StartseiteRatgeberSuedOstLink: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026
    Ratgeber

    SuedOstLink: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026

    SuedOstLink Stromtrasse: 540 km Erdkabel von Wolmirstedt nach Isar, 50Hertz und TenneT. Kein bundesweiter Rahmenvertrag mit Bauernverbänden bestätigt.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg30. August 2026Lektoriert: 30. August 2026 8 Minuten Lesezeit
    SuedOstLink: Verlauf, Zeitplan, Entschädigung 2026

    Stand: 30. August 2026 (Prüfdatum: 01.02.2027, Projektseite veraltet schnell)

    Das Wichtigste in Kürze

    • SuedOstLink verbindet Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) mit Isar bei Landshut (Bayern) über rund 540 km. Zusätzlich SuedOstLink+ (Vorhaben 5a) von Hohe Börde Richtung Schwerin.

    • Vier Bundesländer: Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Bayern.

    • Netzbetreiber: 50Hertz (Nord), TenneT (Bayern).

    • Verfahrensstand: vollständig genehmigt, letzter Planfeststellungsbeschluss am 25.07.2025 durch BNetzA. Bau läuft in allen Abschnitten.

    • Inbetriebnahme: Vorhaben 5 (SuedOstLink) 2027, SuedOstLink+ (Vorhaben 5a) 2030.

    • Rahmenvereinbarung: kein bundesweiter Rahmenvertrag zwischen 50Hertz und Bauernverbänden im öffentlich zugänglichen Recherchestand belegt. Bauernverband Sachsen-Anhalt-Wochenbrief 09/2023: "50Hertz hat einen solchen Rahmenvertrag in den neuen Bundesländern bislang kategorisch abgelehnt." Aktuelle Änderung: nicht bestätigt.

    Verlauf und Trassenlänge

    Vorhaben 5 (SuedOstLink): Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) - Isar bei Landshut (Bayern). Rund 540 km.

    Vorhaben 5a (SuedOstLink+): Hohe Börde (Sachsen-Anhalt) Richtung Schwerin (MV). Ergänzung.

    Betroffene Regionen

    • Sachsen-Anhalt: Landkreise Börde, Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg

    • Sachsen: Landkreise Nordsachsen, Leipzig, Mittelsachsen, Zwickau

    • Thüringen: Landkreise Altenburger Land, Saale-Holzland

    • Bayern: Landkreise Hof, Bayreuth, Neustadt an der Waldnaab, Regensburg, Landshut

    Aktueller Verfahrensstand

    Vollständig genehmigt seit Juli 2025. [1]

    • Letzter Planfeststellungsbeschluss am 25.07.2025 durch BNetzA für Vorhaben 5

    • Bau in allen Abschnitten aktiv

    • Abschnitt D1 hatte bereits vorzeitigen Baubeginn Anfang 2024

    Konkreter Baufortschritt in Kilometern verlegtem Kabel pro Abschnitt Stand 2026: nicht bestätigt aus den gesichteten Quellen.

    Ausführungsart

    ±525 kV HGÜ, 2 x 2 GW (also 4 GW bei Vollbetrieb).

    Überwiegend Erdkabel; einzige Ausnahme rund 19 km Freileitung im Norden.

    Rahmenvereinbarung: Status offen

    Kein bundesweiter Rahmenvertrag zwischen 50Hertz und Bauernverbänden für den SuedOstLink in öffentlich zugänglichen Quellen 2024-2026 dokumentiert.

    Nach Aussage des Bauernverbands Sachsen-Anhalt (Wochenbrief 09/2023) hat 50Hertz "einen solchen Rahmenvertrag in den neuen Bundesländern bislang kategorisch abgelehnt". Ob sich das seither geändert hat: nicht bestätigt aus den gesichteten Quellen.

    Wichtiger Hinweis: Für das benachbarte Projekt NordOstLink hat sich der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern 2025 mit 50Hertz auf einen Rahmenvertrag geeinigt. Das ist aber eine separate Vereinbarung, nicht identisch mit SuedOstLink.

    Für Eigentümer heißt das:

    • Ihr Vertrag wird bilateral verhandelt

    • Sätze basieren auf 50Hertz-internen Vorgaben und Marktvergleichen

    • Sachverständigengutachten sind besonders wichtig

    • Wenden Sie sich an den zuständigen Landesbauernverband und den HLBS

    Details in Sachverständigengutachten beim Leitungsbau.

    Ansprechstelle des Netzbetreibers

    Für Vorhaben 5 (SuedOstLink, Nord): 50Hertz

    Für Vorhaben 5 (SuedOstLink, Bayern): TenneT

    • Über tennet.eu

    Was das für Sie bedeutet

    Ohne bundesweite Rahmenvereinbarung ist Ihre Verhandlungsposition individueller. Konsequenzen:

    Positiv: Größerer Verhandlungsspielraum bei Details.

