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    Netzanschluss für Batteriespeicher: Der Punkt, an dem viele Projekte kippen

    Wie die Netzvoranfrage funktioniert, warum sie über den Wert Ihrer Fläche entscheidet und was seit dem BNetzA-Beschluss vom März 2026 anders ist.

    Markus LaueMarkus Lauelektoriert vonDominik ReegDominik Reeg28. August 2026Lektoriert: 28. August 2026 12 Minuten Lesezeit
    Netzanschluss für Batteriespeicher: Der Punkt, an dem viele Projekte kippen

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Netzanschluss ist der harte Test für jedes Batteriespeicher-Projekt. Ohne Zusage vom Netzbetreiber gibt es keine Bauentscheidung.

    • Zum Jahreswechsel 2024 auf 2025 lagen bei den vier Übertragungsnetzbetreibern rund 650 Anschlussanfragen mit einer Gesamtleistung von 226 Gigawatt vor. Bis Mitte 2025 stieg diese Zahl auf 259 Gigawatt. Der Markt ist mehrfach überzeichnet.

    • Seit dem 1. April 2026 gilt ein neues Verfahren. Statt Erst-kommt-erst-mahlt müssen Projekte nachweisen, dass sie ernsthaft sind. Papieranträge fliegen aus der Warteschlange.

    • Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30. März 2026 hat die Position der Netzbetreiber gestärkt. Verweigerungen sind seither leichter zu begründen. In der Branche ist der Beschluss umstritten.

    • Für Sie als Eigentümer heißt das: Ein Angebot ohne Netzzusage ist unverbindlich. Handeln Sie im Vertrag Klarheit darüber aus, was passiert, wenn der Netzanschluss scheitert.


    Für einen Solarpark ist das Netz einer von vielen Punkten. Für einen Batteriespeicher ist es der Kern des Geschäftsmodells. Ein Speicher verdient sein Geld damit, Strom aufzunehmen und wieder abzugeben. Ohne Netz kein Geschäftsmodell.

    Dieser Artikel erklärt, wie der Prozess der Netzvoranfrage abläuft, warum er derzeit so eng ist und was seit dem Frühjahr 2026 neu gilt.

    Warum das Netz überhaupt zum Nadelöhr geworden ist

    Die schnelle Antwort: weil in den letzten drei Jahren gleichzeitig sehr viele Speicherprojekte angemeldet wurden, die alle das gleiche wollen. Zugang zu den Umspannwerken der Ebene Hoch- zu Mittelspannung, dort wo die Anschlusskapazitäten am ergiebigsten sind.

    Konkret in Zahlen: Zum Jahreswechsel 2024 auf 2025 lagen bei den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland rund 650 Anschlussanfragen mit einer Gesamtleistung von 226 Gigawatt vor. Bis Mitte 2025 stieg diese Zahl auf 259 Gigawatt. [1] Wenn man die Verteilnetzbetreiber hinzurechnet, kursieren aktuell 400 bis 500 Gigawatt an Anfragen im System.

    Zum Vergleich: die gesamte installierte Kraftwerksleistung Deutschlands liegt bei rund 240 Gigawatt. Es wurden also innerhalb weniger Jahre mehr Speicher angemeldet als das Land insgesamt an Erzeugungsleistung hat. Ein großer Teil dieser Anmeldungen ist Reservierung ohne konkreten Baubeschluss. Der Fachbegriff dafür ist Papierprojekt.

    Für die Netzbetreiber ist das ein Problem. Sie müssen für jede Anmeldung Kapazitätsprüfungen anstoßen, Reservierungen führen und potenziell auf Jahre binden. Für Sie als Eigentümer ist es ebenfalls ein Problem, denn wenn Ihr Projektentwickler zu einer Voranfrage nicht durchkommt oder eine Absage bekommt, ist Ihr Vertrag wertlos.

    Was eine Netzvoranfrage ist und wer sie stellt

    Die Netzvoranfrage ist eine unverbindliche Prüfung des Netzbetreibers, ob am gewünschten Verknüpfungspunkt eine bestimmte Leistung angeschlossen werden kann. Sie ist der erste harte Filter jedes Speicherprojekts.

