Bundesfachplanung/Planfeststellung noch offen.
Wie Ventorio Ihnen hilft
Bei SuedOstLink-Betroffenheit ist die individuelle Beratung besonders wichtig. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln bei Bedarf HLBS-Sachverständige.
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Quellen
[1] BNetzA-Pressemitteilung 25.07.2025 (Genehmigung Vorhaben 5); tennet.eu News "SuedOstLink Vorhaben 5 vollständig genehmigt"
[2] stromnetzdc.com/projekte/suedostlink (50Hertz, TenneT)
[3] Bauernverband Sachsen-Anhalt Wochenbrief 09/2023 (keine Rahmenvereinbarung 50Hertz-Bauernverbände dokumentiert); Bauernverband MV zu NordOstLink 2025 (separater Rahmenvertrag)
[4] Vorzeitige Besitzeinweisung: § 44b EnWG, § 27 NABEG

Gründer & Geschäftsführer
Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.
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Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.
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