    Negativ: Kein automatischer Beschleunigungszuschlag nach Rahmenmuster, keine übernommene Kostentragung von Notar und Grundbuch, kein festgelegter Mindestbetrag.

    Empfehlung:

    1. Kontakt zum Landesbauernverband aufnehmen

    2. Sachverständigen (HLBS-Mitglied) beauftragen

    3. Anwaltliche Prüfung des Angebots durch Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    4. Verhandlung der Entschädigungshöhe unter Verweis auf Sätze anderer HGÜ-Projekte (35 % Bodenrichtwert bei A-Nord und SuedLink)

    Rechenbeispiel

    Beispielhafte Situation:

    500 m SuedOstLink-Erdkabelverbindung durch Ihr Ackerland in Sachsen-Anhalt. Bodenrichtwert 3,50 EUR/m², Schutzstreifen 25 m.

    Ohne Rahmenvereinbarung sind die Sätze individuell verhandelt. Als Verhandlungsbasis:

    • Schutzstreifenfläche: 500 × 25 = 12.500 m²

    • Dienstbarkeitsentschädigung: 35 % × 12.500 × 3,50 = 15.313 EUR (angelehnt an A-Nord-Satz)

    • Aufwandsentschädigung: bilateral (typisch 200-500 EUR)

    • Beschleunigungszuschlag: bilateral (nicht garantiert)

    • Notar- und Grundbuchkosten: bilateral

    Ohne Rahmenvereinbarungs-Sicherheit können die tatsächlichen Sätze niedriger ausfallen, wenn 50Hertz weniger Zuschläge zahlt.

    Nicht bestätigt / offene Punkte

    • Aktueller Stand eines möglichen Rahmenvertrags zwischen 50Hertz und Bauernverbänden Sachsen-Anhalt / Sachsen / Thüringen / Bayern

    • Konkrete Baufortschritte (verlegte Kilometer) pro Abschnitt Stand 2026

    • Detailkonditionen für Einzelverträge

    FAQ

    Warum gibt es keinen Rahmenvertrag wie bei SuedLink?

    Nach Stand 2023 (Bauernverband Sachsen-Anhalt) hat 50Hertz die Verhandlungen mit den ostdeutschen Bauernverbänden nicht in der gleichen Systematik geführt wie TenneT und Amprion. Aktuelle Entwicklung: nicht bestätigt.

    Bin ich schlechter gestellt als SuedLink-Betroffene?

    Nicht zwangsläufig. Sie haben mehr Verhandlungsraum, aber weniger Rahmensicherheit. Sachverständige und rechtliche Beratung sind wichtiger.

    Wer ist mein direkter Ansprechpartner?

    Der 50Hertz-Bereich Liegenschaften. In Bayern der TenneT-Bereich für den Süd-Teil.

    Wann muss ich zustimmen?

    Es gibt keine feste Frist wie bei einer Rahmenvereinbarung. 50Hertz wird Ihnen einen Vertrag anbieten. Bei Ablehnung folgt vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG / § 27 NABEG.

    Ist die Grundstruktur der Vertragskonditionen ähnlich?

    Die Dienstbarkeitsentschädigung und Flurschadensregulierung sind vergleichbar zu SuedLink/A-Nord. Konkrete Prozentsätze und Zuschläge fehlen als offizielle Rahmenvereinbarung.

    Was bei SuedOstLink+?

    Ergänzung nach Norden. Inbetriebnahme 2030. Aktueller Stand: Bundesfachplanung/Planfeststellung noch offen.

    Wie Ventorio Ihnen hilft

    Bei SuedOstLink-Betroffenheit ist die individuelle Beratung besonders wichtig. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln bei Bedarf HLBS-Sachverständige.

    Fläche kostenlos einschätzen lassen

    Quellen

    [1] BNetzA-Pressemitteilung 25.07.2025 (Genehmigung Vorhaben 5); tennet.eu News "SuedOstLink Vorhaben 5 vollständig genehmigt"

    [2] stromnetzdc.com/projekte/suedostlink (50Hertz, TenneT)

    [3] Bauernverband Sachsen-Anhalt Wochenbrief 09/2023 (keine Rahmenvereinbarung 50Hertz-Bauernverbände dokumentiert); Bauernverband MV zu NordOstLink 2025 (separater Rahmenvertrag)

    [4] Vorzeitige Besitzeinweisung: § 44b EnWG, § 27 NABEG

    Artikel teilen:
    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

    Alle Artikel von Markus →
    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 30. August 2026.

    Mehr über Dominik →

    Das könnte Sie auch interessieren

    Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?

    Reichen Sie Ihre Fläche ein und erfahren Sie kostenlos, ob sie für Freiflächen-PV, Agri-PV, BESS oder Windenergie geeignet ist.

    Kostenlos In 5 Minuten DSGVO-konform