    Antragsteller ist der Projektentwickler, nicht Sie. Er reicht die Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber ein. Das ist entweder der Verteilnetzbetreiber vor Ort, wenn der Anschluss auf Mittelspannungs-Ebene erfolgt, oder einer der vier Übertragungsnetzbetreiber (TenneT, 50Hertz, Amprion, TransnetBW), wenn es um sehr große Projekte auf Hoch- oder Höchstspannung geht.

    Der Netzbetreiber prüft:

    • Ist am angefragten Verknüpfungspunkt technisch die benötigte Kapazität frei

    • Wenn nicht, welche Maßnahmen wären nötig, um die Kapazität zu schaffen (zum Beispiel Trafo-Ausbau, neue Schaltanlagen)

    • Welche Kosten fallen dafür an und wer trägt sie

    • Wie lange würde ein Ausbau dauern

    Das Ergebnis ist ein Vorbescheid oder eine Absage. Ein Vorbescheid ist noch kein verbindlicher Anschlussvertrag, aber die Grundlage für alle weiteren Schritte im Projekt.

    Wie lange die Voranfrage dauert

    Das ist eine der undankbarsten Fragen. Belastbare bundesweit einheitliche Werte gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur hat in ihren Veröffentlichungen im November 2025 darauf hingewiesen, dass sich Verfahren, Anforderungen und Bearbeitungsfristen zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern und den über 800 Verteilnetzbetreibern erheblich unterscheiden. [2]

    Praxiswerte:

    • Bei einem Verteilnetzbetreiber mit gut aufgestellter Netzabteilung: sechs bis zwölf Wochen

    • Bei einem Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Umfeld: sechs bis achtzehn Monate

    • Bei komplizierten Fällen mit notwendigem Netzausbau: mehrere Jahre

    Diese Werte sind Erfahrungswerte aus dem Markt. Wenn Ihr Projektentwickler eine belastbare Zeitangabe machen möchte, muss er das mit dem konkreten Netzbetreiber im Vorgespräch klären.

    Das neue Reifegradverfahren seit April 2026

    Bis Ende März 2026 galt bei den Übertragungsnetzbetreibern in aller Regel das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das führte zu der geschilderten Überzeichnung. Viele Anmeldungen waren Reservierungen ohne Absicht zur zeitnahen Realisierung.

    Seit dem 1. April 2026 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber ein neues Verfahren gestartet. Es heißt Reifegradverfahren und funktioniert so: Wer eine Anschlussanfrage stellt, muss innerhalb bestimmter Fristen Nachweise erbringen, dass sein Projekt real vorangetrieben wird. [3] Die Nachweise umfassen zum Beispiel:

    • den unterzeichneten Pachtvertrag mit Ihnen als Eigentümer

    • den eingereichten Bauantrag beziehungsweise die Baugenehmigung

    • Nachweise zur gesicherten Finanzierung

    • Fortschritte in der Detailplanung

    Werden die Nachweise nicht erbracht, verliert das Projekt seinen Platz in der Warteschlange. Für ernsthafte Projekte ist das gut, weil sich die Warteschlange leert. Für Projekte, die noch nicht ausgereift sind, wird der Zeitdruck deutlich höher.

    Für Sie als Eigentümer ist das relevant, weil ein Projektentwickler Ihnen früher einen Vertrag anbieten muss. In der bisherigen Praxis lief das oft so, dass zuerst die Netzanmeldung stand und der Pachtvertrag später kam. Im neuen Verfahren braucht der Projektentwickler den Vertrag früher, um im Reifegradverfahren bestehen zu können. Für Sie kann das heißen: mehr Verhandlungsmacht in der frühen Phase.

    Was der BNetzA-Beschluss vom März 2026 geändert hat

    Am 30. März 2026 hat die Bundesnetzagentur in einem Missbrauchsverfahren mit dem Aktenzeichen BK6-25-325 festgelegt, unter welchen Bedingungen Netzbetreiber den Anschluss von Batteriespeichern verweigern dürfen. [4] Der Beschluss stellte klar: Anschlusspetenten von Großbatteriespeichern haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Netzanschlussbegehren nach den Vorgaben der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung bearbeitet wird.

    Diese Passage klingt technisch und ist es auch. In der Praxis bedeutet sie: der Netzbetreiber hat mehr Spielraum, ein Anschlussbegehren abzulehnen oder zeitlich hintanzustellen, ohne dass er es besonders detailliert begründen muss. Vor dem Beschluss konnte ein Projektentwickler auf die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung verweisen und dort geregelte Fristen einklagen. Diese Möglichkeit ist eingeschränkt.

    In der Fachpresse und in der Branche wurde der Beschluss deutlich kritisiert. Der Netzbetreiber behalte damit die Oberhand, so die Argumentation, und müsse für Ablehnungen vergleichsweise wenig nachweisen. [5]

    Für Sie als Eigentümer bedeutet der Beschluss praktisch: Auch nach Vertragsunterzeichnung mit einem Projektentwickler bleibt ein reales Risiko, dass das Projekt am Netzbetreiber scheitert. Regeln Sie deshalb im Vertrag ausdrücklich, was in diesem Fall passiert, ob eine Optionsgebühr behalten werden darf und wie die Fläche wieder freigegeben wird.

    Der positive Gegenpol: flexible Anschlussvereinbarungen

    Es gibt auch eine Entwicklung, die Projekte ermöglicht, die sonst gescheitert wären. § 17 Absatz 2b des Energiewirtschaftsgesetzes eröffnet Netzbetreibern die Möglichkeit, sogenannte flexible Anschlussvereinbarungen anzubieten. [6] Der Gedanke dahinter: Wenn ein Speicher zusagt, in bestimmten Stunden die Leistung zu begrenzen, kann der Netzbetreiber mehr Anlagen an einem Verknüpfungspunkt zulassen, ohne das Netz zu überlasten.

    Ein großer Verteilnetzbetreiber hat angekündigt, standardisierte flexible Anschlussvereinbarungen deutschlandweit auszurollen. [5] Solche Modelle können auch Projekte ermöglichen, die bei starrer Auslegung an fehlender Kapazität scheitern würden. Wenn Ihr Projektentwickler auf einen solchen Weg setzt, ist das ein positives Zeichen, keines für ein weiches Projekt.

    Die technischen Regeln, die im Hintergrund gelten

    Für die Anschlussebene gibt es feste technische Regeln:

    • Mittelspannung. Das ist der übliche Bereich für Batteriespeicher mit ein bis mehreren zehn Megawatt. Grundlage ist die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4110. Ab einer Gesamtleistung von 500 Kilowatt sind erweiterte Nachweise erforderlich.

    • Hochspannung. Für sehr große Speicher jenseits von 20 bis 30 Megawatt. Grundlage ist die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4130.

    Diese Regeln geben vor, welche Schutztechnik, welche Netzverträglichkeitsnachweise und welche Prüfungen im Detail zu erbringen sind. Für Sie als Eigentümer bleiben die Regeln unsichtbar, sie beeinflussen aber die Kosten des Anschlusses und die Zeit bis zur Inbetriebnahme.

    Ein Punkt aus der alten Kraftwerks-Netzanschlussverordnung, der Sie interessieren könnte: Reservierungen wurden nach altem Recht mit einer Gebühr von 1.000 Euro pro Megawatt angemeldeter Leistung belegt. Für einen 50-Megawatt-Speicher waren also 50.000 Euro vom Projektentwickler zu erbringen, nur für die Reservierung. Wie sich das im neuen Reifegradverfahren entwickelt, ist noch nicht abschließend geregelt.

    Was Sie im Pachtvertrag regeln sollten

    Weil der Netzanschluss der kritische Punkt ist, sollte der Vertrag drei Themen sauber regeln:

    Optionsgebühr während der Entwicklungsphase. Zwischen Vertragsunterschrift und Baubeginn können ein bis drei Jahre vergehen. In dieser Zeit ist Ihre Fläche gebunden, ohne dass ein Speicher steht. Es ist marktüblich, dass in dieser Phase eine reduzierte Pacht oder eine feste Optionsgebühr gezahlt wird.

    Rücktrittsklausel bei negativer Netzzusage. Wenn der Netzbetreiber den Anschluss verweigert oder nur zu Bedingungen zusagt, unter denen der Projektentwickler nicht bauen will, muss geregelt sein, wie der Vertrag beendet wird und ob eine Restzahlung fällig wird.

    Weitergabe des Vertrags. Projekte werden während der Entwicklungsphase häufig zwischen Entwicklern gehandelt. Halten Sie fest, dass eine Übertragung Ihrer Zustimmung bedarf, damit Sie am Ende nicht mit einem anderen Vertragspartner dastehen, den Sie nicht kennen.

    Ausführlichere Vertragshinweise stehen im Ratgeber Pachtvertrag für Energieflächen.

    In vier Schritten zur belastbaren Netz-Aussage

    1. Verknüpfungspunkt identifizieren. Der Projektentwickler prüft das nächstgelegene Umspannwerk und die relevante Spannungsebene.

    2. Netzvoranfrage stellen. Beim zuständigen Netzbetreiber. Bei Übertragungsnetzbetreibern seit April 2026 im Reifegradverfahren mit Meilenstein-Nachweisen.

    3. Vorbescheid abwarten. Positive Rückmeldung ist die Grundlage für alle folgenden Schritte im Projekt.

    4. Anschlussvertrag verhandeln. Erst nach positivem Vorbescheid und nach der Baugenehmigung wird der eigentliche Anschlussvertrag geschlossen.

    Häufige Fragen

    Wer stellt die Netzvoranfrage bei mir vor Ort? Der Projektentwickler stellt die Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber. Bei kleineren Projekten ist das der Verteilnetzbetreiber, bei größeren einer der vier Übertragungsnetzbetreiber. Welcher zuständig ist, hängt vom nächstgelegenen Umspannwerk und der Anschlussleistung ab.

    Wie hoch sind die Kosten für den Anschluss und wer trägt sie? Die Anschlusskosten trägt in aller Regel der Projektentwickler oder Betreiber, nicht Sie. Die Höhe hängt von der Entfernung zum Umspannwerk, den notwendigen Netzausbaumaßnahmen und der Anschlussebene ab. Bei einem Standard-Projekt liegen die Kosten für den Anschluss selbst häufig im niedrigen bis mittleren siebenstelligen Bereich.

    Was passiert, wenn der Netzbetreiber ablehnt? Dann ist das Projekt in dieser Form nicht realisierbar. Manche Projekte werden mit reduzierter Leistung neu angemeldet oder mit einer flexiblen Anschlussvereinbarung erneut angeboten. Wenn keine der Alternativen greift, endet das Vorhaben. Was das für Ihren Vertrag heißt, sollten Sie vorher schriftlich geregelt haben.

    Wie erkenne ich, ob ein Projektentwickler den Netzanschluss ernsthaft prüft? Ein seriöser Projektentwickler nennt Ihnen den zuständigen Netzbetreiber, den geplanten Verknüpfungspunkt und einen realistischen Zeitrahmen für die Voranfrage. Wenn ein Angebot pauschale Zusagen ohne diese Details enthält, ist Vorsicht geboten.

    Ist ein positiver Vorbescheid schon der Netzanschlussvertrag? Nein. Der Vorbescheid ist eine grundsätzliche Prüfung. Der Anschlussvertrag wird erst nach der Baugenehmigung geschlossen. Zwischen beiden können weitere zwölf bis vierundzwanzig Monate liegen.

    Was ist eine flexible Anschlussvereinbarung? Ein Modell, bei dem der Speicher zusagt, in bestimmten Stunden die Leistung zu drosseln, wenn das Netz überlastet wäre. Der Vorteil: der Netzbetreiber kann mehr Anlagen anschließen. Der Nachteil für den Betreiber: er verzichtet in bestimmten Stunden auf Erträge. Ob sich das für den Projektentwickler rechnet, ist im Einzelfall zu prüfen.

    Warum ist der BNetzA-Beschluss vom März 2026 so wichtig? Weil er die Position der Netzbetreiber gegenüber Speicherprojekten deutlich stärkt. Für die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte ändert sich damit die Risikoeinschätzung. Details in der Berichterstattung von pv magazine vom 22. Mai 2026. [5]


    Wie Ventorio Ihnen hier hilft

    Der Netzanschluss ist die härteste Frage jedes Speicherprojekts. Sie können sie nicht selbst beantworten, und ein Projektentwickler kann es nur mit dem Netzbetreiber gemeinsam. Ohne Vorbescheid sind alle Zahlen im Vertrag Prognosen.

    Ventorio klärt die Ausgangslage, bevor Sie sich lange binden.

    Wir bewerten Ihre Fläche, bevor wir sie weitergeben. Bei Speicherflächen prüfen wir insbesondere die Entfernung zum nächsten Umspannwerk. Ist die grundsätzliche Ausgangslage gut, empfehlen wir Ihnen erst dann, in Verhandlungen mit einem Projektentwickler zu gehen.

    Wir sind neutral. Ventorio entwickelt keine eigenen Projekte. Sie können mehrere Angebote nebeneinander stellen und den Umgang mit dem Netzanschluss-Risiko zwischen den Bewerbern vergleichen.

    Ihre Daten bleiben geschützt. Standort, Flurstück und Kontaktdaten werden erst nach dokumentierter Einwilligung an Projektentwickler weitergegeben. Bei besonders sensiblen Standorten arbeiten wir mit Vertraulichkeitsvereinbarungen.

    Die Ersteinschätzung kostet nichts. Sie erhalten eine Einordnung, ob Ihre Fläche für einen Speicher grundsätzlich in Frage kommt und wie die Netzsituation in Ihrer Region derzeit einzuschätzen ist.

    Fläche kostenlos einschätzen lassen


    Quellen

    [1] pv magazine Deutschland: Übertragungsnetzbetreibern liegen zum Jahreswechsel 650 Anschlussanfragen für große Batteriespeicher mit 226 Gigawatt vor, 13.01.2025 (mit Fortschreibung Solarserver 12.11.2025)

    [2] CMS: Batteriespeicher-Regulierung in Deutschland, Netzanschluss und Bau, 12/2025

    [3] Netztransparenz.de (die vier Übertragungsnetzbetreiber): Dokumentation Reifegradverfahren für Netzanschlüsse, 05.02.2026

    [4] Rödl & Partner: Netzanschluss von Großbatteriespeichern nach dem BNetzA-Beschluss vom 30.03.2026 (Az. BK6-25-325), 28.05.2026

    [5] pv magazine Deutschland: Bundesnetzagentur billigt Verweigerung von Netzanschluss für Batteriespeicher, 22.05.2026

    [6] Bundesnetzagentur: Fachthema Stromspeicher, § 17 Abs. 2b EnWG, Stand 2025

    Stand: 28. August 2026. Die regulatorische Situation für Netzanschlüsse von Batteriespeichern ändert sich derzeit schnell. Dieser Artikel wird laufend aktualisiert, nächste geplante Prüfung: Februar 2027.

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    Markus Laue
    Autor dieses ArtikelsMarkus Laue

    Gründer & Geschäftsführer

    Markus ist seit 2018 in der Photovoltaik-Branche aktiv und beschäftigt sich strategisch mit Plattformökonomie, Marktstrukturen und der wirtschaftlichen Bewertung von PV-Flächen.

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    Dominik Reeg
    Qualitätssicherung

    Dieser Artikel wurde von Dominik Reeg lektoriert am 28. August 2026.

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